Es sind keine Fragen für die Öffentliche Fragestunde eingereicht worden.
Der Petent stellt seine Eingabe vor. Insbesondere die geplante Urbanisierung der Magistralen und die damit einhergehende Bebauung des öffentlichen Grüns sowie die Versiegelung großer bisheriger Gartenflächen im privaten Bereich sei Hintergrund seiner Sorge um die Natur in Lurup. Auch das Luckmoor mit seinem alten Eichenbestand solle bebaut werden.
Frau Vornhagen legt dar, das wesentliche Ziel des Magistralenkonzeptes sei zwar vor allem der Wohnungsbau, jedoch sehe es sowohl die Ausweisung weiterer Grünflächen vor als auch umfangreiche Fassaden- und Dachbegrünungen. Sie schlägt dem Petenten vor, dem Amt konkrete Flächen zu nennen.
Herr Bernau merkt an, die Bezirksversammlung habe bereits einen Beschluss zu Fassaden- und Dachbegrünung gefasst. Auch er sehe Baumfällungen etwa für Velorouten kritisch. Er schlägt dem Petenten vor, sich auch an die Bürgerschaft zu wenden.
Herr Timm weist darauf hin, die geplanten Ausgleichsmaßnahmen seien kein Ersatz für die Vernichtung lang gewachsener Naturräume und bittet um die Weitergabe der Eingabe zur Kenntnisnahme an den Planungsausschuss. Dass SPD und GRÜNE die Baupolitik der Stadt kritisierten, sei nicht glaubwürdig, weil Sie gleichzeitig den Senat stellten.
[Nachtrag zu Protokoll:
Der Planungsausschuss hat die Eingabe am 24.03.2021 zur Kenntnisnahme erhalten.]
Frau Blume ergänzt, hinsichtlich ungenehmigter privater Baumfällungen solle das Amt mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten. Bei konkreten Vorfällen könne sich der Petent gerne an den Ausschuss wenden.
Frau Schoon wirft ein, dass jetzt eine Baumpflanzoffensive wichtig sei.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der Petent weist auf die Spaltenöffnungen sowie die defekten Leitelemente der Anlage hin. Diese sei von 1993. Kleinere Reparaturen seien von ihm selbst bzw. von der Forstverwaltung in der Vergangenheit durchgeführt worden, mittlerweile seien aber etwa 500 Meter Leitelemente auszutauschen. Eine Reinigung der Amphibientunnel sei unbedingt geboten.
Herr Harders ergänzt, der Zustand der Anlage sei bekannt. Ursache der Schäden an den Leitelementen seien die unvermeidlichen Ausweichmanöver beim Begegnungsverkehr schwerer Fahrzeuge abseits der Fahrbahnen. Er regt an, mit Baumstämmen am Fahrbahnrand das Ausweichen der Fahrzeuge zu verhindern und bittet das Amt zu prüfen, ob die Reparatur der einzelnen beschädigten Elemente möglich sei.
Herr Fischer erläutert, derzeit werde im Rahmen eines FöJ-Programmes ein Monitoring der zu Schaden kommenden Amphibien-Populationen betrieben. Die Daten sollten Ende Mai vorliegen und könnten auch dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Eine Tunnelsäuberung sei bereits in Auftrag gegeben. Die Abteilung Straßen und Gewässer (MR2) würde die fachliche Bauleitplanung übernehmen, habe aber kaum Personalkapazitäten dafür. Die Finanzierung könne möglicherweise über Naturschutzmittel des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung erfolgen. Es müssten sowohl Vorschriften zum Naturschutz als auch die sich verändernde Landwirtschaft und Gastronomie in der Umgebung berücksichtigt werden.
Herr Hielscher bittet um Prüfung, ob die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen nicht erneut wie in der Vergangenheit bereits aus Mitteln der Staatsanwaltschaft erfolgen könne. Das Amt möge eine entsprechende Fürbitte bei Gericht vortragen.
Herr Fischer sichert zu, sich bei Gericht und Staatsanwaltschaft zu erkundigen, ob weitere Kostenübernahmen erfolgen könnten.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Sämtliche Nachforschungen zu diesem Sachverhalt waren bedauerlicher Weise ohne Erfolg. Weder im Rechtsamt noch in der Registratur oder Altarchiv waren dazu Unterlagen oder Hinweise zu finden.]
Herr Bernau meint, dass keine Baumstämme am Straßenrand platziert werden sollten. Dafür müssten die Polizei und der Verkehrsausschuss beteiligt werden.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Schaefer teilt mit, dass für die Holztwiete ein Betreuungsvertrag mit dem NABU unterzeichnet, die benötigten Schutzzäune durch den Bauhof aufgestellt seien und er um die Schließung der Schranke am Falkensteiner Ufer gebeten habe. Wann die Arbeiten am Damm am Falkensteiner Ufer abgeschlossen seien, wisse er nicht. Dieser werde aber vermutlich zeitnah fertig sein.
Der TOP mit der Beschlussempfehlung des Amtes (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schaefer informiert, es habe sich überraschend ein*e Interessent*in für das Objekt gemeldet. Diese*r plane, trotz der derzeitigen schwierigen Bedingungen hochwertige Speisen und Kuchen anzubieten und erhalte für die Pilotphase im ersten Jahr lediglich eine Sondernutzungserlaubnis. Bei erfolgreichem Start werde für die Zukunft ein Pachtvertrag geschlossen.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
Der TOP mit der Beschlussempfehlung des Amtes (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schaefer erläutert, der Projektversuch passe in die Zeit und entziehe dem Park als offene Anlage trotz der vielen Nutzungskonkurrenzen keine Fläche. Würde sich der Projektträger zurückziehen, seien die Flächen leicht wieder integrierbar.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Herr Schaefer erläutert, es habe eine leichte Verschiebung gegeben. Bei den Parkbäumen seien gestiegene Kosten berücksichtigt worden. Der Bauhof erhalte dafür weniger Mittel, weil Personal abgebaut werde und Beschaffungen etwa von Ersatzteilen für Reparaturen der Spielgeräte von der Abteilung Stadtgrün übernommen würden.
Es gebe auch ein Budget für investive Maßnahmen. Dabei handle es sich aber um eher geringe Mittel. Die angegebenen Mittelverwendungen stellten Planungen und Vorschläge dar. Für weitere Maßnahmen seien gegebenenfalls Einzelanmeldungen nötig. Auf ungeplante Ereignisse müsse mit den hier zur Verfügung gestellten Mitteln reagiert werden. Er sichert einen Nachtrag zur Differenz zwischen Ansatz und Erläuterung im Bereich des Naturschutzes zu.
[Nachtrag zu Protokoll:
Der Ausschuss hat aufgrund der Differenz zwischen Ansatz und Erläuterung in der Sitzung vom 06.04.2021 mit der Drs. 21-1694.1 eine Neufassung der Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021 2022 erhalten.]
Frau Vornhagen bittet um einen Sachstand, ob es für bezirkliche Sportanlagen eine Rahmenzuweisung gebe oder diese anderweitig finanziert würden.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Von der Seite der Fachbehörden gibt es für Sport keine Rahmen- und keine Zweckzuweisungen. Die Kostenermächtigungen sind im Einzelplan 1.3 BA Altona ausgebracht.]
Herr Fischer sichert auf Nachfrage einen Nachtrag zu den 231.420 Euro aus dem Ergebnis 2019 im Bereich der Rahmenzuweisung Forstverwaltung zu. Das Gutachten zum Wildgehege Klövensteen sei aber vermutlich aus Mitteln des Jahres 2018 finanziert worden.
[Nachtrag zu Protokoll:
In 2019 wurden keine Zahlungen mehr für das Gutachten „Masterplan Klövensteen“ getätigt. Die Zahlungen des Bezirksamtes zum Gutachten wurde wie unten dargestellt ausschließlich und vollständig im Haushaltsjahr 2017/2018 abgerechnet.
Geschäftspartner 13412369 | ||
Vorgangsnummer |
RG-Datum |
Summe |
1706676 |
Rg. Nr. dea02817 v. 22.02.2017 |
35.164,50 Euro |
1861149 |
Rg. Nr. dea07817 v. 15.05.2017 |
23.443,00 Euro |
1923281 |
Rg. Nr. dea09617 KD 1015003 v. 19.06.2017 |
35.164,50 Euro |
1966092 |
Rg. Nr. dea11417 v. 17.07.2017 |
11.721,50 Euro |
2108343 |
Rg. Nr. dea15717 v. 05.10.2017 |
5.860,75 Euro |
2247917 |
Rg. Nr. dea17717 v. 12.12.2017 |
3.516,45 Euro |
2348370 |
Rg. Nr. dea_i_01618 v. 31.01.2018 |
2.344,30 Euro |
Gesamtbetrag: |
|
117.215 Euro |
Im Rahmen der Klärung zu der hier gestellten Nachfrage sind die Detailzahlen bzw. Einzelpositionen der IST-Werte der Betriebsausgaben Forstverwaltung 2019 überprüft worden. Dabei ist amtsintern aufgefallen, dass die in der Drucksache 21-1694 „Feinspezifizierung der Rahmenzuweisung - Kostengruppe Zweckbestimmung Rahmenzuweisung - Betriebsausgaben Forstverwaltung – IST-Ergebnis 2019“ ein Übertragungsfehler aufgetreten ist. Hier ist das Ergebnis 2019 mit rd. 231.420 Euro angegeben und wurde aus einer falschen Spalte/ Quelle übernommen. Das korrekte IST-Ergebnis 2019 muss aber 183.816,19 Euro heißen.
In der Sitzung am 06.04.2021 liegt die Drucksache 21-1694.1 Rahmenzuweisung Naturschutz 2021/2022 als Neufassung vor.]
Frau Schoon meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Herr Schaefer führt aus, ein Betrag für die Knickpflege sei in der Liste der zuwachsenden Mittel Naturschutz (TOP 11, 21-1728) eingestellt. Der Antrag wäre also zumindest teilweise finanziell abgesichert.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Antrag wird zugestimmt.
Der TOP mit der Drucksache 21-1535.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Andersen erläutert, die Abstimmung der Drucksache müsse wiederholt werden, da diese in der Sitzung am 05.01.2021 nicht namentlich erfolgt sei.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig folgende Verteilung der klassischen Sondermittel:
Es wird empfohlen, die beantragten klassischen Sondermittel der Anträge 3 und 17 in voller Höhe bereitzustellen.
Es wird empfohlen, die verbleibenden klassischen Sondermittel in Höhe von 2.118,14 Euro dem Antrag 16 bereitzustellen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport beschließt einstimmig, dem Haushalts- und Vergabeausschuss Folgendes mitzuteilen:
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport sieht bei der Aufteilung der klassischen Sondermittel die Bedarfe seiner Aufgaben unabhängig vom Antragsvolumen nicht angemessen berücksichtigt und fordert nachdrücklich, dass sein Anteil künftig erhöht wird.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Schaefer führt aus, die Mittel des Amtes seien nicht auskömmlich, um Gutachten und neue Standorte für Pflanzungen zu finanzieren. Auch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) stelle dem Amt dafür keine Mittel zur Verfügung. Dem Amt seien bereits 275 potenzielle Pflanzstandorte bekannt, es verfüge aber nur über Mittel für 50 Pflanzungen, diese stammten aus der Bürgerschafts-Drs. 22/1021 (Umsetzung der ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans, Berichtsdrucksache zur Drucksache 22/635: Anschubfinanzierung für den Hamburger Klimaplan im Haushaltsjahr 2020). Es fehlten circa 900.000 Euro, um das Vorhaben zu ermöglichen. Ein Gutachten sei nicht sinnvoll, weil dieses keine Aussagen etwa über Baulasten und Leitungen enthalte.
Herr Andersen wirft ein, dass in einem Gutachten Leitungen und Bodenbeschaffenheit zu beachten seien.
Frau Kouptsidis legt dar, dass in einer weiteren Bürgerschaftsdrucksache mehr Mittel für Bäume angekündigt seien. Herr Kerstan habe die Vergabe von Gutachten für Baumstandorte angekündigt. Sie schlägt dem Amt vor, sich diesbezüglich an die BUKEA zu wenden.
Herr Bernau merkt an, schon in der Vergangenheit habe die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass ein Gutachten wegen fehlender Aussagen zu Leitungen und Bodenbeschaffenheit nicht hilfreich sei. Leitungsanfragen dauerten außerdem sehr lange und seien teuer.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass das Amt den Beschluss der Bezirksversammlung nicht ignorieren könne. Es müsse eine Rückmeldung an die Bezirksversammlung erfolgen.
Herr Schaefer kündigt an, für die Sitzung des Ausschusses im April eine Mitteilung zum Sachverhalt zu erstellen und sich bei der BUKEA zu erkundigen.
Der Ausschuss vertagt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.
Die Drucksache 21-1728 liegt als Tischvorlage vor.
Frau Kouptsidis bittet um einen Nachtrag zur aufgeführten E11 Stelle zur Kontrolle der Ersatzpflanzungen. In der Vergangenheit sei von einer halben Bürostelle mit einer zweijährigen Befristung gesprochen worden. Sie bezweifle zudem, ob nicht Kosten für die Besucherlenkung im Schnaakenmoor aus den Mitteln der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und für die Heidefläche In de Bargen von der Deutschen Bahn AG (DB) hätten beglichen werden müssen.
Herr Schaefer erläutert, die 665.000 Euro stünden noch zusätzlich zu den bereits verplanten Mitteln zur Verfügung. Es handele sich um zweckgebundene Mittel. Er gehe davon aus, dass kein anderweitiger Zugriff auf die noch nicht verplanten Mittel zu befürchten sei.
Die Mittelverteilung zwischen DB und Amt sei korrekt. In der Heidefläche In de Bargen gebe es Maßnahmen des Amtes und Ausgleichsmaßnahmen der DB. Auf Nachfrage sichert er zu, auf weitere Fragen der Fraktion GRÜNE einen Nachtrag zu Protokoll zu liefern.
Die aufgeführte Stelle für die Abteilung Naturschutz sei noch nicht eingerichtet. Die aufgeführten Kosten entsprächen dem Satz, mit dem bei der Einrichtung einer E11 Stelle gerechnet werde.
[Nachtrag zu Protokoll:
Zur Umsetzung des Beschlusses wurde von der Verwaltung eine E11 Stelle für zwei Jahre beantragt. Der in der Auflistung aufgeführte Betrag/Jahr stimmt somit.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Andersen verweist auf die in den Vorjahren durchgeführten Sondersitzungen des Ausschusses, in denen die Naturschutzverbände ihre Arbeit des vergangenen Jahres vorstellten. Diese habe bereits 2020 pandemiebedingt nicht stattfinden können. Er schlägt vor, eine Präsenzveranstaltung im September 2021 zu planen.
Herr Bernau bittet, die Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Forstverwaltung stattfinden zu lassen.
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung sichert zu, zusammen mit Herrn Fischer einen geeigneten Termin im September 2021 in den Räumlichkeiten der Forstverwaltung zu suchen und dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung im April vorzuschlagen.
Der Ausschuss vertagt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 13.1.
Herr Hielscher weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund der vom Amt vorgestellten Planungen erhebliche Beschwerden von Anwohner*innen zu erwarten seien und bittet um eine Einschätzung des Rechtsamts zum Entwurf, der über den bisher vorhandenen Bestandsweg deutlich hinaus ginge.
Herr Schaefer stellt klar, die bestehenden Grundbucheinträge seien interpretationsfähig. Die Flächen würden neu aufgemessen, die Aussichtsrechte und Grunddienstbarkeiten der Anwohner*innen würden berücksichtigt. Dementsprechend solle der Steg konstruiert werden. Die Pläne würden den Anwohner*innen zur Kenntnis gegeben und seien hoffentlich von weniger Protesten begleitet, auch wenn Klagen grundsätzlich nicht auszuschließen seien. Er sichert zu, zum in der Drucksache dargestellten Vorhaben eine schriftliche Einschätzung des Rechtsamts einholen zu lassen und gehe davon aus, dass dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzungen die Planungen konkret vorgestellt werden könnten.
Der Ausschuss vertagt den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der Fraktion GRÜNE neu aufgenommen.
Herr Rehbock führt aus, er halte den durch die Nutzer*innen selbst angelegten Parcours nach einer Ortsbesichtigung für hoch gefährlich, insbesondere durch die sehr steil angelegten Rampen. Hier bestehe Handlungsbedarf, die Anlage des Parcours könne nicht geduldet werden.
Herr Timm merkt an, Jugendliche hätten derzeit wenige Möglichkeiten, sich körperlich zu betätigen. Dennoch bestehe hier aufgrund der Haftung und Reputationsschäden Handlungsbedarf. Das Amt solle die Nutzer*innen mit Aushängen über die Schäden der Natur aufklären. Er lobt, dass bei der Mountainbikestrecke im Volkspark die Nutzer*innen beteiligt worden seien. Darüber hinaus müsse der Staatsrat der Behörde für Inneres und Sport für den Bereich Sport tätig werden.
Herr Schaefer erläutert, das Amt werde aktiv werden. Der Parcours sei nun dem Amt bekannt und werde auf Unfallgefahren überprüft sowie bei Bedarf zurückgebaut. Weil weniger Personal zur Verfügung stehe, fänden weniger Kontrollen der Parks als der Straßen statt. Er weist darauf hin, dass die hier ggf. notwendigen Instandsetzungsarbeiten auf abschüssigen Flächen wie am Elbhang in der Regel nicht maschinenfähig und entsprechend sehr zeit- und mittelintensiv zu räumen und wiederherzustellen seien. Eine Ansprache der Aktiven gestalte sich nach den bisherigen Erfahrungen aufgrund der sehr heterogenen und individuellen Struktur der Community kompliziert. Parallel werde an einem Gutachten für Leitlinien gearbeitet, aus dem abzuleiten sei, wann das Amt in Fällen wie diesen eingreifen müsse. Hier müsse grundsätzlich abgewogen werden, ob Sachbeschädigung vorliege und Belange des Naturschutzes berührt würden.
Vertagt aus der Sitzung vom 02.02.2021.
Herr Schaefer führt aus, eine auskömmliche Finanzierung für Straßenbäume sei in 2020 nicht gegeben gewesen. Die Lage hätte deutlich gemacht, wie kostenaufwendig der Erhalt der Straßenbäume sei. Im Bereich Parkbäume habe es einen Personalengpass gegeben. Es werde nun ein neuer Abschnitt für das Thema Bäume innerhalb der Abteilung geschaffen.
Er sichert zu, das Standardschreiben bei Ersatzpflanzungen auf Privatgrund an den Ausschuss zu übermitteln. Die von Bürger*innen angeführten Gründe für Baumfällungen und Frau Schoons vorab eingereichte Fragen (Anlage) zur Baumbilanz öffentlicher und privater Bäume (TOP 15.2) würden als Nachtrag beantwortet.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Beantwortung der Fragen gem. E-Mail vom 02.03.2021 (Anlage) erfolgt mit den angefügten Dateien (Anlagen) und den nachfolgenden Erläuterungen. Mit den angefügten Dateien erfolgt der gewünschte“ standardisierte Mustertext“ zu Ersatzpflanzungen, der im Rahmen der entsprechenden Verwaltungsentscheidung über einen Fällantrag und im Zusammenhang mit einer darin formulierten Nebenbestimmung über eine zu leistende Ersatzpflanzung sinngemäß zur Anwendung kommt. Die in derartiger Nebenbestimmung enthaltenden Querverweise auf die „Gehölzliste“ und die „Fertigstellungsanzeige“ sind ebenfalls beigefügt.
Hinsichtlich der allgemeinen Frage zu möglichen Begründungen, wonach eine Fällgenehmigung erteilt werden kann, wird auf die angefügten „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung“ der Behörde für Umwelt und Energie (heute BUKEA), Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Abteilung Naturschutz, (hier insbesondere Seite 12 – 15) verwiesen.]
[Nachtrag zu Protokoll:
Es erfolgten in 2020 weniger Nachpflanzungen, da für den Bereich der Straßenbäume eine Bewirtschaftungssperre bestand, die es bedingte, Gelder lediglich für unbedingt notwendige verkehrssichernde Maßnahmen einzusetzen. Zudem bestand in 2020 durch den Weggang und Ausfall von Mitarbeitenden ein erheblicher Personalengpass, sodass das Thema Nachpflanzungen nicht im Umfang wie in 2018 konzeptionell bearbeitet werden konnte.]
Herr Fischer ergänzt, im Klövensteen sei eine Baumpflanzoffensive insbesondere in den stark ausgedünnten Flächen gestartet, bis 2022 würden manuelle Pflanzungen von 70.000 Laubbäumen vorgenommen werden. Die hierfür notwendigen Unternehmen unterlägen einer bundesweit hohen Nachfrage und seien deswegen schwer zu finden. Derzeit laufe die dritte Ausschreibung dazu. Eigenes Saatgut würde dabei wegen des dafür aufwändigen Prüfverfahrens nicht zum Einsatz kommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Vertagt aus der Sitzung vom 02.02.2021.
Beratung siehe TOP 15.1.
[Nachtrag zu Protokoll:
Vorabfragen von Frau Schoon zur Baumbilanz auf privatem Grund:
Wieder gibt es bei den Ersatzpflanzungen nur einen verschwindend geringen Anteil von zurückgemeldeten Ersatzpflanzungsfertigstellungen. Nur bei kümmerlichen ca. vier Prozent der vom Amt per Auflage geforderten Ersatzpflanzungen kann demnach eine reale Nachpflanzung nachgewiesen werden. Dies war in den vorigen Jahren nicht besser.
Wir bitten hierzu um einen aktuellen Sachstandsbericht.
Antwort des Amtes:
In der Abteilung WBZ4 wurde der Aufgabenbereich der Überwachung von Terminen im Hinblick auf die im Verwaltungsverfahren festgesetzten Ersatzmaßnahmen (Ersatzpflanzungen), einschließlich Dokumentation der Ausführung der Ersatzpflanzungen sowie fallbezogene Überprüfung von Ersatzpflanzungen im Rahmen von Ortsbesichtigungen in die ab dem 01.12.2017 mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit besetzte Verwaltungsstelle anteilig integriert. Die formalen Rahmenbedingungen dieser „zusätzlichen Personalressource“ sind für die Wahrnehmung des Aufgabenbereiches maßgeblich. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf den „Fortschritt“ des Arbeitsbereiches im Sinne der Fragestellung ist im Wesentlichen die Tatsache bedeutsam, dass diese „Personalressource“ im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages überdies weitere Aufgaben zu erfüllen hat.
Das Arbeitsergebnis des Aufgabenbereiches wird bekanntermaßen über die statistische Darstellung der jährlichen Baumbilanz, jeweils im 1. Quartal des Kalenderjahres, dargestellt.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schaefer erklärt, Frau Schoons Vorabfrage zur Fällung eines Apfelbaumes am Elbhöhenweg Nähe Elbtreppenhäuser werde als Nachtrag zu Protokoll beantwortet.
[Nachtrag zu Protokoll:
Für den Donnerspark gibt es einen Pflege- und Entwicklungsplan, der unterschiedliche Aussichten vorsieht. Der Plan wurde dem Ausschuss vorgestellt und von diesem beschlossen. Der Apfelbaum, für den nicht mehr nachvollzogen werden kann, von wem dieser an der Stelle gepflanzt worden ist, stand genau in einer der zu entwickelnden Sichtachsen (siehe Anlage Planauszug). Der blaue Pfeil markiert in etwa den Standort des Baumes. Er war schief gewachsen und von schlechter Qualität, mit einen Durchmesser von etwa 10cm.]
Der Ausschuss stimmt den Baumfällungen auf öffentlichem Grund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE zu.
Herr Hielscher bemängelt, dass die Ersatzpflanzungen für die Fällungen erst in fünf Jahren zum Tragen kämen und nicht zeitnah. Gegebenenfalls müsse das Amt bei Großbauvorhaben umdenken und Ersatzpflanzungen an anderen Stellen des Bezirks umsetzen.
Frau Kouptsidis beklagt die nur schleppend erfolgenden Informationen des Amtes zu den Fällungen im Zuge der Baumaßnahme A7-Deckel und bittet um eine Aufstellung aller Baumfällungen außerhalb des Planfeststellungsverfahrens.
Herr Schaefer stellt klar, die meisten Baumfällungen und Ausgleichsmaßnahmen seien durch das Planfeststellungsverfahren definiert. Die hier beschriebenen Fällungen seien zusätzlich. Im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme seien jetzt keine Ersatzpflanzungen möglich. Er sichert die Erstellung einer Liste aller im Zusammenhang mit der Baumaßnahme A7-Deckel zu fällenden Bäume zu, die nicht bereits Teil des Planfeststellungsverfahrens gewesen seien.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Amt hat in seiner Mitteilungsdrucksache 21-1817 in der Sitzung am 06.04.2021 die Liste dem Ausschuss berichtet.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Beratung siehe TOP 16.2.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schaefer erklärt, Frau Schoons Vorabfrage, warum es für zwölf gefällte Bäume im August-Bolten-Weg 2/ 2a nur fünf Ersatzpflanzungen gebe, würden als Nachtrag zu Protokoll beantwortet.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Fällungen erfolgten im Rahmen der auf dem Grundstück erforderlichen Bestandspflege. Die Entnahme der zwölf Bäume ist aufgrund des jeweiligen Zustandes der einzelnen Bäume vertretbar und dient insgesamt der Förderung des auf dem Grundstück verbleibenden erhaltungswürdigen Baumbestandes. Vor diesem Hintergrund hat das Amt im hier vorliegenden Fall eine Ersatzpflanzung aus fünf Laubbäumen als fachlich geeignet und als insgesamt angemessen und zumutbar erachtet.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Baumfällungen auf Privatgrund zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der Fraktion GRÜNE neu aufgenommen.
Frau Kouptsidis berichtet, das Amt habe bei der letzten illegalen Fällung ein normenverdeutlichendes Gespräch mit dem Grundstückeigentümer geführt. Nun habe es weitere Fällungen gegeben. Das Amt solle nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld und einer Ersatzpflanzungsverpflichtung einleiten. Die Polizei habe den Sachverhalt aufgenommen und mitgeteilt, dass das Bezirksamt zuständig sei. Das Bezirksamt solle den Sachverhalt gründlich ermitteln.
Herr Hielscher ergänzt, es entstehe der Eindruck, dass der Wald langsam gefällt werden solle. Ein übliches Bußgeld reiche gegebenenfalls nicht mehr aus, Maßnahmen auf dem Grundstück müssten folgen. Er bittet um eine Info, ob das Amt bereits vor Ort gewesen sei.
Frau Schoon bittet um eine Rückmeldung, warum bislang noch kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden sei.
Herr Andersen bittet das Amt darum, den Sachverhalt in der nächsten Sitzung vorzustellen.
Herr Schaefer informiert auf Nachfrage, die Saatmischung mit robusten Pflanzen erfolge mit Blick auf die intensive Nutzung der Grünanlage als Naherholungsgebiet.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schaefer erklärt, der Ausschuss für Kultur und Bildung werde vermutlich daran arbeiten, das HausDrei finanziell zu entlasten. Dafür müsse aber zunächst das Fachamt Interner Service eine Lösung finden.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Fischer berichtet, das Bezirksamt habe Vertragsfreiheit. Das Amt favorisiere einen Pachtvertrag, der beiden Vertragsparteien die meisten Freiheiten gebe. Der Pachtzins sei auch auf null oder ein Euro reduzierbar. Bei einem Betreuungsvertrag verbleibe die Haftung beim Amt, Maßnahmen des NABU müssten dann stets mit dem Bezirksamt abgestimmt werden.
Frau Kouptsidis merkt an, der NABU mache normalerweise keine Pachtverträge und solle einen Betreuungsvertrag analog zu bereits gegebenen Betreuungsverträgen erhalten.
Herr Hielscher ergänzt, der NABU könne eine günstige Haftpflichtversicherung für Grundeigentum abschließen, um das Haftungsproblem zu lösen. Zudem könne vertraglich geregelt werden, dass größere Maßnahmen mit dem Bezirksamt abzustimmen seien.
Herr Andersen erklärt, es bleibe bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses an die Bezirksversammlung aus der letzten Sitzung.
Herr Bernau bittet das Amt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses zu den folgenden Themen zu berichten:
Herr Hielscher meldet den TOP Ziegeleiteich für die nächste Sitzung an. Der Wasserstand sinke und die kaputte Brücke sowie die Plastikmöbel bzw. deren Verankerung im Boden müssten entfernt oder repariert werden.
Herr Timm kündigt an, gegebenenfalls eine Mail mit der TOP-Anmeldung Unterschiede zwischen den Baumbilanzen in der Bürgerschaft und des Ausschusses zu schicken. Gegebenenfalls könne der Saldo bis ins Jahr 2015 an den Ausschuss gegeben werden.
Herr Schaefer merkt an, bei der Kleinen Anfrage aus der Bürgerschaft seien versehentlich nur die Baumfällungen in den Grünanlagen, nicht aber die 70 Fällungen in Spielplätzen und Kleingärten übermittelt worden. Er berichtet auf Nachfragen Folgendes:
Herr Fischer ergänzt zum gerissenen Reh, die Polizei habe den Vorfall aufgenommen. Der Pächter spreche Hundehaltende aktiv an.