Protokoll
NICHT-ÖFFENTLICHE VIDEO-/TELEFONKONFERENZ der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.02.2021

Ö 1

Eingaben

Ö 1.1 - 21-1664

Verkehrssituation in der Jürgen-Töpfer-Straße Eingabe vom 25.10.2020

Der*die Petent*in ist anwesend.

 

Herr Batenhorst erklärt, er spreche sich dafür aus, in der Jürgen-Töpfer-Straße Tempo 30 umzusetzen.

 

Frau Naujokat weist darauf hin, dass es sich bei dem Gelände der HPV Mazipanfabrik Gbr. (Marzipanfabrik) um privaten Grund handele und die Handlungsspielräume von Politik und Amt sehr eingeschränkt seien. Es stelle sich die Frage, ob das erhöhte Verkehrsaufkommen in der Jürgen-Töpfer-Straße tatsächlich auf abkürzende Autofahrer*innen zurückzuführen sei oder ob es sich bei den Durchfahrenden um Personen handele, die in der Marzipanfabrik arbeiteten.

 

Herr Lühr merkt an, da die Jürgen-Töpfer-Straße keine bezirkliche Straße sei, könne das Polizeikommissariat nicht eingreifen.

 

Herr Olshausen erläutert, Maßnahmen auf privatem Grund müssten über den Bebauungsplan festgelegt werden. Dies sei im Planungsausschuss zu beraten.

 

Herr Sülberg weist darauf hin, sofern das Problem darin bestehe, dass Fahrzeuge die Jürgen-Töpfer-Straße mit zu hoher Geschwindigkeit durchhren, handele es sich um ein Verkehrssicherheitsproblem.

 

Der*die Petent*in berichtet, die Einfahrt der Jürgen-Töpfer-Straße quere ein Fußweg, der hoch frequentiert sei. Hier bestehe ein Unfallrisiko.

 

Herr Olshausen sichert auf Nachfrage zu, in einem Nachtrag zu Protokoll die Erkennbarkeit des Beginns der Privatstraße zu veranschaulichen.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Der Übergang zur Privatstraße ist eine angelegte Wabensteinüberfahrt.]

 

Herr Lühr erläutert, bisher gebe es keine Unfälle an dieser Stelle. Der zuständige Stadtteilpolizist müsse die Situation analysieren. Von der Behringstraße bis zum Wendehammer handele es sich um eine öffentliche Straße. Mit Beginn der Aufpflasterung beginne die Privatstraße, auf der der Vertrauensgrundsatz gelte.

 

Frau Naujokat merkt an, zwischen dem Lidl-Markt, der nächsten Häuserreihe und dem Autohaus der Renault Retail Group Deutschland GmbH gebe es einen Trampelpfad zur Behringstraße. Sie bitte um here Informationen dazu, ob sich dieser im öffentlichen Raum befinde.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Die Informationen liegen nicht vor.]

 

Herr Harders betont, sofern die Jürgen-Töpfer-Stre noch nicht als Tempo-30-Zone ausgewiesen sei, solle dies nachgeholt werden.

 

Herr Lühr sichert die Prüfung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu und teilt mit, diese nachträglich zu Protokoll zu geben.

 

[Nachtrag des Polizeikommissariates 25 zu Protokoll:

In der Jürgen-Töpfer-Straße beträgt die zulässigechstgeschwindigkeit 50 km/h.]

 

Herr Schmuckall schlägt vor, die Beratungen zu diesem Thema fortzusetzen, sobald die Rückmeldungen vorlägen.

 

Ö 1.2 - 21-1663

Tempo 30 in der Pepermölenbek Eingabe vom 15.12.2020

Der*die Petent*in ist anwesend.

 

Frau Vornhagen merkt an, als Radfahrerin teile sie die Erfahrungen des*der Petent*in in dieser Straße. Für die Einrichtung eines Radfahrstreifens reiche die Gesamtbreite der Straße jedoch nicht aus. Da an die Straße auch ein Spielplatz angrenze, halte sie die Möglichkeit der Einrichtung einer Tempo-30-Strecke für denkbar. Besondere Gefahr bärgen Fahrzeuge, die aus den angrenzenden Seitenstraßen kämen, da sie aufgrund der am Straßenrand parkende Fahrzeuge schlecht zu sehen seien.

 

Herr Wiegand betont, es handle sich scheinbar um eine persönliche Wahrnehmung, ob der Abstand zu Radfahrenden eingehalten werde. Auf dieser Basis könne er keine Entscheidung treffen.

 

Herr Schmuckall weist darauf hin, dass eine Abstandsmessung schwer vorzunehmen sei. Er bitte daher um eine Einschätzungen des Polizeikommissariats.

 

Frau Naujokat merkt an, das Problem sei ihr schon länger bekannt. Es gebe die Möglichkeit, einen Prüfauftrag für die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu richten.

 

Herr Sülberg berichtet, es handele sich bei der Pepermölenbek sowohl um eine Gefahrgutstraße als auch um eine Hauptverkehrsstraße, weshalb eine Tempo-30-Strecke schwer umsetzbar sei.

 

Frau Heitmann erläutert, die bisherigen Unfallzahlen in diesem Gebiet seien unauffällig. Auf der Strecke verkehrten auch Buslinien. Für die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens sei eine Restbreite von 4-4,5 m nötig, die hier jedoch nicht gegeben sei. Es sei aber eventuell glich, ausrmschutzgründen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eine Tempo-30-Zone einzuführen.

Dies müsse jedoch zunächst von der BVM gepft werden. Für die Einführung von Tempo-30-Zonen sei die Verkehrsdirektion zuständig.

Herr Sülberg formuliert daraufhin einen Antragr die Einführung von Tempo 30 in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr:

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Inneres und Sport werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, nachts in der Straße Pepermölenbek Tempo 30 einzuführen.

 

Ö 1.3 - 21-1665

Durchfahrtsverbot durch den Ellernholt - Iserbrook Eingabe vom 05.01.2021

Der*die Petent*in ist anwesend.

 

Herr Schmuckall weist den Ausschuss auf das Schreiben des Vereins zum Erhalt der Kulturlandschaft e.V. (Anlage) hin, das dem Ausschuss vor der Sitzung per E-Mail zugegangen sei.

 

Der*die Petent*in berichtet, bereits 2008 sei durch Anwohner*innen ein Versuch unternommen worden, eine Schranke installieren zu lassen. Dieses Vorhaben sei jedoch gerichtlich gestoppt worden.

Reiter*innen und Einkaufende nutzten die Wege weiterhin zur Durchfahrt. Sie wünsche sich, dass Anwohnende und das Naturschutzgebiet geschützt würden.

 

Herr Strasser merkt an, in der Sitzung vom 15.06.2015 seien dem Verkehrsausschuss die Unterlagen der Maßnahme „Verkehrsberuhigung und Ausbau eines Geh- und Radweges im Ellernholt/ vor der Landesgrenze“ (Drs. 20-1262, Anlage) vorgelegt worden. Er erkundige sich, nach einem aktuellen Sachstand bzgl. der Umsetzung dieser Maßnahme.

 

Herr Hahn erläutert, dass die Maßnahme momentan ruhe. Er erachte sie allerdingsr überholt, da sie eine Schotterstraße vorsehe, um die Durchfahrt weniger attraktiv zu gestalten. Für modernere Fahrzeuge stelle eine Schotterstraße allerdings kein Problem dar. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 77.000 Euro ständen daher kaum im Verhältnis zur prognostizierten Wirkung.

 

Frau Naujokat betont, aus diesem Grund seien die Arbeiten im Jahr 2015 zurückgestellt worden. Zu bedenken sei auch, dass neben den Landwirten ebenfalls die Feuerwehr diese Wege nutzen müssen.

 

Herr Olshausen berichtet, eine Abfrage der Bedarfe bei den Landwirten habe ergeben, dass sämtliche landwirtschaftlichen Wege in der Sülldorfer Feldmark mindestens täglich genutzt würden. Er könne dies anhand einer Übersicht in einer der nächsten Ausschusssitzungen ausführen.

Die Maßnahme befinde sich im Themenspeicher, werde fachlich aber derzeit nicht priorisiert. Sollte die Politik dies anders sehen, müssten andere Maßnahme zurückgestellt werden.

 

Herr Bastian erläutert auf Nachfrage, das zuständige Polizeikommissariat kontrolliere die Wege regelmäßig. Unerlaubte Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Herr Schmuckall fasst zusammen, die Thematik sei weiterhin bekannt. Eine bauliche Lösung könne aber derzeit nicht priorisiert werden, da die finanziellen Mittel nicht für alle Maßnahmen auskömmlich seien.

 

Ö 2

Erneuerung der Eisenbahnüberführung Schanzenstraße (Referent*innen: Vertreter*innen der Deutschen Bahn AG)

Frau Heser und Herr Warnken stellen die Vorplanung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Schanzenstraße anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutern auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Die Brücke sei Teil einer der meistfrequentierten Strecken Deutschlands. Die angegebenen 900 Überquerungen glich beinhalteten auch Güterzüge.
  • Da eine Sanierung der Brücke laut vorliegendem Gutachten nicht sinnvoll sei, habe die DB Netz AG die Erlaubnis für eine Erneuerung erhalten.
  • Die Brücke stehe unter Denkmalschutz, daher sei bereits Kontakt zum Denkmalschutzamt aufgenommen worden, um diesen aufheben zu lassen.
  • Es sei nicht möglich, statische Elemente der Brücke zu erhalten, dekorative Elementennten aber übernommen werden.
  • Derzeit befinde sich die DB Netz AG in der Vorplanung, weshalb noch nicht alle Flächen final vermessen worden seien. An die Vorplanung schließe sich dann die Entwurfsplanung an.
  • Um die bestehenden Widerlager abzubrechen, seien Hilfsbrücken nötig. Bei der vorgestellten Eisenbahnüberführung sei dies nicht ratsam, da sich direkt hinter der Brücke eine Weichenanlage befinde. Im Falle eines Abbruchs wäre es dann erforderlich, zusätzliche Stützen im Verkehrsraum zu installieren. Dies würde zu einer Vollsperrung der Schanzenstraße führen. Außerdem befinde sich unterhalb der Brücke eine große Abwasserleitung, die nur begrenzt tragfähig sei.
  • Die Spurenlage und die he der Brücke änderten sich nach der Erneuerung nicht. Technische Neuerungen zur Reduzierung des Lärms seien vorgesehen. Lärmschutzwände seien derzeit nicht geplant.
  • Die Fahrradbügel unter der Brücke müssten entnommen und auf dem neu gestalteten Vorplatz des S-Bahnhofes Sternschanze ersetzt werden.
  • Die Abstimmungen zu den Baustelleneinrichtungsflächen ständen noch aus. Es gebe bei allen angedachten Flächen Vor- und Nachteile. Grundsätzlich sei es logistisch wünschenswert, dass die Baustelleneinrichtungsfläche sich möglichst nah an der Baustelle selbst befinde. Hinweise der Ausschussmitglieder hierzu seien willkommen.
  • Nach derzeitigen Planungen sei eine Vollsperrung der Schanzenstraße nicht erforderlich. Es werde aber zu Teilsperrungen kommen.
  • Die Maßnahme werde mit anderen Arbeiten in Altona, wie z.B. dem Abriss der Sternbrücke, koordiniert.
  • Sie rechneten im Frühjahr 2022 mit der Erörterung der Planungen.

 

Frau Templin erklärt, sie halte es für eine gute Idee, die Brücke mit künstlerischen Elementen zu gestalten. Sie befürchte allerdings, dass auch die neue Brücke mit Graffiti angesprüht werde. Sie rate dringend davon ab, die Baustelleneinrichtungsfläche im Dänenweg zu errichten, da dort Buslinien verliefen. Der Dänenweg gewährleiste außerdem die Zufahrt zum Mövenpick Hotel Hamburg sowie zum Sportplatz.

 

Herr Sülberg betont, die vorgestellte zweite Variante empfinde er optisch als ansprechender, weil sie offener wirke und der derzeitigen Konstruktion ähnle. Er spreche sich für die Erhaltung der gestalterischen Elemente aus. Er bitte um eine Auskunft darüber, wie viele Fahrradbügel auf dem neu gestalteten Vorplatz des S-Bahnhofes Sternschanze vorgesehen seien, wenn die 16 Fahrradbügel unter der Eisenbahnunterführung entnommen würden.

 

Herr Hahn weist darauf hin, dass die Pläne zur Umgestaltung des Vorplatzes des S-Bahnhofes nicht die Erneuerung des gesamten Vorplatzes, sondern nur eines Abschnittes beschrieben.

 

Herr Warnken sichert zu, den Zeitplan zur Umgestaltung des Vorplatzes sowie die Anzahl der vorgesehenen Fahrradbügel als Nachtrag zu Protokoll zu geben.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Die Informationen liegen nicht vor.]

 

Frau Heitmann ergänzt, nach derzeitigen Planungen werde die Umgestaltung des Vorplatzes im April 2021 abgeschlossen sein.

 

Frau Naujokat betont, sie präferiere die Messe als Baustelleneinrichtungsfläche und bitte darum, die Plakate zur Bürger*innenbeteiligung auch am S-Bahnhof Sternschanze aufzustellen.

 

Herr Wiegand regt an, eine Künstler*innenbeteiligung für die Gestaltung der Brücke durchzuführen, da es sich bei der Brücke um ein Unikat handle, das entsprechend in Szene gesetzt werden solle.

 

Herr Batenhorst ergänzt, die Gestaltung durch Künstler*innen könne dem häufigen Beschmieren der Wände eventuell entgegenwirken

 

Herr Warnken sagt auf Nachfrage zu, dem Ausschuss die zukünftigen Entwurfsplanungen vorab zur Kenntnis zur Verfügung zu stellen.

 

 

Ö 3

Elbchaussee 1. Bauabschnitt, bauzeitliche Verkehrsführung (Referent*innen: Vertretungen von HAMBURG WASSER und stracon Ingenieurbüro für Straßenbau)

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Anders und Herr Knobloch stellen die bauzeitliche Verkehrsführung während der Bauarbeiten für den 1. Bauabschnittes der Elbchaussee anhand einer Präsentation (Anlage) vor und erläutern auch auf Nachfragen Folgendes:

 

  • Bei der INFRACREW HAMBURG handele es sich um ein Kooperationsprojekt, das durch die Bündelung der Baulastträger*innen entstanden sei. Der Bereich Telekommunikation sei allerdings kein Teil des Projektes.
  • Die Prüfung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft habe ergeben, dass die Arbeiten nur durch wechselseitige Verkehrshrung durchführbar seien, da der Querschnitt der Elbchaussee sehr gering sei. Ziel sei es weiterhin, möglichst wenig Verkehr in die umliegenden Straßen umleiten zu müssen. Vormittags werde die Elbchaussee stadteinwärts, nachmittags stadtauswärts freigegeben. Die Umschaltung werde per LED-Zeittafeln signalisiert und der Umbau jeweils durch Personal vorgenommen.
  • Die Optimierung der Lichtsignalanlagen durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH sei bereits abgeschlossen und werde mit Beginn der Wechselverkehrsführung umgesetzt. Innerhalb des Baufeldes werde eine gesonderte Ampelschaltung erfolgen, um flexibler reagieren zu können.
  • Die Wechselverkehrsführung müsse weiträumig eingerichtet werden und diene vorrangig dem übergeordneten Verkehr. Der Anlieger*innenverkehr müsse ggf. auf Umleitungen ausweichen.
  • Vollsperrungen an den Wochenenden sollten weitestgehend vermieden werden. Die Planungen seien hierfür allerdings noch nicht abgeschlossen.
  • Der Radverkehr werde ebenfalls mit Hilfe von Beschilderung umgeleitet, da es sich dabei aber lediglich um eine Empfehlung handele, stehe es Radfahrer*innen frei, weiterhin die Elbchaussee zu nutzen.
  • Sobald die Arbeiten am Hans-Leip-Ufer begännen, werde der Elberadweg nur noch eingeschränkt nutzbar sein und auch der Gehweg an der Nordseite umgebaut. Der Radverkehr werde dann auf die Veloroute 1 umgeleitet.
  • Der öffentliche Personennahverkehr werde umfangreich umgeleitet, um nicht durch den Wechselverkehr die Elbchaussee geführt zu werden.
  • Ein Shuttlebus werde eingerichtet, um Pendler*innen termingerecht das Erreichen der Fähre nach Finkenwerder zu garantieren.
  • Eine Lösung für die verkehrliche Anbindung der Bewohner*innen der Elbschloss Residenz GmbH sei noch nicht gefunden worden.
  • Die Fertigstellung der Maßnahme sei für das Jahr 2024 geplant.

 

Herr Knobloch weist darauf hin, dass er die Planungen für den 2. Bauabschnitt voraussichtlich im 3. Quartal 2021 im Ausschuss vorstellen werde.

 

Herr Harders beantragt die Verlängerung der Sitzung um 15 Minuten.

 

Herr Strasser erklärt, die Fraktion DIE LINKE lehne eine Sitzungsverlängerung ab.

 

 

Ö 4

Autoarmes Quartier Ottensen

Ö 4.1

Vorstellung des Teams

Frau Dettmer berichtet, die auf vier Jahre befristeten Projektstellen seien inzwischen besetzt worden. Frau Hegel und Herr Thomas hätten ihre Stellen bereits angetreten, Herr Hagmaier beginne ab dem 01.04.2021 als Projektleitung.

 

Frau Hegel, Herr Hagmaier und Herr Thomas stellen sich vor und schildern kurz ihren jeweiligen Werdegang.

 

Herr Olshausen erläutert, das erste Vorhaben sei die Erstellung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes der Bürger*innen für das Projekt Autoarmes Quartier Ottensen. Dieses könne den Ausschussmitgliedern voraussichtlich in einer Verkehrsausschusssitzung Ende April/ Anfang Mai 2021 vorgestellt werden. Anschließend sei die Erstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzept geplant. Hierfür sei es besonders wichtig, über die Granularität des Projektgebietes zu diskutieren. Das Amt werde den Ausschussmitgliedern einen Vorschlag unterbreiten, um noch in diesem Jahr die Ausschreibung für das Konzept anstoßen zunnen. Derzeit gebe es kein festes Budget für die Maßnahmen. Es seien aber bereits Drittmittel für eine Fahrradbibliothek eingeworben worden.

Ö 5 - 21-1661

Vorlage des Mittelabflusses der Rahmenzuweisungen in den Fachausschüssen

 

Herr Strasser meldet für die Fraktion DIE LINKE vier Wochen Beratungsbedarf an.

Ö 6 - 21-1686

Feinspezifizierung der Rahmenzuweisungen 2021/2022 gemäß § 41 Abs. 2 BezVG hier: Verkehrsausschuss Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit der Drs. 21-1686 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Herr Strasser meldet für die Fraktion DIE LINKE vier Wochen Beratungsbedarf an.

Ö 7

Haushalt / Mittelabfluss / Planungshorizonte

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 21-1534

Bussonderfahrstreifen Auskunftsersuchen von Benjamin Harders, Rolf Stünitz, Dana Vornhagen und Stephanie Faust-Weik-Roßnagel (alle Fraktion GRÜNE)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 21-1689

Schlussverschickung der Bebauungsplanfolgemaßnahme Marschweg von Achtern Sand / Langensaal bis Lehmkuhlenweg Mitteilungsdrucksache des Amtes

Der TOP mit der Drs. 21-1689 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 21-1378.1

Ein Lückenschluss tut not - Umbau der Veloroute 1 an der Max-Brauer-Allee vervollständigen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.4 - 21-1637

Parknutzung um das HausDrei Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.5 - 21-1644

Freigabe des Mühlenberger Weges für den Radverkehr in Gegenrichtung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 9.1

Umgang mit Eingaben und beteiligten Dritten

 

Der TOP wird aus zeitlichen Gründen in die Sitzung am 01.03.2021 vertagt.