21-4003

Ottenser Kleingärten dauerhaft sichern – Flächen aus dem Flächennutzungsplan umwidmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.03.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.06.2023
05.06.2023
Ö 8.2
03.05.2023
02.05.2023
27.04.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.03.2023 anliegende Drucksache 21-3942B beschlossen.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 21.04.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Ein Ansinnen, die in der Beschlussvorlage genannten Flächen der Flurstücke 876, 2626, 2625, teilweise 2633 und 991 sei es für den Schulbau oder für Schulwege in Anspruch zu nehmen, existiert seitens der BSB nicht. Da dieses Ansinnen nicht existiert, kann die BSB hiervon auch nicht Abstand nehmen.

 

Im Übrigen weist die BSB darauf hin, dass nach Auffassung der BSB der Vertrag zwischen dem Landesbund der Gartenfreunde e. V. (LGH), dem Kleingartenverein  Heimgartenbund Altona e. V. (KGV 202) und der FHH nicht die planungsrechtliche Sicherung der Flurstücke 2626 und 2625 umfassen kann. Hierbei handelt es sich nach Kenntnis der BSB nicht um Flächen von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern auf städtischem Grund sondern um Grabeland, welches sich im Privatbesitz befindet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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