Neues Zentrum Altona – Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und Volt (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 7.8
Die Bezirksversammlung Altona hat am 24.10.2024 den Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwicklung des Neuen Zentrum Altonas gefasst. Darin werden die zuständigen Fachbehörden und das Bezirksamt zur Planung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens für den Bereich und die nähere Umgebung des heutigen Fernbahnhofs Altona aufgefordert (vgl. Drucksache 22-0278B). Die Antworten der Finanzbehörde, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgten am 27.11.2024. Das Bezirksamt Altona hat nun am 11.02.2025 ebenfalls bezüglich des Beschlusses Stellung genommen und verweist wie die Fachbehörden darauf, dass sich die Rahmenbedingungen für die Planungsverfahren und Wettbewerbe zu diesem Vorhaben in Abstimmung befänden (vgl. Drucksache 22-0526.1).
Die Bezirksversammlung Altona begrüßt ausdrücklich, dass das Verfahren zu dieser für Altona sehr wichtigen und zentralen Neugestaltung nun an verschiedenen Stellen auf Landesebene vorangetrieben und bearbeitet wird.
Im Hinblick auf den Umzug des Fernbahnhofs und der Größe und Bedeutung der nachgelagerten Planung ist es wichtig, zeitnah in die ersten Schritte der Plan- und Ideenwettbewerbe einzusteigen und die Öffentlichkeit entsprechend umfangreich zu beteiligen.
Nächste Schritte eines Wettbewerbsverfahrens zur Ideensammlung mit vorgelagerter Bürgerbeteiligung müssen bereits 2025 erfolgen, um genügend Vorlaufzeit für komplexe Planverfahren und die Konkretisierungen der Ideen und Entwürfe zu haben. Altona benötigt eine strukturierte und rechtzeitige Planung, um einen Schwebezustand und/oder eine Brachfläche im Anschluss an die Verlagerung des Fernbahnhofs zu vermeiden und rechtzeitig eine Richtung für die Neugestaltung vorzugeben.
Zur räumlichen Einordnung – Das Herz von Altona von der Elbe bis Diebsteich denken
Mit dem Masterplan Mitte Altona wurde 2012 der Entwicklungsraum nördlich des Bahnhofes Altona nach Abzug der Fernbahnhoffunktion städtebaulich definiert.
Dieses beinhaltete zwei wesentliche Kernbausteine:
Am 31.03.2022 hat die Bezirksversammlung Altona beschlossen (Drs. 21-2924) den Prozess der Evaluation von Mitte Altona, der ggf. daraus resultierenden Überarbeitung von Mitte Altona II sowie die zeitgerechte Erarbeitung des Bebauungsplanes und der folgenden Bauanträge vorzunehmen, so dass „just in time“ mit der Bebauung begonnen werden kann.
Am 29.09.2022 hat die Bezirksversammlung beschlossen (Drs. 21-3387), dass der Erhalt des Bahnviaduktes (sog. Quietschkurve) umfassend geprüft werden möge.
Nach der Fertigstellung von Mitte Altona I und der nun folgenden Umsetzung der Planungen rund um den Diebsteich (VET, Bahnhofsgebäude, Projekt Waidmannstr. 26, Kulturmaschine) gerät nun auch das Bahnhofsgelände, das Umfeld und der Busbahnhof selbst in den Fokus.
Das Bahnhofsgebäude und das nahe Umfeld
Die Bausubstanz ist stark sanierungsbedürftig, überaltert und im Kern abgängig. Der Bahnhof bedarf – als Mittelbaustein des o.ä. Dreiklangs – einer architektonischen und nutzungsbezogenen Neufassung.
Der Busbahnhof ist an seiner Kapazitätsgrenze und muss in den nächsten 10 Jahren dringend im Sinne der Mobilitätswende erneuert und erweitert werden. An welchem Ort und in welcher Form rund um den Bahnhof mit seinen engen räumlichen Möglichkeiten, ist eine der Prüfungsaufgaben.
Eine 2-geschoßige Ausprägung, analog der Anlage in Bergedorf, ggf. anstelle des Parkhauses oberhalb der S-Bahngleisanlage oder entlang der Präsident-Krahn-Str. könnte eine Möglichkeit sein. Ob eine (Teil-)unterirdische Variante unter Berücksichtigung des Schellfisch-Tunnels und der S-Bahnführung möglich ist, ist eine der zu untersuchenden Varianten. Hierbei sollte die Option der Implementierung des Schellfisch-Tunnels in einen unterirdischen Busbahnhof geprüft werden.
Den Umbau des Bahnhofes Altona muss aber zunächst auch einen großräumigeren Blick beinhalten. Von der Elbe bis zum Diebsteich müssen die vielfältigen und zahlreichen Projekte im Zusammenhang gedacht werden.
Am Elbufer wird eine neuen Mischnutzung aus Wohnen, Gewerbe und Gastronomie sowie eines neuen Markthallenangebotes am sog. „Areal West“ entstehen. Hierbei könnte eine Überlegung sein, den Schellfisch-Tunnel als direkte Wegeverbindung doch nochmal zu reaktivieren, – mindestens zwischen Rathaus und dem Areal West.
Weitere Projekte im nahen Umfeld sind der Wohnungsbau anstelle der Sparda-Bank sowie der Wohnungsbau auf dem REWE Gelände, die Neufassung der Gebäudesubstanz am Paul-Nevermann-Platz 15 und die Platzgestaltung vor dem Bahnhofszugang zur Minus-1 Ebene sowie der Paul-Nevermann-Platz. Aktuell wird der Abbau der Gleisanlagen und die Baureifmachung des Geländes durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) vorbereitet.
Weiteres Verfahren
Um die laufenden Abstimmungen zu unterstützen und die aus Altonaer Sicht zentralen Aspekte und Leitlinien für das anstehende Wettbewerbsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung darzulegen, bittet die Bezirksversammlung Altona ausdrücklich, gemäß dem „Kooperativen Verfahren“, um Berücksichtigung der im Petitum dargelegten Punkte.
Die Bezirkspolitik betont in diesem Zusammenhang wie wichtig die Themen öffentliche Nutzbarkeit und eine identitätsstiftende Architektur möglicher Neubebauungen sowie die Funktion als zentraler Verkehrsknotenpunkt für S-Bahnlinien, Buslinien und den Fußverkehr sind.
Auch baulich aufwendige Maßnahmen wie zum Beispiel eine mögliche unterirdische Verlegung der Busumsteigestelle und besondere Gebäudeformen sollen hierbei in die Leitlinien der Ideensammlungen und Planwettbewerbe einfließen.
Es handelt sich an dieser Stelle Altonas ausdrücklich um einen besonderen Ort, der einer besonderen Form der Neugestaltung bedarf. Die weitere Einbindung der Bezirkspolitik, des Bezirksamts und der Bevölkerung Altonas ist daher von zentraler Bedeutung.
Im Verfahren zum Bahnhof Altona kann der geplante Wettbewerb nur die erste Stufe zur Neugestaltung des Bahnhofes Im Sinne eines „Testplanverfahrens“ sein (analog zum Verfahren Stadteingang Elbbrücken (Drs. 22/6077 Kapitel 3.4/ 2019)).
Die Teams bestehend aus einer breiten Basis unterschiedlichster Experten, müssen zunächst Lösungswege mit ihrer technischen und infrastrukturell notwendigen Umsetzbarkeit und Realisierungsfähigkeit prüfen sowie Gestaltungsvorschläge machen.
In der Folge gilt es, gegebenenfalls erneute inhaltliche Schwerpunkte zu definieren, die sich auch aus der parallelen Bürger:innenbeteiligung ergeben, die im Anschluss in den konkretisierenden gestalterischen Wettbewerb einfließen.
Es geht hier um das „Herz von Altona“ als Neues Zentrum und um die Neufassung wichtiger infrastruktureller Anforderungen und Bedarfe. Dieses Vorhaben kann nur umgesetzt werden, wenn es von einer großen gemeinsamen Bereitschaft der Gestaltung getragen wird.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Finanzbehörde (FB), die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) werden gemäß § 27 Abs. 2 BezVG und das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG gebeten, die folgenden Leitlinien für das erste Planwettbewerbsverfahren als Vorgabe aufzustellen und im Prozess zu berücksichtigen:
Die Variantenerstellung sollte folgende Aspekte beinhalten
- Neubau und Neudefinition des Bahnhofkopfgebäudes in seinen Nutzungen und seiner Funktion – auch als öffentlicher Raum und Übergang zur Mitte Altona II bzw. dem Grünzug Mitte Altona
- Neubau des Busbahnhofes in den (technisch umsetzbaren) Varianten 2 – geschossig oberirdisch, oberirdisch, unterirdisch – mit den jeweiligen Zufahrten, Zuwegungen zur Verteilerebene S-Bahn, Rampenanlagen sowie der übergeordneten Erschließung der jeweiligen Buslinien und aus den jeweiligen Quell- und Zielrichtungen
- Wegeverbindungen/ -notwendigkeiten aller Verkehrsträger (Fußgänger:innen, Radfahrende, Busse, Taxen, Autonome Mobilität, Sharing-Angebote) inklusive einer möglichen Reaktivierung/ Implementierung des Schellfisch-Tunnels für bspw. Radfahrende und Fußgänger:innen
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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