Mitte Altona II: Erhalt des Bahnviadukts prüfen, Ideen mit den Altonaern erarbeiten Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 29.09.2022 Bezirksversammlung Ö 9.1
Dieser Antrag handelt von einer Zukunft – die nicht mehr so (!)
https://www.youtube.com/watch?v=q7eZr3SkI-s
aussehen wird.
(Fast) jeder kennt sie – die berühmte Quietschkurve bei der Einfahrt zwischen der Verbindungsbahn und dem Bahnhof Altona. Ein hundertjähriges Bahnviadukt, welches aufgrund seines baulichen Zustandes nur sehr langsam befahren werden darf und – freundlich gesagt - „Geräusche“ erzeugt.
Die Bewahrung historischer Bezüge dieses Ortes, der sich in den vergangenen 10 Jahren und den kommenden 15 Jahren in einen Wohnstadtteil umwandelt, ist ein wichtiges Anliegen Altonaer Politik. Der Erhalt und Sanierung des Wasserturms und der Dachstruktur vor dem Schulgebäude sowie die alten Hallen des Güterbahnhofes sind Beispiele dafür.
Nach Beendigung der Nutzung als Gleisanlage nach der Verlagerung des Fernbahnhofes zum Diebsteich ist der bisherige Plan, die Anlage abzureißen.
Wenn man die Anlage ohne die Lärmbelästigung neutral im neuen städtischen Raum betrachtet, entwickelt sie eine skulpturale Struktur, die darauf wartet, etwas daraus zu machen. Was man mit Anlagen dieser Art (allerdings in einer anderen Größenordnung) machen kann – sieht man hier – die High-Line in New York:
Wir haben noch ausreichend Zeit, die es zu nutzen gilt – bevor der Bahnhof verlagert wird und man in die Logik eines Abrisses kommt.
Zeit den Zustand zu prüfen, die Kosten zu ermitteln, um das Bauwerk für eine andere – „leichtere“ – Nutzung instandzusetzen, mit den Altonaern kreative Ideen zu entwickeln, wofür man dieses Bauwerk benutzen kann, und um 2028 nach einem ggf. erfolgten Architektenwettbewerb in die Umsetzung der Ideen zu gehen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG sowie die zuständigen Fachbehörden Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Finanzbehörde (FB) und Behörde für Kultur und Medien (BKM) werden nach § 27 BezVG gebeten, gemeinsam mit der Bahn AG,
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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