22-1580.1

Housing First Angebot in Altona ausbauen: Mehr Hilfe für den Weg aus der Obdachlosigkeit anbieten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 13.38

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1493B beschlossen.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 20.11.2025 wie folgt Stellung genommen:

Housing First“ ist hamburgweit ein Leistungsangebot nach den §§ 67 ff. SGB XII. Dies ist eine gesetzliche Leistung, die von einem Leistungserbringer (sozialer Tger) auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Sozialbehörde nach § 76 SGB XII erbracht wird. Bewilligungen für die einzelnen Leistungsberechtigten erfolgen von den Bezirksämtern.

Die Sozialbehörde muss bei Erfüllung der gesetzlichen und rahmenvertraglichen Voraussetzungen mit allen Leistungserbringern eine Vereinbarung nach § 76 SGB XII schließen, wenn deren Konzept das sozialbehördliche Anforderungsprofil von „Housing First“ erfüllt. Wo Wohnungen auf der Basis des Konzeptes „Housing First“ vermietet werden, hängt allein davon, wo Vermietende freie Wohnungen anbieten.

Finanzmittel für gesetzliche Leistungen sind im Haushaltplan vorzusehen. Eine unmittelbare Heranziehung von F&W Fördern & Wohnen AöR ist ausgeschlossen. Eine Ausschreibung ist bei einem Angebot nach §§ 67 ff. SGB XII nicht vorgesehen und in diesem Kontext grundsätzlich nicht durchführbar. Über das Leistungsangebot „Housing First“ wird die erforderliche Sozialarbeit sichergestellt.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 23.01.2026 wie folgt Stellung genommen:

Der Trägerverbund Housing First sucht hamburgweit nach geeigneten Wohnungen.

Den Vermietern obliegt die Vergabe von Wohnungsangeboten selbst, unter Berücksichtigung des Kooperationsvertrages zwischen der SAGA, der FHH und dem Bündnis für Wohnen. Das Housing First Projekt wird vom Bezirkamt ausdrücklich unterstützt. Die Verantwortung liegt jedoch vorrangig bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) in Kooperation mit der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde).

Das Bezirksamt begrüßt weitere Housing First Plätze, kann aber auf die Verteilung nur sehr eingeschränkt Einfluss nehmen.Housing First ist überall in Hamburg ein guter und wertvoller Ansatz und sollte bezirksübergreifend erweitert werden.

Bei „Housing First“ handelt es sich um ein hamburgweites Angebot. Aus diesem Grund hat sich die Pressestelle des Bezirksamtes Altona zunächst mit der Pressestelle der Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration hinsichtlich der Kommunikation abgestimmt. Im Ergebnis hat die Pressestelle des Bezirksamtes am 8. Dezember 2025 Medienschaffende gezielt per Mail auf die Internetseite des „Housing First“-Angebots hingewiesen und um eine thematische Berücksichtigung in kommenden Berichterstattungen gebeten. Darüber hinaus hat die Pressestelle des Bezirksamtes am 11. Dezember 2025 über den Instagram-Kanaldes Bezirksamtes auf das Angebot aufmerksam gemacht.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.01.2026
Ö 13.38
Lokalisation Beta

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