Housing First Angebot in Altona ausbauen: Mehr Hilfe für den Weg aus der Obdachlosigkeit anbieten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.10.2025
Letzte Beratung: 02.12.2025 Sozialausschuss Ö 2.1
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.10.2025 anliegende Drucksache 22-1493B beschlossen.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 20.11.2025 wie folgt Stellung genommen:
„Housing First“ ist hamburgweit ein Leistungsangebot nach den §§ 67 ff. SGB XII. Dies ist eine gesetzliche Leistung, die von einem Leistungserbringer (sozialer Träger) auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Sozialbehörde nach § 76 SGB XII erbracht wird. Bewilligungen für die einzelnen Leistungsberechtigten erfolgen von den Bezirksämtern.
Die Sozialbehörde muss – bei Erfüllung der gesetzlichen und rahmenvertraglichen Voraussetzungen – mit allen Leistungserbringern eine Vereinbarung nach § 76 SGB XII schließen, wenn deren Konzept das sozialbehördliche Anforderungsprofil von „Housing First“ erfüllt. Wo Wohnungen auf der Basis des Konzeptes „Housing First“ vermietet werden, hängt allein davon, wo Vermietende freie Wohnungen anbieten.
Finanzmittel für gesetzliche Leistungen sind im Haushaltplan vorzusehen. Eine unmittelbare Heranziehung von F&W Fördern & Wohnen AöR ist ausgeschlossen. Eine Ausschreibung ist bei einem Angebot nach §§ 67 ff. SGB XII nicht vorgesehen und in diesem Kontext grundsätzlich nicht durchführbar. Über das Leistungsangebot „Housing First“ wird die erforderliche Sozialarbeit sichergestellt.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-1493B
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