22-1259

Holstenareal – gesundheitliche Risiken minimieren, Bauschutt sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-0876.1B beschlossen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 16.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die von der Bezirksversammlung angeregten Maßnahmen liegen nicht in der Zuständigkeit der BSW, siehe Stellungnahme der BSW zur Drs. 22-0876B vom 14.05.2025(Drs. 22-0978.2).

Hinweis:

Der Beschluss vom 26.06.2025 ist hinsichtlich der geforderten Anordnung (Ziff. 2) gegenüber der Grundstückseigentümerin missverständlich formuliert. Demnach soll die geforderte Anordnung unzulässigerweise einen Überwachungsauftrag für die Gesundheitsbehörde enthalten.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat mit Schreiben vom 06.08.2025 wie folgt Stellung genommen:

Im Aufgabenbereich des Referats Umweltbezogener Gesundheitsschutz liegt u. a. die Bewertung gesundheitlicher Risiken durch auf die Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppen einwirkende Schadstoffe. Aufgrund fehlender Untersuchungen des Bauschutts kann eine gesundheitliche Bewertung in diesem Fall nicht vorgenommen werden.

r die Durchführung der geforderten Maßnahmen, wie z.B. Untersuchungen und Entsorgung von Bauschutt, ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig. Es gibt im umweltbezogenen Gesundheitsschutz keine rechtliche Möglichkeit, die geforderten Maßnahmen zu veranlassen.

Die zuständigen Behörden können allenfalls bei der Bewertung von Untersuchungsergebnissen beraten werden.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta

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