Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Hertel und Herr Hoppe (beide Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) stellen mithilfe einer Präsentation (siehe Anlage) das Werkstattverfahren „Neugestaltung St.Pauli Hafenkante“ vor und betonen dabei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes:
Frau Vornhagen merkt an, ein Wettbewerbsverfahren sei einem Werkstattverfahren vorzuziehen, um eine bessere Einbindung der Bezirkspolitik zu ermöglichen. Bezirkspolitik sei ein Ehrenamt.
Herr Mielke führt aus, die Argumente für ein Werkstattverfahren seien nachvollziehbar. Allerdings sei die Teilnahme an mehreren Werktagen für die Politik schwer darstellbar. Das Verfahren sei wichtig und die Politik wolle dieses so gut wie möglich begleiten. Er ergänzt, auch der benachbarte Fischmarkt verdiene eine Neugestaltung. Diese müsse die Parkplätze an der Fischauktionshalle einschließen. Vor diesem Hintergrund sei die Einbeziehung der Parkplätze in das vorliegende Verfahren schwierig.
Frau Hertel erläutert, für den Planungshorizont 2050 sollten Ideen für den Fischmarkt mitbedacht werden. Eine kurzfristige Umsetzung einer Neugestaltung sei nicht möglich. Auch der Denkmalschutz müsse beachtet werden.
Herr Trede betont, die ehrenamtlichen Bezirkspolitiker:innen müssten sich unbezahlten Urlaub nehmen, um die Beteiligung am Verfahren möglich zu machen. Er verweist auf den Beschluss der Bezirksversammlung zur Beteiligung an Wettbewerben (siehe Drs. 22-0137).
Herr Batenhorst wirft ein, die Politik müsse einbezogen werden.
Frau Boehlich merkt an, die Beteiligung der Öffentlichkeit sei vorbildlich.
Anlagen
Präsentation Werkstattverfahren Neugestaltung St.Pauli Hafenkante (45939 KB)
Gemäß § 14 der Geschäftsordnung überwiesen aus der Sitzung des Bauausschusses vom 22.07.2025.
Herr Hielscher merkt an, die Volt-Fraktion habe einen Antrag zum Thema für die nächste Sitzung der Bezirksversammlung eingereicht. Die Beratung solle verschoben werden.
Frau Benkert betont die Bedeutung der historischen Brauereigebäude. Um einen Erhalt zu ermöglichen, müssten diese kurzfristig gesichert werden. Gegenwärtig würden die Gebäude verfallen. Es stünden Fenster offen.
Herr Trede erläutert, das Wording des Antrags sei problematisch. Bei den Brauereigebäuden handele es sich um Privateigentum. Die Umsetzbarkeit von Ziffer 2 des ersten Teils sei fraglich. Ziffer 1 hingegen sei zu begrüßen. Zudem seien aktuell nicht ausreichend Informationen zu den Absichten der neuen Eigentümerin bekannt.
Frau Benkert merkt an, diese seien der medialen Berichterstattung zu entnehmen.
Herr Trede entgegnet, dies sei keine Grundlage für eine Beschlussfassung.
Herr Hielscher stimmt Herrn Trede zu, Ziffer 1 könne beschlossen werden. Ziffer 2 würde jedoch das gesamte Vorhaben gefährden, falls die Eigentümerin zu einem Erhalt der Gebäude nicht bereit sei. Ein von der Bürgerschaft beschlossenes Investment mitsamt Unterhaltung der Gebäude sei denkbar. Es dürfe jedoch nicht der Eindruck entstehen, die Eigentümerin müsse für den Erhalt der Gebäude aufkommen.
Herr Mielke schließt sich Herrn Trede und Herrn Hielscher an. Ein Beschluss über Ziffer 1 hinaus könne nicht in dieser Sitzung erfolgen.
Herr Batenhorst pflichtet bei, er lehne Ziffer 2 ab.
Herr Trede regt an, den ersten Teil des Antrages in einen Beschluss nach § 19 BezVG umzuformulieren und das Bezirksamt zu bitten, sich für den Erhalt der Gebäude einzusetzen.
Gemäß dem Vorschlag von Herrn Trede empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die historischen Brauereigebäude des Holstenareals (Juliusturm, Malzsilo und Sudhaus) erhalten bleiben. Ggf. sollen die dafür notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Gebäude ergriffen werden.
Herr Hielscher befindet die Mitteilung für enttäuschend, da der Sport nicht einbezogen sei. Er verweist auf die soziale Funktion des Sports.
Frau Dr. Vogelpohlverweist auf das bekannte Sportflächenkonzept. Wesentliche Ziele dessen würden umgesetzt. Sport habe einen integrativen Charakter. Sportflächen würden jedoch nicht mit diesem Rahmenkonzept bearbeitet.
Herr Henker moniert, es sei nicht transparent, welche Fachämter im Bezirksamt an dem Verfahren beteiligt seien und wo Entscheidungen getroffen würden.
Frau Dr. Vogelpohl betont, das fertiggestellte Rahmenkonzept werde dies darlegen und auch dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Mit der vorliegenden Drucksache solle lediglich mitgeteilt werden, dass die Erstellung des Konzepts beauftragt sei.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Conrad berichtet auf Nachfrage von Frau Koppke, dass sich die Aussaat der Begrünung des Baufeldes 9 der Kolbenhöfe bis Ende September verzögern werde. Es werde ein Zaun errichtet, da eine Zwischennutzung aus Haftungsgründen nicht möglich sei. Die Eigentümerin könne die Sicherheit nicht gewährleisten.
Herr Tschubel ergänzt, die Fläche werde gegenwärtig noch für Bautätigkeiten genutzt. Nach der Aussaat werde vermutlich einige Zeit vergehen, bis die Fläche tatsächlich begrünt sei.
Herr Hielscher bittet das Amt um Darstellung im Ausschuss, wie das Amt mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen zur Umwandlung von Baustufenplänen in modernes Planrecht umgehe (siehe Bürgerschaftsdrucksache 22/6446).
Frau Benkert stellt fest, das Plangebiet der heutigen Öffentlichen Plandiskussion zum Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 76(siehe TOP 7) sei kleiner als mit dem Einleitungsbeschluss aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 18.08.2021 festgelegt.
Herr Conrad entgegnet, das Plangebiet für die Öffentliche Plandiskussion sei in der Sitzung am 16.07.2025 vom Ausschuss beschlossen worden. Das jetzige Verfahren sei ein erster Schritt eines Gesamtkonzeptes. Für dieses Plangebiet bestehe unmittelbarer Handlungsbedarf. Die restlichen Gebiete erhielten eigene Bebauungspläne mit neuer Nummer.
Es sind circa 35 Personen anwesend.
Frau Boehlich begrüßt die Anwesenden und stellt das Podium einschließlich der Vertreter:innen der Fraktionen sowie den Ablauf der Veranstaltung vor. Die Reihenfolge der Schlussstellungnahmen rotiere. Den Anfang mache heute die Volt-Fraktion.
Herr Evers (E&P Evers Stadtplanungsgesellschaft mbH) erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) den Bebauungsplanentwurf.
Das Baugesetzbuch regele die Bodennutzung und siehe hierfür zwei Instrumente vor: die vorbereitende Bauleitplanung gelte für die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und lege in Form eines Flächennutzungsplanes Zielvorstellungen, beispielsweise Gewerbe- oder Wohnnutzung fest.
Die verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes habe eine örtlich begrenzte Gültigkeit und lege für das Plangebiet die zulässige bauliche Nutzung verbindlich fest. Zusätzlich zum Bebauungsplan erfolge zudem eine naturschutzfachliche Begleitplanung. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes trage Informationen zusammen, damit die Bezirkspolitik vor Feststellung des Bebauungsplanes eine gerechte Abwägung aller Belange durchführen könne.
In der ersten Stufe des Verfahrens, der frühzeitigen Beteiligung, würden die Öffentliche Plandiskussion und die erste Beteiligung anderer Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Ergebnisse würden ausgewertet und der Bebauungsplanentwurf entsprechend überarbeitet. In der zweiten Beteiligungsphase werde der Bebauungsplanentwurf für einen Monat öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange hätten erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Nach erfolgter Auswertung und Abwägung erfolge der Feststellungsbeschluss.
Die Umgebung des Plangebiets sei von gewerblicher Nutzung und dem Friedhof Diebsteich geprägt. Durch den Bau des neuen Bahnhofs Altona sei eine Veränderung der Umgebung zu erwarten, da die Zentralität und verkehrliche Anbindung stark aufgewertet würden. Hieraus ergebe sich das Planungserfordernis. Das Plangebiet weise eine heterogene Bebauungsstruktur auf. Im nördlichen Teil befinde sich kleinteilige Gewerbenutzung, während sich im südlichen Teil größere Hallen des ansässigen Fliesenmarktes befänden. Im Osten an der Schleswiger Straße befinde sich Wohnnutzung.
Im Zuge des Bahnhofsneubaus sei der Rahmenplan Diebsteich 2040 erstellt worden. Dieser sehe besonders die Weiterentwicklung des Quartiers auf der Ostseite des Bahnhofs vor, aber auch die gewerbliche Weiterentwicklung und Sicherung der Wohnnutzung auf der Westseite des Bahnhofs. Der Erhalt des Gewerbestandorts werde als städtebaulich sinnvoll erachtet, da in Altona nur noch ein sehr begrenztes Angebot an Gewebegebietsflächen bestehe und der zunehmende Wohnungsbau vermehrt Gewerbeflächen in Anspruch nehme. Daher sehe auch das Gewerbeflächenkonzept des Bezirks Altona eine Sicherung, Qualifizierung und Verdichtung der Fläche vor.
Eine weitere Grundlage der Planungen bilde die Entwicklungsstudie Diebsteich-West, die für den Gewerbestandort Möglichkeiten der Weiterentwicklunguntersuche. Hieraus abgeleitete Ziele seien eine effizientere, verdichtete Nutzung der Flächen, eine Verbesserung der verkehrlichen Vernetzung sowie die Aufwertung des Standorts durch die Schaffung neuer Grüninseln. Zudem solle die Klimaresilienz, z.B. durch Belüftung und Entsiegelung, sowie eine CO²-neutrale Energieversorgung sichergestellt werden.
Die Ziele des Planverfahrens seien somit die Sicherung der bestehenden Wohnnutzung sowie der Gewerbeflächen und die Ausweisung weiterer angemessener Nutzungen im östlichen Plangebiet und die Schaffung zusätzlicher Wegeverbindungen. Das gegenwärtige Planrecht sei der Baustufenplan Bahrenfeld von 1955, der für das gesamte Plangebiet eingeschränktes Industriegebiet ausweise. Somit genieße die bestehende Wohnnutzung gegenwärtig nur Bestandsschutz, dürfe im Falle eines Abrisses der Gebäude jedoch nicht neugebaut werden. Zudem erlaube die Ausweisung Industriegebiet die Nutzung durch störendes Gewerbe, was mit der zu sichernden Wohnnutzung nicht kompatibel sei. Darüber hinaus erlaube ein Industriegebiet Büronutzung nur im Verbund mit einem Industriebetrieb.
Der Bebauungsplanentwurf (siehe Folie 20 – 25 der Anlage) weise östlich an der Schleswiger Straße Urbanes Gebiet aus und für das übrige Gebiet Gewerbegebiet, das im Gegensatz zum Industriegebiet nur gewerbliche Nutzungen zulasse, die nicht erheblich belästigend seien. Somit würden die bestehenden gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich gesichert und auchBüronutzung ermöglicht. Das Urbane Gebiet ermögliche sowohl Wohn- als auch nicht störende gewerbliche Nutzung, wie beispielsweise das geplante Hotel.
Die blau eingezeichnete Baugrenze weise die überbaubare Fläche aus. Innerhalb dieser Flächen dürften Gebäude errichtet werden. Die rot eingezeichnete Baulinie setze zusätzlich die Verpflichtung fest, ein Gebäude bis an diese Linie heranzubauen. Diese Festsetzung sei für die Schleswiger Straße und den östlichsten Teil der Straße Am Diebsteich vorgesehen. Im Ausgangsbereich des zukünftigen Bahnhofs solle somit ein geordnetes städtebauliches Bild geschaffen werden. Die rot gestrichelte Linie weise eine Tiefagarage aus.
Im östlichen Plangebiet würden mittels römischer Zahlen die maximal zulässigen Vollgeschosse ausgewiesen, während im westlichen Plangebiet die maximal zulässige Gebäudehöhe von 25 Metern festgesetzt werde. Diese ergebe sich aus der Höhe einer Produktionshalle oder Räumlichkeiten für Kleingewerbe und einer erst in den oberen Geschossen zulässigen Büronutzung. Die Festsetzung von 25 Metern sei einen Meter höher als in der Beispieldarstellung auf Seite 26 der Anlage, um Raum für z.B. Attika zu schaffen. Zusätzlich werde für die westlichen Flächen eine Mindestgebäudehöhe von 10 Metern festgesetzt, um eine effiziente Nutzung der Flächen zu gewährleisten.Die Grundflächenzahl, die die Überbaubarkeit des Grundstückes regele, betrage für die Gewerbegebiete 0,8 und für das Urbane Gebiet 0,3 bis 0,6 (siehe Folie 23 der Anlage).
In Gelb werde die Straßenverkehrsfläche ausgewiesen (siehe Folie 24 der Anlage), im Bebauungsplan jedoch nicht die Aufteilung dieser spezifiziert. Die FHH könne die Straßenverkehrsfläche entsprechend der örtlichen Bedingungen aufteilen. Die gelb gestrichelten Linien wiesen Gehrechte für die Allgemeinheit aus, die kürzere Wegebeziehungen für Fußgänger:innen ermöglichen sollten.
An der Straße am Diebsteich seien diverse ortsbildprägende Bäume eingezeichnet, die zu erhalten seien. In einigen Fällen seien die Baugrenzen hier entsprechend angepasst.
Das Verfahren befinde sich noch am Anfang, es lägen jedoch schon eine verkehrstechnische Untersuchung und eine lärmtechnische Untersuchung im Entwurf vor. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, eine Baumbestandsbewertung und ein Entwässerungskonzept lägen ebenfalls im Entwurf vor. Bei Bedarf würden im weiteren Verlauf des Verfahrens weitere Gutachten erstellt.
Da für das Plangebiet überwiegend Gewerbegebiet festgesetzt werde, sei eine Anpassung des Flächennutzungsplans nicht notwendig. Auch die Vorgaben des Landschaftsprogramms und der Fachkarte Arten- und Biotopschutz würden eingehalten.
Fragen und Anmerkungen der Bürger:innen
Herr Evers ergänzt, auch im östlichen Plangebiet mit der Festsetzung Urbanes Gebiet seien einige Bäume zur Erhaltung festgesetzt. Über die Festsetzung stadtbildprägender Einzelbäumeim Bebauungsplan hinaus sei in der FHH jeder Baum ab einer bestimmten Größe gemäß der Hamburgischen Baumschutzverordnung geschützt. Das Verfahren stehe noch am Anfang und Anpassungen im Bebauungsplanentwurf seien hier noch möglich. Eine Bebauung der heutigen Gartenfläche werde nicht möglich sein, da sich diese außerhalb der Baugrenzen befinde. Lediglich Nebenanlagen wie Fahrradhäuschen könnten außerhalb der bebaubaren Fläche errichtet werden.
Straßenbäume würden in der FHH nicht im Bebauungsplan festgesetzt, da ohnehin das Ziel bestehe, diese soweit wie möglich zu erhalten. Da im Sinne der Klimaanpassung eine Änderung des Mobilitätsverhaltens notwendig sei, müssten ausreichend breite Fuß- und Radwege hergestellt werden. Dies dürfe nicht zulasten der Straßenbäume geschehen, was eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche notwendig mache, auch auf Kosten der Vorgärten. Dies sei eine Abwägungsentscheidung zugunsten der Förderung des Umweltverbundes, die im Ermessen der Bezirkspolitik anders ausfallen könne. Stadtplanung sei keine exakte Wissenschaft und von Abwägungen unterschiedlicher Belange geprägt. Straßenbäume, die sich mittig zwischen der Fahrbahn und dem Fuß-/ Radweg befänden, seien in Hamburg üblich. Da die Bebauung im Urbanen Gebiet an die rote Baulinie angrenzen müsse, bleibe der braune Bereich zwischen der Baulinie und der Straßenverkehrsfläche als Vorgarten erhalten. Die Straßenverkehrsfläche werde im Schnitt um drei Meter verbreitert, im Bereich des Hotels um sieben Meter.
Eine Umwidmung der Schleswiger Straße anstelle der Straßenverkehrsflächenerweiterung sei schwierig, da jedes Haus von einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche erschlossen sein müsse. Diese müsse nicht zwangsläufig für den Kfz-Verkehr freigegeben sein, allerdings befinde sich in der Schleswiger Straße eine Tiefgarage, die mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf planrechtlich gesichert werden und entsprechend weiterhin erreichbar sein solle. Eine Einbahnstraße sehe die verkehrstechnische Untersuchung nicht vor, dieser Vorschlag werde jedoch aufgenommen und sei zu prüfen. Auch bei Feststellung des Bebauungsplans mit dem vorliegenden Konzept sei die Einrichtung einer Einbahnstraße zugunsten einer schmaleren Straßenverkehrsfläche noch möglich, da diese nicht zwangsläufig so breit ausfallen müsse, wie im Bebauungsplan eingezeichnet.
Dieverkehrstechnische Untersuchung behandele die Frage, wo neue Wegebeziehungen sinnvoll seien und bilde die Grundlage für die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Gehrechte. Diese seien in der aktuellen Phase des Verfahrens noch veränderbar. Das Gutachten gehe für Werktage von einem Zuwachs von 2.150 Kfz-Fahrten, 2.100 zusätzlichen Fahrgästen des ÖPNV und 3.700 zusätzlich zurückgelegten Wegen im Bereich des Rad- und Fußverkehrs aus.Dieser Verkehrszuwachs sei unproblematisch. Parkplätze müssten von Gewerbetreibenden entsprechend der Fläche des Betriebs zur Verfügung gestellt werden. Dies werde jedoch erst im Baugenehmigungsverfahren geprüft und sei nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. Für Wohnnutzung sehe die Hamburgische Bauordnung keine verpflichtenden Stellplätze mehr vor.
Darüber hinaus dienten diese Werte auch als Grundlage für die lärmtechnische Untersuchung zur Berechnung des Verkehrslärms. Lärmtechnisch sei weniger der Straßenverkehr problematisch, sondern v.a. die Bahnanlagen. Der Verkehrszuwachs sei zudem unproblematisch, da die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr heute gering sei.
Die vorliegenden Gutachten würden der Öffentlichkeit in der zweiten Phase der Beteiligung, der öffentlichen Auslegung, zur Verfügung gestellt. In diesem Stadium bezögen sich die Gutachten auf den Planentwurf, der zur Feststellung vorgesehen sei, sofern im Zuge der öffentlichen Auslegung keine schwerwiegenden Widersprüche mehr eingingen.Aktuell seien die Gutachten nicht final und könnten sich wie der Bebauungsplanentwurf noch ändern. Vor Feststellung des Bebauungsplans werde außerdem ein Umweltbericht erstellt, der die Auswirkungen der neuen Planung auf die Umwelt bilanziere.
Das aktuell gültige Planrecht beinhalte keinerlei Beschränkungen bezüglich der Gebäudehöhe. Lediglich die Abstandsflächen gemäß der Hamburgischen Bauordnung müssten beachten werden. In einem Industriegebiet seien diese jedoch sehr klein. So müsse beispielsweise ein 20 Meter hohes Gebäude nur vier Meter von der Grundstücksgrenze abgerückt werden. Mit dem vorliegenden Planentwurf würden Beschränkungen der Gebäudehöhe eingeführt. Bezüglich der Baumasse sei somit der Planentwurf gegenüber dem bestehenden Planrecht eher restriktiv, während die Nutzungsmöglichkeiten durch die Ausweisung Urbanes Gebiet erweitert würden.
Zudem sei die Festsetzung von drei Vollgeschossen für den innenliegenden Anbau des zukünftigen Hotels eine bewusste Entscheidung zugunsten der Nachbar:innen. Die Betreiberin des Hotels habe ein höheres Gebäude angestrebt. Außerdem seien die Abstände zu den anderen Gebäuden größer als nach der Hamburgischen Bauordnung notwendig.Die Verschattung sei beherrschbar. Unmut über die zu erwartende Verschattung sei jedoch verständlich. Hier bestehe ein Zielkonflikt mit dem rechtlichen Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Entsprechend sei die FHH bemüht, verkehrlich gut erschlossene Flächen wie diese nachzuverdichten, anstatt unerschlossene Grünflächen zu bebauen. Das Plangebiet sei heute bereits überwiegend versiegelt.
Für den sechsgeschossigen Gebäuderiegel im Gebiet GE 1 sei überwiegend Büronutzung geplant. Für dieses Gebäude sei bereits einVorbescheidgenehmigt, aus dem jedoch keine Baupflicht hervorgehe. Der Bauantrag sei derzeit noch im Verfahren. Die Umsetzung sei anschließend Privatsache. Entsprechend würden die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf gemäß dem geplanten Neubau gewählt. Für das Gebiet GE 2 gebe es noch keine konkreten Planungen. Grundsätzlich seien auch Schank- und Speisewirtschaften in einem Gewerbegebiet zulässig. Bestandsgebäude außerhalb der zukünftigen Baugrenzen müssten nicht abgerissen werden und stünden unter Bestandsschutz. Entsprechend nehme die vollständige Umsetzung eines neuen Bebauungsplans teilweise Jahrzehnte in Anspruch.
Da diese geplante Büronutzung nicht lärmintensiv sei, werde das sechsgeschossige Gebäude die Wohnnutzung an der Schleswiger Straße gut vor Gewerbelärm aus dem westlichen Plangebiet schützen. Zudem hätte nach dem gültigen Planrecht jederzeit eine lärmintensive Nutzung genehmigt werden können.Im Gewerbegebiet sei eine Wohnnutzung außerdem unzulässig.Fragen des Baulärms könne der Bebauungsplan nicht lösen. Bautätigkeit sei in einer Großstadt immer vorhanden. Es könnten jedoch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Auflagen hierzu gemacht werden.
Frau Boehlich betont, der Bezirk Altona könne nicht allein über die Aufstellung eines Bebauungsplanes entscheiden, sondern müsse diesen mit den Fachbehörden der FHH abstimmen. In der FHH werde das Konsensprinzip angewendet, nach dem alle zuständigen Fachbehörden dem Bebauungsplan zustimmen müssten. In diesem Fall sei keine Zustimmung von der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) zur Umwidmung bestehender Gewerbeflächen zu erwarten. Die BWAI setze sich für den Erhalt bestehender Gewerbeflächen in der Stadt ein.
Herr Evers fügt hinzu, es seien im Bezirk bereits Gewerbeflächen wie das Holstenquartier zur Umwandlung in ein Wohnquartier vorgesehen, was die Umwandlung weiterer Gewerbeflächen erschwere.
Schlussstellungnahmen der Fraktionen
Herr Filejski führt aus, die Volt-Fraktion begrüße den Angebotsbebauungsplan, da die Wohn- und Gewerbeflächen gesichert und das Gewerbe nachverdichtet werden solle. Es müsse jedoch ein besonderes Augenmerk auf die Zuwegungen zum zukünftigen Bahnhof gelegt werden. Die Verkehrsflächenplanung sei für die Öffentlichkeit ein großes Thema, besonders in Hinsicht auf das Thema Baumschutz und Privateigentum in den Vorgartenbereichen.
Herr Batenhorst spricht sich gegen die Festsetzung von sechs Vollgeschossen aus. Es seien vier Vollgeschosse mit Staffelgeschoss vorzuziehen, um die Entstehung von Straßenschluchten zu vermeiden. Auch die geplante Büronutzung sei abzulehnen, da in Hamburg heute schon ein Büroleerstand vorliege. Er betont, die Bebauung müsse vielfältige und ansprechende Fassaden aufweisen, wozu auch Dach- und Fassadenbegrünung gehörten, sowie fünf Meter tiefe, begrünte Vorgärten mit Ladezonen. Die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche auf Kosten der Vorgärten lehne er ab. Die Bebauung müsse zudem Durchblicke ins Grün zulassen und eine ausreichende Belüftung auch in den Sommermonaten sichergestellen.
Herr Eschenburg betont die Wichtigkeit der Sicherung der bestehenden Wohnnutzung und entsprechend der Fertigstellung des Bebauungsplans. Er stimme den Anmerkungen der Öffentlichkeit zu, die Ausweisung von weiterer Fläche als Urbanes Gebiet sei vorstellbar. Hier müssten Verhandlungen mitder BWAI geführt werden. Bei den Gewerbeflächen sei Qualität Quantität vorzuziehen. Besonders aufgrund der zu erwartenden Lebensdauer des Bebauungsplans müsse die Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Gewerbefläche in diesem Umfang überdacht werden. Zudem sei im Plangebiet seit Jahren Leerstand zu beobachten. Grundsätzlich sei die Umwandlung des bestehenden Industriegebiets jedoch zu begrüßen, damit industrielle Nutzung ausgeschlossen sei.
Darüber hinaus müsse im weiteren Verfahren die Verkehrsplanung genau beachtet werden, damit keine Ladezone für den Bahnhof oder unzulässiges Parkverhalten entstehen könne. Die Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Gehrechte sei angesichts des kleinen Umfangs des Plangebiets fraglich.
Herr Mielke erläutert, die Abwägungsfrage zum Erhalt von Gewerbeflächen sei an vielen Orten in der Stadt aktuell, es sei bereits viel Gewerbefläche reduziert worden. Gewerbeflächen schüfen jedoch Arbeitsplätze, die gerade in der Nähe von Wohnbebauung sinnvoll seien. Städtebaulich würde der Ansatz der City Nord und City Süd, mit vielen Arbeitsplätzen ohne Wohnnutzung vor Ort, heute nicht mehr verfolgt. Es sei wichtig, Gewerbe und Wohnen mehr zu vermischen und zentrale Gewerbeflächen zu erhalten. Dennoch sei in der Nähe des zukünftigen Bahnhofs die Erhöhung des Wohnungsbauanteils denkbar, beispielsweise in der Straße Am Diebsteich, anschließend an das bestehende Wohngebäude. Darüber hinaus betont er die Wichtigkeit der Umwandlung der bestehenden Industrieausweisung in Gewerbe und die Sicherung der Wohnbebauung.
Der Bebauungsplan setze die Nutzung der Straßenverkehrsfläche nicht fest. Vorschläge wie eine Einbahnstraße stünden der Planung nicht entgegen. Die FHH halte sich mit der Erweiterung Optionen offen, die nicht zwangsläufig umgesetzt werden müssten. Wichtig sei die Erhaltung des ortsprägenden Baumbestandes.
Herr Hielscher führt aus, er sehe keinen Bedarf für den Bebauungsplan mit den aktuellen Zielsetzungen. Er stimme dem Vorschlag aus der Öffentlichkeit zu, in diesem Gebiet mehr Wohnnutzung zu schaffen. Die Sicherung des Gewerbes sei nicht notwendig, da das Gewerbe bereits gesichert sei und das alte Planrecht auch anderweitige gewerbliche Nutzung als die bestehende zulasse. Die Widerstandshaltung der BWAI sei unverständlich und zu kritisieren, besonders da keine Nachfrage für die gewerbliche Nutzung bestehe, die der Bebauungsplanentwurf vorsehe. Es bestehe seit langer Zeit eine große Nachfrage nach großen Logistikflächen, solche Grundstücke seien hier jedoch nicht vorhanden. Zudem seien Flächen für kleine Handwerksbetriebe nachgefragt, die keine teuren Mieten bezahlen könnten. Der Bebauungsplan solle jedoch zu Neubau führen, was entsprechend teure Mieten nach sich ziehe.
Vor dem Hintergrund des Bahnhofsbaus solle ein Bahnhofsquartier entstehen, das mehr Wohnungsbau und gewerbliche Nutzung wie z.B. Gastronomie beinhalte als hier vorgesehen. Dies wäre ein nachvollziehbares Planungsziel, das vom vorliegenden Entwurf nicht erfüllt werde. Die Sinnhaftigkeit der Klimaanpassungsmaßnahmen im Zuge des Bebauungsplanes sei fraglich, da dieser zu einer erhöhten Flächenversiegelung führen würde.
Es sei grundsätzlich zutreffend, dass Straßenbäume in Hamburg einen hohen Stellenwert hätten, jedoch sei es in der Vergangenheit vielfach zu Baumfällungen zugunsten von Fahrradwegen gekommen. Ersatzpflanzungen würden oftmals nicht im Quartier der Fällung vorgenommen, sondern an anderer Stelle. Außerdem sei nicht gegeben, dass die Erhaltung der Straßenbäume auch für einen zukünftigen Senat einen hohen Stellenwert genieße. Für die Bäume, die sich auf der gelben Straßenverkehrsfläche befänden, bestehe ein Rechtsanspruch auf Fällung. Um einen Erhalt der Straßenbäume rechtlich zu sichern, müssten diese im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Frau Benkert erläutert, der Aspekt Klimaresistenz sei nicht falsch, müsse aber richtig umgesetzt werden. Sie habe wahrgenommen, dass der Öffentlichkeit die Aspekte Baumschutz, die Belastung der Anwohner:innen durch den neuen Gebäuderiegel, die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche und die Frage, warum nicht mehr Wohnraum geschaffen werde, besonders wichtig seien. Sie pflichte Herrn Hielscher bei, dem Stellenwert der Straßenbäume in Hamburg stünden einige Beispiele gefällter Straßenbäume entgegen. Es sei unverständlich, warum sich die FHH weigere, Bäume im Straßenraum planrechtlich zu sichern. Die Fraktion DIE LINKE fordere dies regelmäßig ein, da nicht sicher sei, wie die politische Entwicklung langfristig aussehe. Außerdem sei ein schützenswerter Straßenbaumbestand nicht nur in der Schleswiger Straße vorhanden, sondern ebenso in der Straße Am Diebsteich, in der Leunastraße und in der Schützenstraße.
Bezüglich der Belastung der Anwohner:innen durch den neuen Gebäuderiegel wäre die erneute Erörterung der Lärm- und Verschattungsgutachten wünschenswert gewesen, wenn der Bau nicht schon genehmigt worden wäre. Die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche über die Vorgartenfläche sei für die Anwohner:innen bedauerlich und sei insbesondere nur umsetzbar, wenn die Grundeigentümer:innen bereit seien,die Flächen an die FHH zu verkaufen. Vom Instrument der Enteignung habe die FHH in der näheren Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht. Die Vorschläge der Öffentlichkeit zur Nutzung der Schleswiger Straße seien zu begrüßen und sollten im Mobilitätsausschussweiter diskutiert werden.
Im Stadtentwicklungsausschuss müsse das Thema Wohnungsbau erneut beraten werden. Es sei wichtig, Flächen zum Erhalt kleiner Handwerksbetriebe zu schaffen, es sei jedoch fraglich, ob die gewerbliche Ausweisung in diesem Umfang notwendig sei. Die Ausweisung weiterer Urbaner Gebiete müsse diskutiert werden.
Frau Blume merkt an, sie schließe sich ihren beiden Vorredner:innen an. Sie hebt hervor, der Baumerhalt und die Straßenraumgestaltung seien für die Öffentlichkeit besonders wichtige Themen. Die FDP-Fraktion halte die Erweiterung der Straßenverkehrsfläche nicht für notwendig und lehne Enteignungen der entsprechenden Vorgartenflächen ab. Die Aussagen der Anwohner:innen zur Belastungssituation seien nachvollziehbar. Außerdem müssedie Frage der Verkehrsführung noch weiter erörtert werden.
Die Nutzung der vielen leerstehenden Gewerbeflächen in der Stadt könne nicht erzwungen werden. Es müssten stattdessen vermehrt Urbane Gebiete ausgewiesen werden, da diese Gewerbe- und Wohnnutzung zusammenbringen würden. Die Wohnflächen könnten hier insbesondere dringend benötigte Wohnungen für Auszubildende und Studierende sein. Die FDP-Fraktion werde den Bebauungsplan in der hier vorliegenden Form nicht unterstützen.