22-0955.1

Begegnungszentrum Halle 15 in Rissen & Sülldorf zukunftsfähig machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.08.2025 Bauausschuss Ö 1.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0806B beschlossen.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 28.04.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die Sozialbehörde nimmt den Beschluss der Bezirksversammlung zur Kenntnis.

Sie erinnert an ihre Einlassung vom 13.12.2023, eine Analyse der im Stadtteil vorhandenen Angebote und möglicher neuer Bedarfe durch den Bezirk vorzunehmen. Hierzu mögen auch die Erhebungen der Machbarkeitsstudie der Lawaetz-Stiftung aus dem September 2024 herangezogen werden. Dortige Ausführungen ersetzen jedoch keine planerischen Bewertungenseitens des Bezirks, sondern mögen diese anreichern.

Die Sozialbehörde bittet die Bezirksverwaltung darum, ihre Bewertung der Machbarkeitsstudie zu übermitteln und in Aussicht stehende oder anzufragenden Finanzierungen darzustellen.

Sie empfiehlt für die Steuerung der Weiterentwicklung des Vorhabens die Schaffung eines Arbeitszusammenhangs mit der Bezirksverwaltung im Zentrum, zu dem auch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Sozialbehörde eingeladen werden, wo sinnhaft.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 30.04.2025 wie folgt Stellung genommen:

Im Stadtteil Rissen soll in Nachbarschaft zu den öffentlich-rechtlichen Unterkünften (örU) Suurheid bzw. Sieversstücken sowie zu rd. 30 neuen SAGA-Wohnungen die sog. „Halle 15“ des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) zu einem Quartiers- und Begegnungszentrum mit sozialen und soziokulturellen Angeboten für die Bewohnerinnen und Bewohner umgebaut werden.

r den Hallenumbau wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um die planerischen und baulichen Notwendigkeiten zu konkretisieren bzw. den Investitionsbedarf zu ermitteln. Auch ein konkretes Nutzungs- sowie Betriebskonzept war Gegenstand der Machbarkeitsstudie.

r die Erstellung der Machbarkeitsstudie hat die BSW aus dem „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ (StEF) Fördermittel i.H.v. 141.000 Euro bereitgestellt.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind der BSW bislang nicht zur Kenntnis gegeben worden.

Die BSW hat bislang keine Kenntnis über Inhalt und Umfang der notwendigen Bau- und Sanierungsarbeiten erhalten und kann zu diesbezüglichen Finanzierungsbedarfen insoweit nicht Stellung nehmen.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 14.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Das Bezirksamt Altona wird, im Rahmen seiner Möglichkeiten, sowohl die fachliche und finanzielle Planung und Umsetzung, als auch bei Gesprächen mit dem Denkmalschutzamt zur Umsetzung des Begenungszentrums Halle 15 in Rissen & Sülldorf unterstützen.

Zu 1.a.:

Der ASB plant die Halle 15 zu einem Begegnungszentrum zu entwickeln. Ein Teil der umzubauenden Halle soll Angebot für Jugendliche umfassen. Dazu ist der ASB mit dem Jugendamt im Gespräch. Das Jugendamt hat Interesse dort ein Angebot für Jugendliche zu entwickeln und hat dafür finanzielle Ressourcen vorgesehen. Das Fachamt Sozialraummanagement wird im Rahmen seiner Möglichkeiten den Träger fachlich dabei unterstützen, das Projekt Begenungszentrums Halle 15 in Rissen & Sülldorf umzusetzen.

Zu 1.b:

Auf Ebene der bezirklichen Mittel wird der Träger bereits beraten. Darüber hinaus kann durch das Fachamt keine verlässliche Beratung gegeben werden und es liegt für eine Trägerberatung dazu auch keine Zuständigkeit vor.

Zu 1.c:

Der Träger wird vom Bezirksamt unterstützt, wenn er mit Fragen in Hinblick auf Beantragung von Fördermitteln für den Umbau und die Sicherung des Betriebs auf das Bezirksamt zukommt.

Zu 1.d:

Der ASB muss als Träger des Vorhabens, zukünftiger Bauherr und als Antragssteller die initiative Kraft sein. Das Bezirksamt unterstützt den Vorhabenträger nach Absprache dabei, bei entsprechenden relevanten Fachbehörden ihr Anliegen voranzu bringen.

Zu 1.e:

Koordiniert vom Bezirksamt konnte 2023 ein erfolgreicher Antrag zur Erstellung einer umfangreichen Machbarkeitsstudie an den Stadtentwicklungsfonds „Lebendige Quartiere“ gerichtet werden. In deren Erarbeitung wurden umfangreiche Beteiligungsworkshops mit interessierten Nutzern durchgeführt, u.a. mit Anwohner:innen und dem Asklepios-Klinikum. Die im September 2024 abgeschlossene Machbarkeitsstudie ist das zentrale Dokument zum Einwerben von Investitions- und Planungsmitteln durch den Vorhabenträger. Das Durchführen nachgelagerter Beteiligungsworkshops ist aus Sicht des Bezirksamts derzeit nicht zielführend. Wenn ein zukünftiger Abschluss des Baus in Aussicht stehen sollte, sollten erneut Workshops zur sozialen Bespielung durchgeführt werden.

Zu 1.f:

Eine Beschlussempfehlung wird vorbereitet und dem Haushaltsausschuss vorgelegt.

Zu 1.g:

Eine genaue Bedarfsplanung der Personalressourcen ist derzeit nicht möglich. Der Personalbedarf hängt von der vorgesehenen Dauer des Bauprojektes sowie von den Leistungsphasen und dem Projektfortschritt ab.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.08.2025
Ö 1.1
Lokalisation Beta

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