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Holstenareal - historische Brauereigebäude sichern und erhalten Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 17.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

Im Gegensatz zur Schwankhalle stehen die das Holstenareal prägenden historischen Brauereigebäude Juliusturm, Malzsilo und Sudhaus nicht unter Denkmalschutz. Aufgrund ihrer Bedeutsamkeit als Teil eines historischen Industriestandortes, der Altona und besonders die umliegenden Stadtteile in vielfältiger Hinsicht geprägt hat, sind sie aber aus historischen, baukulturellen und nicht zuletzt auch ökologischen Gründen ebenso erhaltenswert wie die Schwankhalle. Entsprechend war bisher auch vorgesehen, die historischen Brauereigebäude zur Identitätsstiftung zu erhalten und sie für eine soziale und kulturelle Nutzung durch die zukünftigen Bewohner:innen des Holstenareals und der angrenzenden Stadtteile zu nutzen.

Aus der Presse ist inzwischen weithin bekannt, dass Quantum und SAGA von Adler Exklusivrechte zum Erwerb des Holstenareals erteilt wurden und als nächster Schritt die erforderlichen Details verhandelt werden sollen. Bei Anwohner:innen und interessierten zunftigen Bewohner:innen des Holstenareals besteht inzwischen jedoch die große Sorge, dass der Erhalt der historischen Brauereigebäude beim Verkauf des Holstenareals gefährdet ist und diese sogar abgerissen werden sollen. Dies verdeutlicht auch eine Petition des Denkmalvereins und der Initiative „Knallt am Dollsten“, in der u.a. der Erhalt der historischen Brauereigebäude gefordert wird. Zu den Erstunterzeichner:innen gehören u.a. Architects4Future, BUND und NABU, Mieter helfen Mietern e.V. und Mieterverein zu Hamburg, sowie versch. Altonaer Initiativen und Vereine.

Dieser Sorge muss die Bezirksversammlung Altona und das Bezirksamt Altona entgegen treten und sich für den Erhalt und eine zukünftige soziale und kulturelle Nutzung der historischen Brauereigebäude aussprechen. Denn nicht zuletzt aufgrund ihrer Bedeutung eignen sie sich hervorragend im neu entstehenden Quartier ein Zentrum für alle Anwohnenden zu schaffen, und ihm ein pulsierendes Herz zu geben.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Senat und die jeweils zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG

aufgefordert,

  1. dafür Sorge zu tragen, dass die historischen Brauereigebäude Juliusturm, Malzsilo und Sudhaus erhalten bleiben, indem ggf. notwendige Maßnahmen zur kurzfristigen Sicherung ergriffen werden.
  2. in möglichen (Vor)Verhandlungen mit den zukünftigen Eigentümer:innen des Holstenareals für den Erhalt der historischen Brauereigebäude Juliusturm, Malzsilo und Sudhaus einzutreten und, wie bisher vorgesehen, Malzsilo und Sudhaus für eine soziale und kulturelle Nutzung z.B. als Quartierszentrum sicherzustellen.

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, ggf. in Abstimmung mit dem

Senat und den zuständigen Fachbehörden mit den neuen Eigentümer:innen in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, die historischen Brauereigebäude Juliusturm, Malzsilo und Sudhaus zu erhalten, sowie wie bisher vorgesehen die soziale und kulturelle Nutzung von Malzsilo und Sudhaus, z.B. als Quartierszentrum, sicherzustellen.

Dem Stadtentwicklungsausschuss ist zu berichten.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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