22-1303.2

Holstenareal - historische Brauereigebäude sichern und erhalten Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG der teilweise vertagten Drucksache 22-1303 aus der Sitzung vom 17.09.2025)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 01.10.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 7

Sachverhalt

Im Gegensatz zur Schwankhalle stehen die das Holstenareal prägenden historischen Brauereigebäude Juliusturm, Malzsilo und Sudhaus nicht unter Denkmalschutz. Aufgrund ihrer Bedeutsamkeit als Teil eines historischen Industriestandortes, der Altona und besonders die umliegenden Stadtteile in vielfältiger Hinsicht geprägt hat, sind sie aber aus historischen, baukulturellen und nicht zuletzt auch ökologischen Gründen ebenso erhaltenswert wie die Schwankhalle. Entsprechend war bisher auch vorgesehen, die historischen Brauereigebäude zur Identitätsstiftung zu erhalten und sie für eine soziale, kulturelle und sportliche Nutzung durch die zukünftigen Bewohner:innen des Holstenareals und der angrenzenden Stadtteile zu nutzen.

Aus der Presse ist inzwischen weithin bekannt, dass Quantum und SAGA von Adler Exklusivrechte zum Erwerb des Holstenareals erteilt wurden und als nächster Schritt die erforderlichen Details verhandelt werden sollen. Bei Anwohner:innen und interessierten zukünftigen Bewohner:innen des Holstenareals besteht inzwischen jedoch die große Sorge, dass der Erhalt der historischen Brauereigebäude beim Verkauf des Holstenareals gefährdet ist und diese sogar abgerissen werden sollen, statt sie für ein Quartierszentrum zu erhalten. Es geht nun also darum, die historischen Brauereigebäude zu erhalten und sich für eine zukünftige soziale, kulturelle und ggf. sportliche Nutzung auszusprechen. Denn nicht zuletzt aufgrund ihrer Bedeutung für die Anwohner:innen eignen sie sich hervorragend im neu entstehenden Quartier ein Zentrum für alle Anwohnenden zu schaffen, und ihm ein pulsierendes Herz zu geben.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG gebeten, ggf. in Abstimmung mit dem Senat und den zuständigen Fachbehörden, mit den neuen Eigentümer:innen in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, die historischen Brauereigebäude Malzsilo und Sudhaus, wie bisher vorgesehen, als Quartierszentrum für soziale, kulturelle und ggf. sportliche Nutzung vorzusehen.

Dem Stadtentwicklungsausschuss ist zu berichten.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

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