21-3556

Hamburger Sportvereine vor dem Energie-Aus schützen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.09.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.12.2022
Ö 10.3
06.12.2022
24.11.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.09.2022 anliegende Drucksache 21-3403.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 07.11.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Behörde für Inneres und Sport befindet sich in einem intensiven Austausch mit dem Hamburger Sportbund e. V. und der Finanzbehörde zur Einrichtung eines Förderprogrammes zur Unterstützung der Sportvereine bei der Bewältigung der Folgen der steigenden Energiepreise. Dieses Förderprogramm stellt eine Ergänzung zu den vom Bund beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Sportvereine dar. Die entsprechende Richtlinie wird in Kürze in Kraft treten.

Mit dem IFB-Förderkredit Sport sowie bereits bestehenden Förderprogrammen zur Modernisierung vereinseigener Anlagen des Hamburger Sportbundes e. V. stehen entsprechende Programme zur Inanspruchnahme von Darlehen und Zuschüssen in ausreichendem Maße zur Verfügung.

 

Zu 2:

Auf der 46. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder wurde der Beschluss „Energiekrise im Sport“ (Anlage 1) gefasst. Mit diesem wurde auf die Bedeutung der Anwendung der Strompreisbremse auch für Sportvereine hingewiesen und gleichzeitig die diesbezüglich erfolgte Klarstellung des Bundes begrüßt.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Drs. 21-3403.1B

Beschluss 46. Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder