Grünpflege in Altona zukunftsfest finanzieren – Aufstockung der Rahmenzuweisung Grün ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2026
Letzte Beratung: 11.11.2026 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 9.7
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2026 anliegende Drucksache 22-2545B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 30.10.2026 wie folgt Stellung genommen:
Die Mittel für die Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und für die Unterhaltung der Straßenbäume sind im Einzelplan 6.2 der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) getrennt veranschlagt. Die beiden Themen verfügen jeweils über eigenen, separaten Mittelansatz. Die Mittel für die Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen werden dem Bezirksamt über eine Rahmenzuweisung (gemäß § 37 BezVG) übertragen. Die Mittel sind entsprechend der im Haushaltsplan festgehaltenen Zweckbestimmung einzusetzen. Über den konkreten Einsatz entscheidet allein das Bezirksamt.
Dieses vorausgeschickt, nimmt die BUKEA zu Punkt 1 wie folgt Stellung:
Die BUKEA würde es begrüßen, wenn die Rahmenzuweisung Grün für die Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen deutlich aufgestockt werden würde. Zielwert ist dabei der (fortgeschriebene) Gesamtbedarf gemäß dem Projekt Erhaltungsmanagement Grün (EMG). Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass es der BUKEA im Ergebnis gelungen ist, die Absenkung der Finanzplanraten nicht nur rückgängig zu machen, sondern gegenüber dem Haushalt 2025/2026 die Ansätze für die Jahre 2027 und 2028 jeweils um weitere 300 Tsd. Euro zu erhöhen. Die BUKEA setzt sich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen seit Jahren für eine höhere Rahmenzuweisung ein.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Drs. 22-2545B
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