Auskömmliche Mittel für die Instandhaltung öffentlicher Infrastrukturen im Doppelhaushalt 2027-28 Drs. 22-1235, Beschluss der BV vom 14.08.2025
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Ö 6.1
die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der BUKEA dafür einzusetzen, dass:
Die BUKEA wird sich auch künftig für eine Ausstattung der Rahmenzuweisung Grün gemäß der über das Projekt Erhaltungsmanagement Grün (EMG) ermittelten Bedarfe einsetzen. Der Haushalt wird vom Senat aufgestellt und von der Bürgerschaft beschlossen.
Die Grundlage der Schlüsselung ist die Flächenausprägung bzw. Flächennutzung (gemäß der Feinkartierung) und damit auch die Fläche. Die Feinkartierung soll auch über das Projekt hinaus regelmäßig fortgeschrieben werden, um Veränderungen abbilden zu können.
Da Intensität und Flächenbetroffenheit bei Ereignissen wie zum Beispiel Starkregen oder Stürme nicht planbar sind, eignet sich die nach Bezirksamtsbereichen und Grünanlagenbestand geschlüsselte Rahmenzuweisung, deren Anteile am Jahresanfang in die Einzelpläne der Bezirksämter übertragen werden, nicht für eine Abbildung derartiger Bedarfe. Zentrale Programme, aus denen Mittel unterjährig beantragt werden können, stellen eine sinnvolle Alternative dar, mit der die BUKEA bereits arbeitet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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