22-0198.1

Fußgängerüberweg Louise-Schroeder-Straße Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 24.10.2024 Bezirksversammlung Ö 9.8

Sachverhalt

Mit Eingabe vom 12.08.2024 hat sich ein Petent für die Einrichtung eines Fußngerüberwegs in der Louise-Schroeder-Straße eingesetzt:

 

Liebe Ausschuss-Mitglieder, die Sanierung der Louise-Schroeder-Straße ist nun fast abgeschlossen und das Ergebnis kann sich meines Erachtens sehen lassen. Der Straßenzug wurde deutlich aufgewertet. Vielen Dank, dass diese Maßnahme umgesetzt wurde. Allerdings ist zwischen Holstenstraße und Kreisel Virchowstraße kein einziger Zebrastreifen zu finden. Dieser Abschnitt ist rund 1,3 km lang. Dies fehlt meiner Meinung nach. Ich arbeite als Grundschullehrer und habe schon mehrmals mit Klassen versucht die Straße zu überqueren. Zwar sind die Bordsteine an vielen Stellen abgesenkt, aber dies reicht meiner Meinung nach insbesondere für Kinder aber auch für andere mobilitätseingeschränkte Menschen nicht aus. Ein Zebrastreifen gibt Kindern immer etwas mehr Sicherheit. Zum Beispiel könnte ein Zebrastreifen ungefähr auf halber Strecke an der Einmündung zum Nobistor installiert werden. Da dort in der Nähe auch der Baui ist, halten sich dort erfahrungsgemäß viele Kinder auf und viele Menschen nutzen die Wege dort, um zur Königstraße zu gelangen.“ (Drs. 22-0198)

 

Die Eingabe wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 21.10.2024 behandelt.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport (BIS) gemäß § 27 BezVG, die Einrichtung eines Fußngerüberwegs in der Louise-Schroeder-Straße zu prüfen. Hierbei soll geprüft werden, ob der Fußngerüberweg auch über die fahrbahnähnlichen Radwege führen kann.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.10.2024
Ö 9.8
Anhänge

ohne

 

 

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