Fußgängerfreundliche Neugestaltung des Rondenbargs in Bahrenfeld Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 18.12.2023 Verkehrsausschuss Ö 5
Der Rondenbarg fungiert als bedeutende Verbindungsstraße zwischen der Schnackenburgsallee und dem Holstenkamp im drittgrößten Gewerbegebiet der Stadt Hamburg in Bahrenfeld. Die Herausforderungen für Fußgänger, insbesondere die 500 Angestellten von Steinway und Sons, wurden während der Sommersitzung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft im Jahr 2023 vor Ort deutlich.
Die Überquerung des Rondenbargs, insbesondere zwischen den Nummern 10 und 15, gestaltet sich für Fußgänger äußerst schwierig. Täglich passieren zahlreiche Fahrzeuge diese Strecke, und eine Busverbindung nach Stellingen trägt zusätzlich zu dieser Herausforderung bei. Es ist erstaunlich, dass bisher noch keine schwerwiegenden Zwischenfälle auf dem Weg von einer Seite des Firmensitzes zum anderen aufgetreten sind.
In Anbetracht dieser Umstände und um die Sicherheit sowie die Mobilität der Fußgänger zu gewährleisten, ist es notwendig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 aufgefordert, die Möglichkeiten einer sicheren Querung im Bereich Rondenbarg 10-15 zu prüfen, bspw. durch eine
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft sowie der Verkehrsausschuss sollen kontinuierlich über die Fortschritte und die Möglichkeiten einer sicheren Wegebeziehung im Rondenbarg informiert werden.
Dringlichkeitsbegründung:
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft hat in seiner Sommersitzung 2023 den Mitarbeiterwunsch und das Unternehmensinteresse erfolgreich aufgegriffen. Insbesondere die Herausforderungen der Fußgänger, vor allem der 500 Angestellten von Steinway und Sons, wurden während dieser Sitzung im Zusammenhang mit der Verbindungsstraße Rondenbarg erörtert. Die Überquerung dieses Abschnitts gestaltet sich äußerst schwierig, was zu erheblichen Sicherheitsbedenken führt. Angesichts dieser Umstände und im Bestreben, die Sicherheit und Mobilität der Fußgänger zu gewährleisten, sollte zeitnah und noch in diesem Jahr über den Antrag beraten werden.
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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