Fußgänger:innenfreundliche Neugestaltung des Rondenbargs in Bahrenfeld Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Vor dem Hintergrund der Drucksache 21-4887 (siehe Anlage) empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Möglichkeiten einer sicheren Querung mithilfe eines Fußgängerüberweges im Bereich Rondenbarg 10-15 (auf Höhe von Steinway und Sons) zu prüfen. Sollte eine sichere Querung mithilfe eines Fußgängerüberwegs nicht umsetzbar sein, wird das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG hilfsweise aufgefordert, eine fußgängerfreundliche Alternative zur sicheren Querung zu prüfen, da es sich um eine Bezirksstraße handelt.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft sowie der Verkehrsausschuss sollen kontinuierlich über die Fortschritte und die Möglichkeiten einer sicheren Wegebeziehung im Rondenbarg informiert werden.
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.