Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Petent:innen sind anwesend.
Herr Strasser erläutert, die in der Eingabe beschriebene Verkehrssituation befinde sich auf privaten Grund. Daher sei ein Einwirken von Seiten der Verwaltung schwierig. Die Baustellenbetreiberin müsse dafür Sorge tragen, dass für die Bewohner:innen freie Zuwege zu den Häusern gewährt werden. Hier sei das Bauordnungsamt des Bezirksamtes gefordert, in den Dialog mit der Baustellenbetreiberin zu treten, mit dem Ziel, für sichere Zuwege zu sorgen.
Herr Stünitz stimmt zu und verweist auf die schwierige juristische Lage. Möglicherweise könne das zuständige Polizeikommissariat den Bauherrn auffordern, die Verkehrssicherung zu gewährleisten.
Herr Müller-Goldenstedt spricht sich angesichts der in der Eingabe geschilderten Zustände und vor dem Hintergrund des Baustellenunglücks in der HafenCity mit Todesfolge für die Schließung der Baustelle aus. Die Petent:innen könnten sich auch direkt an die Sicherheitsbeauftragten der Baustelle wenden.
Herr Rust erläutert, die Polizei könne auf Privatgrund nur zur Gefahrenabwehr einschreiten.
Herr Schmuckall bittet das Bezirksamt, auf der Baustelle im Dialog mit der Bauherrin für ordnungsgemäße Zustände zu sorgen. Sollte die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer:innen anhalten, könnten sich die Petent:innen an das zuständige Polizeikommissariat wenden.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Petent:innen sind anwesend.
Vertretungen des Elternrats des Goethe-Gymnasiums und des Luruper Forums ergänzen zur vorliegenden Eingabe Folgendes:
Frau Naujokat befürwortet den Vorschlag gleichzeitiger Grünphasen für Fußgänger:innen, äußert jedoch Bedenken bei den dadurch entstehenden längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer:innen. Der bestehende Radweg sei schmal, erfülle aber seinen Zweck.
Frau Wincierz merkt an, dass für die Lichtsignalanlagen (LSA) der Landesbetrieb Brücken, Straßen und Gewässer (LSBG) zuständig sei.
Herr Sülberg äußert die Sorge, dass eine entsprechende Schaltung der LSA zu Stau führen könne. Beim Radweg in der Spreestraße handle es sich um einen nicht benutzungspflichtigen Radweg.
Herr Hahn führt aus, er rechne nicht mit Umbaumaßnahmen an der Kreuzung vor Einrichtung der Veloroute 14.
Herr Harders verweist auf den Antrag der Fraktion GRÜNE (Drucksache 21-4524 Erweiterung Tempo 30-Zonen, Anlage), der die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Spreestraße vorschlage. Die Entscheidungskompetenz liege aber bei der Behörde für Mobilität und Verkehrswende.
Frau Johannsen teilt mit, vor Ort seien an der betreffenden Kreuzung bei jeder Ampelphase Rotlichtverstöße zu beobachten.
Herr Strasser hält die zusätzliche Wartezeit durch die Rundum-Grünphase für den Fuß- und Radverkehr für vertretbar. Im europäischen Ausland sei die Rundum-Grünphase längst Normalität. Das Vorhaben einer Rundum-Grünphase müsse jedoch in Abstimmung mit der Veloroute 14 umgesetzt werden.
Herr Sülberg regt an, Ziffer 4 des Antrags der Fraktion DIE LINKE insbesondere angesichts der bereits durchgeführten Schlussverschickung weiter zu spezifizieren.
Herr Sülberg meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Anlagen
21-4524 Antrag Erweiterung Tempo 30-Zonen (1131 KB)
Tischvorlage Antrag Spreestraße (112 KB)
Der TOP mit der Drucksache 21-4613 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Petent:innen sind anwesend.
Herr Timm schlägt vor, das Gespräch mit der Hamburger Hochbahn AG zu suchen. Der in der Eingabe bemängelte Standort sei in der Tat nicht geeignet. Es stelle sich die Frage, unter welcher Prämisse die Sondergenehmigung vom Amt an die Hochbahn erteilt worden sei. Diesen Zusammenhang müsse man der Hochbahn erörtern, um im nächsten Schritt eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu finden.
Frau Faust-Weick-Roßnagel stimmt dem zu.
Frau Wincierz führt aus, dass es sowohl zentrale (in der Nähe von U- und S-Bahn-Stationen) als auch dezentrale (in Wohngebieten) Switch-Punkte gibt. Letztere sollten dort Carsharing-Angebote gewährleisten. Die Standorte der Switch-Parkplätze würden von der Hamburger Hochbahn AG geplant.
Herr Batenhorst hält die Eingabe für nachvollziehbar. Die nächste S-Bahn-Station sei 500 Meter von dem betreffenden Switch-Point entfernt.
Herr Sülberg erläutert, dass auch ein Umsteigen von einem Carsharing-Fahrzeug auf ein Stadtrad unter das „Switchen“ falle. Deshalb könne der gewählte Switch-Standort auch förderlich sein. Die in der Eingabe genannten massiven Umsatzeinbußen als Resultat des Switch-Parkplatzes seien in diesem Zusammenhang nicht ganz nachvollziehbar.
Herr Schmuckall bemängelt die Einrichtung von Switch-Parkplätzen vor Gewerbestandorten. Der in der Eingabe benannte Switch-Point sei dauerhaft leer, parkende Carsharing-Fahrzeuge seien dort nicht zu sehen. Es gebe für die vier oder sechs Switch-Stellplätze geeignetere Standorte im Viertel.
Herr Strasser pflichtet dem bei. Die gewerblichen Interessen seien durch die Switch-Standorte beeinträchtigt. Er sei von weiteren Gewerbetreibenden an anderen Standorten ebenfalls angesprochen worden.
Herr Hahn weist darauf hin, dass die vom Petenten in der Eingabe geschilderten Verlegung des Stellplatzes für Menschen mit Behinderungen nur auf Anordnung der Polizei habe erfolgen können, da diese Stellplätze mit einer Beschilderung nach StVO einhergingen. Die Switch-Beschilderung werde von der Hamburger Hochbahn AG veranlasst, die dafür benötigte Sondergenehmigung werde beim Bezirksamt beantragt. Ob die Standortwahl der Switch-Parkplätze und der Standort des Behindertenparkplatzes bzw. dessen Verlegung StVO-konform seien, obliege ausschließlich der Polizei.
Herr Schmuckall spricht sich dafür aus, die Hamburger Hochbahn AG als Referierende in einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschuss einzuladen. Der Behindertenparkplatz müsse zudem wieder an seinen alten Standort verlegt werden. Er betont, dass es sich bei Kritik an den Switch-Standorten nicht um eine Grundsatzdiskussion handle, sondern es ausschließlich um deren Platzierung gehe.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Bitte des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport um eine Stellungnahme des Verkehrsausschusses zur Planung.
Frau Koch führt aus, es handle sich um eine Grünverbindung und nicht um eine Verkehrsfläche, die aber perspektivisch in das Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirksamts übergehen werde. Sie berichtet auch auf Nachfragen das Folgende:
[Nachtrag zu Protokoll:
Anzahl der Fällungen ohne Begradigung der Radwegeführung: 23. Sieben davon befinden sich in dem Bereich zwischen Radweg und der Zufahrt zum Schulgelände. Der Erhalt wird im weiteren Planungsverlauf geprüft.
Anzahl der Neupflanzungen: 19 zzgl. Ersatzpflanzungen der Deutsche Bahn AG nördlich der Gleisanlagen.]
Herr Timm begrüßt das Planungsvorhaben. In Bezug auf die vorgesehenen Ersatzbepflanzungsflächen müsse das Amt mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt treten.
Herr Harders weist darauf hin, dass die Fraktion GRÜNE die Ausweisung von Tempo 30 in der Thomasstraße beantragt habe.
Frau Naujokat schlägt vor, die Bike+Ride-Station auf die gegenüberliegende Seite des Bahrenfelder Steindamms zu verlegen.
Herr Batenhorst bedauert die hohe Anzahl zu fällender Bäume mit bis zu einem Meter Stammdurchmesser. Es vergehe viel Zeit, bis die Nachpflanzungen ähnliche Größe erreichten.
Herr Sülberg lobt die vorgesehenen Wegebreiten und die Trennung der Verkehre. Das Potenzial für eine Bezirksroute sei an dieser Stelle hoch. Er beantragt folgende Stellungnahme an den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport:
„Der Verkehrsausschuss begrüßt die vorgelegte Planung zur Neugestaltung der Grünverbindung zwischen Daimlerstraße und Bahrenfelder Steindamm/ Thomasstraße als Teil einer möglichen Bezirksroute für den Fahrradverkehr. Eine Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr wird für zwingend notwendig erachtet. Eine Einengung der Wegbreite an den rot markierten Flächen wird befürwortet, um wertvollen Baumbestand zu bewahren. Im weiteren Verlauf soll vom Amt geprüft werden, ob an der Ostseite zur Thomasstraße hin die Wege verschwenkt werden können, um Bäume wie Baum Nr. 74 zu erhalten. Geprüft werden soll ebenfalls, ob die geplante Bike+Ride-Station an die Westseite verlegt werden kann (östlich des Eingangs), um weitere Baumfällungen zu vermeiden.“
Herr Strasser widerspricht und beantragt die folgende Stellungnahme:
„Der Verkehrsausschuss hält die vorliegende Ausbauplanung des Rad- und Fußweges zwischen Daimlerstraße und Bahrenfelder Steindamm, insbesondere bezogen auf die Radverkehrsbrücke über die Daimlerstraße, die unzähligen Baumfällungen, die Bodenversiegelung mit Asphalt und Pflastersteinen sowie die Wegebreite für nicht angemessen. Eine sachgerechte Förderung des Rad- und Fußverkehrs ist auf weniger aufwändige und schonendere Weise möglich. Es wird dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfohlen, eine öffentliche Anhörung gemäß § 20 der Geschäftsordnung durchzuführen.“
Der Verkehrsausschuss beschließt bei alternativer Abstimmung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU und FDP die von Herrn Sülberg vorgeschlagene Stellungnahme an den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport. Der Antrag von Herrn Strasser findet bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE, Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 04.12.2023.
Der Verkehrsausschuss vertagt den TOP mit der Drucksache 21-4555 einvernehmlich in die nächste Sitzung am 15.01.2024.
Der TOP mit der aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.12.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesenen Drucksache 21-4606 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Naujokat führt aus, dass zu prüfen sei, ob die Installation einer Lichtsignalanlage (LSA) oder einer Sprunginsel auf Höhe des Betriebs Steinway and Sons in Frage kommen könne, um Fußgänger:innen eine sichere Überquerung des Rugenbargs zu ermöglichen.
Herr Sülberg pflichtet bei, eine Querungshilfe sei vom Betrieb ausdrücklich gewünscht, damit die Belegschaft die Betriebsgebäude auf beiden Seiten sicher erreichen könne. Allerdings sei der Fußverkehr für die Installation einer LSA zu gering, eine Sprunginsel gebe die Breite der Straße wiederum nicht her. Zu prüfen sei die Errichtung einer Querungshilfe auf beiden Seiten.
Herr Schmuckall wendet ein, das Schwerlastaufkommen auf dem Rugenbarg sei sehr hoch. Querungshilfen könnten dem Fußverkehr eine scheinbare Sicherheit vermitteln. Zu prüfen sei vielmehr die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FÜW).
Herr Hahn mutmaßt, dass der Rugenbarg zu schmal für eine Sprunginsel sei. Auch die Einrichtung eines FÜW erfolge nach Bedingungen, die vermutlich an dieser Stelle nicht vorlägen.
Frau Naujokat erklärt für die SPD-Fraktion, mit der Beantragung eines FÜW (statt des bisherigen Petitums) sei sie einverstanden.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Möglichkeiten einer sicheren Querung mithilfe eines Fußgängerüberwegs im Bereich Rondenbarg 10-15 (auf Höhe von Steinway und Sons) zu prüfen.
Der Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft sowie der Verkehrsausschuss sollen kontinuierlich über die Fortschritte und die Möglichkeiten einer sicheren Wegebeziehung im Rondenbarg informiert werden.
(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, den Beschluss ebenfalls zu unterstützen.)
Es gibt keine Wortmeldungen.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Strasser stellt fest, in der Drucksache sei die Luruper Hauptstraße gemeint, nicht die Luruper Chaussee.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-4611 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-4612 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Batenhorst stellt fest, die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende verdeutliche, dass die Einrichtung der geforderten Tempo 30 Zone rechtlich nicht möglich sei.
Diverse Ausschussmitglieder diverser Fraktionen widersprechen der Auffassung und verweisen auf die kommende Beratung des Antrags der Fraktion GRÜNE zum Thema Tempo 30 in einer der kommenden Sitzungen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.