21-4578

Einführung eines Kopfsteinregisters für Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.10.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.01.2024
18.12.2023
30.11.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.10.2023 anliegende Drucksache 21-4444B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 27.11.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1 3:

Als Basis wird der öffentlich zugängliche Geodatensatz „Feinkartierung Straße Hamburg“ (Herausgeber: Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) herangezogen. In Bezug zu diesem Beschluss können aus dem genannten Datensatz alle Flächen ermittelt werden, die in die Kategorie „Natursteinpflaster“ fallen. Dies kann neben Großpflaster (welches oft als „Kopfsteinpflaster“ bezeichnet wird) beispielsweise auch Granitkleinpflaster sein. Die Realisierungsträger Straße in Hamburg sind dazu angehalten, nach Abschluss von Umbauarbeiten entsprechende Informationen bzw. Planunterlagen an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung weiterzureichen, weshalb eine kontinuierliche (zeitlich jedoch nicht ganz unmittelbare) Aktualisierung des Datensatzes gewährleistet ist. Das Bezirksamt wird einmal jährlich eine entsprechende Auswertung aus der Feinkartierung als Mitteilung der Verwaltung vorlegen. Straßenplanungen, in denen Änderung der Materialien enthalten sein können, werden grundsätzlich dem fachlich zuständigen Verkehrsausschuss vorgelegt. 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge