21-4588

Verkehrssicherheit Ausfahrt Lebensmittelmarkt in der Luruper Hauptstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.09.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.01.2024
18.12.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.09.2023 anliegende Drucksache 21-4335.1B beschlossen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Polizeikommissariates (PK) 25 hat mit Schreiben vom 05.12.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Am 11.10.2023 ordnete die StVB den Wegfall der zeitlichen Einschränkung des absoluten Haltverbotes an. Nach Prüfung der Örtlichkeit gilt das mit Verkehrszeichen (VZ) 283 StVO beschilderte absolute Haltverbot nun im Bereich der Hausnummern Luruper Chaussee 73 89.

Darüber hinaus ordnete die StVB das VZ 209 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) für die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt auf die Luruper Chaussee an.

Beide Anordnungen sind bereits umgesetzt.

r die Einrichtung einer baulichen Trennung ist der Straßenbaulastträger zuständig. Aus polizeilicher Sicht ist dies nach Auswertung der Unfalllage aktuell nicht erforderlich. Es sind keine Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit dem Abbiegen auf den Parkplatz bzw. beim Ausfahren aus dem Parkplatz auf die Luruper Chaussee bekannt geworden.

Das PK 25 wird die Entwicklung weiterhin beobachten.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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