Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2019 hier: Beteiligung der Bezirksversammlungen gemäß § 3 Wegereinigungsverordnung Schreiben der Behörde für Umwelt und Energie
Siehe Anlage.
Das Schreiben wurde vom Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Verkehrsausschuss überwiesen. Eine Rückmeldung an die Behörde für Umwelt und Energie ist bis zum 15.02.2018 erforderlich, sodass die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses für die Bezirksversammlung am 31.01.2018 oder ersatzweise spätestens für den Hauptausschuss am 14.02.2018 erarbeitet werden muss.