Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2020 hier: Beteiligung der Bezirksversammlungen gemäß § 3 Wegereinigungsverordnung
Siehe Anlage.
Das Schreiben wurde von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Verkehrsausschuss überwiesen. Eine Rückmeldung an die Behörde für Umwelt und Energie ist bis zum 19.02.2020 erforderlich, so dass die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses spätestens für die Sitzung der Bezirksversammlung am 30.01.2020 oder ersatzweise für den Hauptausschuss am 06.02.2020 erarbeitet werden sollte.