20-2673

Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2018 - Beteiligung der Bezirksversammlungen

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Gemäß § 2 der Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung) vom 2. März 2004 (Stand: 10.10.2017) ist für die Fortschreibung des Wegeverzeichnisses durch die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) das Einvernehmen der jeweiligen Bezirksversammlung einzuholen.

 

Das Einvernehmen gilt als erteilt, soweit der Behörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Übersendung eines Verordnungsentwurfs ein Widerspruch der Bezirksversammlung eines örtlich zuständigen Bezirksamts gegen bestimmte Regelungen des Entwurfs zugeht.

 

Für den Bezirk Eimsbüttel sind keine Änderungen vorgesehen (siehe Anlage)..

Anhänge

Anlage 1_Entwurf_14-AendVO-WRV_Fortschreibung-WRV-2018

Anlage 2_ BUE-Liste_Fhh_WRV_2018