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Errichtung Wildtierauffangstation Klövensteen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 10.16

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-1919.2B beschlossen.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) hat mit Schreiben vom 28.05.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Die Bereitstellung von Mitteln für die Sicherung und den Ausbau des bestehenden Systems von Einrichtungen zur Aufnahme von verletzten Wildtieren fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde), sondern der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Die BUKEA sorgt als zuständige Fachbehörde im Rahmen ihrer Ressortverantwortung für eine am Bedarf orientierte Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte. Zur Auskömmlichkeit der bezirklichen Ressourcenausstattung sind die Fachbehörden regelmäßig mit den Bezirksämtern und der Behörde für Finanzen und Bezirke im Gespräch. Werden hierbei zusätzliche Bedarfe erkannt, sind diese im Rahmen der politischen Prioritätensetzung durch die zuständige Fachbehörde zu berücksichtigen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 10.07.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Die BUKEA möchte Sie darüber informieren, dass sich die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell mit der Thematik befasst hat. Ein entsprechender Antrag (Drs. 23/4509) ersucht den Senat u.a., zu prüfen, ob und wie ein System zur Anerkennung und Benennung von Wildtier-Auffangstationen gemäß § 45 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz eingerichtet werden kann. Welche Einrichtungen über die notwendigen Kapazitäten und Fachkenntnisse verfügen, wird im Rahmen des genannten Prüfauftrags ausdrücklich adressiert.

Eine institutionelle Förderung der bestehenden Wildtierstationen durch die BUKEA kann nicht in Aussicht gestellt werden. Die verfügbaren Haushaltsmittel der BUKEA sind bereits für bestehende Verpflichtungen und andere prioritäre Projekte fest gebunden. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an förderwürdigen Initiativen und begrenzter finanzieller Ressourcen ist es derzeit nicht möglich, zusätzliche Mittel für eine dauerhafte institutionelle Förderung bereitzustellen.

Zudem möchte die BUKEA darauf hinweisen, dass die Wildtierstation beim Hamburger Tierschutzverein, anders als in ihrem Beschluss dargestellt, nicht im Auftrag der Stadt betrieben wird und zurzeit dafür auch keine finanziellen Mittel erhält.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 19.08.2026 wie folgt Stellung genommen:

Das Bezirksamt Altona wurde gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit der Einrichtung und des Betriebes einer Wildtierauffangstation im oder am Wildgehege Klövensteen besteht, wobei gesetzliche und behördliche Vorgaben entsprochen werden soll.


Bei der Prüfung ergibt sich folgende Sachlage:


1. Machbarkeit

Der Betrieb einer Wildtier- und Artenschutzstation ist grundsätzlich möglich. Der Tierschutz ist gemäß Art. 20a GG Staatsziel, die Gefahrenabwehr Aufgabe der Verwaltung.

Das Wildgehege Klövensteen verfügt mit seinem Personal über die zwingend erforderliche Sachkunde zum Umgang mit Wildtieren, wobei auch der Umgang mit gefährlichen Tieren, wie etwa Wölfen, von der vorhandenen und für den Betrieb der Station notwendigen Sachkunde erfasst ist. Im betrieblichen Tagesablauf werden dementsprechend bereits jetzt ausnahmsweise kurzzeitig weitere Tiere zur Betreuung und Pflege durch die sachkundigen Personen eingebunden.

Dem darüber hinaus bestehendem Platzbedarf könnte auf dem Gelände des Betriebshofes des Wildgeheges Sorge getragen werden. Hierzu bedarf es der Ertüchtigung und ggf. der Erweiterung von Unterbringungsmöglichkeiten für Tiere. Ggf. notwendige komplexere tierärztliche Versorgung würde durch lokale Tierärzte übernommen werden.

Zur Nutzung von Synergien erscheint eine Zusammenarbeit mit dem Tierheim Süderstraße, sowie dem Schwanenwesen möglich. Eine Wildtier- und Artenschutzstation im Wildgehege Klövensteen könnte im Rahmen der Kapazitäten Wildtiere, insbesondere Raub- und Schalenwild, sowie gefährliche Tiere, die keine Betreuung rund um die Uhr benötigen, aus dem Tierheim Süderstraße, sowie dem Schwanenwesen, übernehmen. Weitergehend bestünde die Option, eine Einrichtung zu schaffen, in der die mit der allgemeinen Gefahrenabwehr betrauten Behörden (Polizei, Feuerwehr) aufzufangende Wildtiere durch eine Schleuse in Obhut des Wildgeheges Klövensteen geben könnten.


Das Wildgehege Klövensteen kann jedoch kein Einfangen oder Abholen von Tieren gewährleisten.

2. Kosten und Finanzierung

Für die Errichtung und den Betrieb einer Wildtierauffangstation im Wildgehege Klövensteen sowie für die daraus ggf. entstehenden Kosten der besonderen tierärztlichen Versorgung stehen keine Ermächtigungen zur Verfügung.

Die jährliche konsumtive Rahmenzuweisung für Forstbetrieb und Wildgehege beträgt derzeit 45.000 Euro, die investive Rahmenzuweisung liegt bei 18.000 Euro jährlich. Beide Rahmenzuweisungen sind bereits für den laufenden Betrieb gebunden und nicht auskömmlich, um zusätzliche Aufgaben zu finanzieren.

Nach überschlägiger Kostenschätzung ist für die Errichtung einer Wildtierauffangstation mit Kosten in Höhe von rund 200.000 Euro zu rechnen (investiv). Für den laufenden Unterhalt (u. a. Betrieb, Pflege, Instandhaltung) ist zusätzlich von jährlichen Folgekosten in Höhe von rund 40.000 Euro auszugehen. Hierin inkludiert ist ein geschätzter Anteil für die Kosten für komplexere tierärztliche Betreuung im Einzelfall.

Hinsichtlich der Notwendigkeit zusätzlicher Personalressource geht das Bezirksamt davon aus, dass zwei weitere Stellen Tierpfleger EG 6 erforderlich sind, damit die zusätzlich erforderliche Sachkunde und im Fall von Wildtieren aufwändige Betreuung gewährleistet ist und andererseits die Betreuung des Wildgeheges mit den Öffnungszeiten nicht gefährdet wird.

Diese Ressourcen (Aufwand in Form von Sach- und Personalkosten, Stelle, Investition) können aus den bestehenden bezirklichen Rahmenzuweisungen bzw. durch den Einzelplan des Bezirksamtes nicht gedeckt werden.

Eine Finanzierung der Errichtung und des Betriebs einer Wildtierauffangstation ist daher ohne die Bereitstellung zusätzlicher Ermächtigungen nicht möglich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 10.16
Lokalisation Beta
Klövensteen Wildgehege Klövensteen
Stadtteile

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