21-0953.04

Nutriabekämpfung

Mitteilung

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13.06.2023
25.05.2023
Sachverhalt

 

Drs. 21-0953.03

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten mit der BUKEA zu prüfen:

  1. Welche Sofortmaßnahmen müssen und können zur Bekämpfung der Nutria-Plage ergriffen werden, bis das Gutachten der BUKEA vorgelegt wird und wie können diese zügig umgesetzt werden?
  2. Welche finanziellen Mittel sind hierfür notwendig? 
  3. Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass diese Mittel schnellstmöglich eingeworben werden.
  4. Dem UA ist in der nächsten Sitzung unter Hinzuladung des RegA über die Maßnahmen zu berichten

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drs. 21-0953.03, wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

 

Die BUKEA hat im Herbst 2022 ein Nutria-Gutachten in Auftrag gegeben, um Populationsgrößen zu ermitteln, Populationsentwicklungen abzuschätzen, Schäden zu erfassen und ein Konzept für ein mögliches nachhaltiges Management von Nutria zu erarbeiten. Ein Zwischenergebnisbericht zu Sofortmaßnahmen wurde aufgrund der komplexen Fragestellung und der kurzen Bearbeitungszeit nicht beauftragt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im August 2023 erwartet.

 

Die Nutria gilt nach EU Verordnung als etablierte gebietsfremde invasive Art. Insgesamt wächst die Nutria Population in Deutschland und das auch langfristig in Gebieten, in denen schon Maßnahmen gegen Nutria umgesetzt werden. In Hamburg liegen die Schwerpunkte der Verbreitung in den Bezirken Bergedorf, Harburg und Hamburg Mitte.

 

Im Nutria - Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 wird unter 4.1 Ziel des Managements aufgeführt, dass das Ziel bei flächenhafter Verbreitung die Populationskontrolle nach Art. 19 der VO unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkung auf die Umwelt und die Kosten ist. Eine aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse wird mit dem in Auftrag gegebenen Gutachten erarbeitet.

 

Eine Bekämpfung von Nutria mit jagdlichen Mitteln in Hamburg ist möglich, erfordert aber die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten.

 

Dass eine Entnahme von Nutria in Hamburg stattfindet, zeigen die Wildnachweise seit 2018, die jährlich vom 1. April bis 31. März erhoben und für Nutria seit 2018 erfasst werden (siehe unter https://www.hamburg.de/jagd/):

 

2018-2019: 313

2019-2020: 538

2020-2021: 1447

2021-2022: 1163

2022-2023: 1426

 

Der aktuelle Wildnachweis zeigt, dass Nutria die letzten drei Jahre auf ähnlichem Niveau von den Jagdausübungsberechtigten entnommen werden.

 

Im Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 wird neben der Managementmaßnahme „M 3 Beendigung der Förderung der Nutria durch gezielte Fütterung“ die Managementmaßnahme „M 2 Bestandskontrolle zum Schutz gefährdeter, schutzwürdiger

Großmuschel-, Röhricht- und Wasserpflanzenbestände“ beschrieben, die den Abschuss oder Lebendfang bei anschließender Tötung nennt und beschreibt. Die Managementmaßnahme M2 wird als in Einzelfällen wirksam, ohne sicher abschätzbarem Aufwand beschrieben. Durch Nutria verursachte naturschutzfachliche Schäden sind der BUKEA für Hamburg nicht bekannt.

 

Zur Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden wird in einigen Gebieten außerhalb von Hamburg die Entnahme von Nutria mit jagdlichen Mitteln verbunden mit sogenannten Schwanzprämien oder durch die Bereitstellung von Lebendfallen an Jagdausübungsberechtigte gefördert.

Diese Maßnahmen könnten auch vom Bezirksamt Bergedorf kurzfristig als Pilotprojekte umgesetzt werden. 

 

 

Zu 2. und 3.:

 

Für Management-Maßnahmen gegen invasive Arten der Unionsliste werden dem Bezirksamt Bergedorf jährlich 30.000 Euro aus der BUKEA zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen zur Verfügung und können über eine Mittelerstattung abgerufen werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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