Ergreifen von wirksamen Maßnahmen gegen die Nutriaplage in Bergedorf
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.10
Auskunftsersuchen der BAbg. Meyns, Jacobsen Kubat und FDP-Fraktion
Seit rund fünf Jahren breitet sich die Nutria-Population in Bergedorf rasant aus. Es handelt sich um eine invasive Art, die die heimische Flora und Fauna erheblich bedroht und zu einer massiven Gefahr für Deiche und Gewässerkanten und -böschungen werden kann. Ferner können die Tiere recht angriffslustig werden und eine Gefahr für Kinder, Katzen und Hunde darstellen. Die Nutrias wiegen rund zehn Kilogramm, haben große, scharfe Schneidezähne und vermehren sich exponentiell mit jährlich rund drei Würfen pro Pärchen (mit acht bis zehn Jungtieren pro Wurf). Nutrias gelten als sogenannte Faunenverfälscher.
Nachdem in den vergangenen Jahren die Ausbreitung der Nutrias zunächst vorwiegend an der Elbe und den Nebenarmen beobachtet werden konnte, verläuft aktuell die Ausbreitung der Nutrias nun besonders offensichtlich und rasant in den sog. „befriedeten Bezirken“ (vgl. § 2 Hamburgisches Jagdgesetz). Exemplarisch seien hier die Gebiete in Neuallermöhe, am Brookdeich und an der Oberen Bille genannt.
Obgleich Spaziergänger und Passanten Nutrias gerne mit Bibern verwechseln und recht putzig finden, ist zu konstatieren, dass es sich um gefährliche Schädlinge handelt, die durch ihre ungehemmte Vermehrung insbesondere im Bezirk Bergedorf regelrecht zur Plage geworden sind, und dass daher eine konsequente Bekämpfung und Bejagung alternativlos ist.
Bereits im Sommer 2020 wurde über die Nutria-Plage in Bergedorf und Hamburg ausführlich in der lokalen Presse und im lokalen Fernsehen (NDR) berichtet. Hierbei wurde betont, dass sich die Nutrias ganz besonders stark im Bezirk Bergedorf vermehren und wie der NDR am 22.08.2020 berichtete, hatte die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft alle „Jägerinnen und Jäger eindringlich aufgerufen, die Wasser-Nager beherzt mit Gewehr oder mit Fallen zu jagen“. Bei diesem Aufruf hatte sich die Behörde für Umwelt ausschließlich auf den Ausnahmetatbestand des § 22 Hamburgisches Jagdgesetz gestützt.
Der Regionalausschuss Vier- und Marschlande der Bezirksversammlung Bergedorf war bereits mit diesem Thema befasst (vgl. Drucksache-Nr. 21-0356), jedoch bezog sich diese Befassung ganz überwiegend auf den Bereich der Marschlande und nicht schwerpunktmäßig auf die nunmehr stark betroffenen befriedeten Bezirke und innerstädtischen Bereiche. In dieser Drucksache wird ausgeführt, dass die Jägerschaft originär nicht für die Nutria-Bejagung zuständig sei, aber über das zuständige Fachamt Verbraucherschutz 2018 zwei Bisamjäger benannt und 2019 Lebendfallen (zur Überwachung per Smartphone) beschafft wurden.
Die Nutrias unterliegen in Hamburg im Gegensatz zu den meisten Bundesländern aktuell nicht dem Jagdrecht. Nach § 22 des Hamburgischen Jagdgesetzes dürfen jedoch Tiere dann erlegt werden, um Gewässer und die Pflanzen- und Tierwelt vor erheblichen Schäden zu schützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Tierart nicht dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetz unterliegt. Eine Bejagung von Nutrias in befriedeten Bezirken im Sinne des § 2 des Hamburgischen Jagdgesetzes ist grundsätzlich gänzlich ausgeschlossen.
Die zu beobachtende laufende massive Vermehrung der Nutrias in Bergedorf zeigt, dass bisherige Maßnahmen gegen die Ausbreitung dieser invasiven Tierart in keiner Weise ausreichen und die gesetzlichen Grundlagen erkennbar keine ausreichende Grundlage für eine erfolgreiche Bekämpfung der Nutriaplage bilden.
Die Bevölkerung ist sich der Problematik der Ausbreitung und der damit einhergehenden Schäden offensichtlich noch nicht ausreichend bewusst und es herrscht erheblicher Aufklärungsbedarf.
Fragen:
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
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