Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB mit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereichs des Bebauungsplanes OT 43 und die angrenzenden B-Plan-Gebiete OT 27 und OT 28 bis zur Ottenser Hauptstraße sowie das Gebiet des Teilbebauungsplans Alma-Wartenberg-Platz Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 22.11.2018 die als Anlage beigefügte Drucksache 20-5366 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Planungsausschuss überwiesen.
Der Planungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 16.01.2019 mit dem Thema befasst. Die Fraktion DIE LINKE hat dort erklärt, den Antrag ohne die Forderung nach einer Veränderungssperre aufrecht zu erhalten.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE, die so geänderte Drucksache 20-5366 abzulehnen.