Erlass einer Veränderungssperre nach § 16 BauGB in Ergänzung der Drs. 20-5245.1 "Städtebauliche Erhaltungsverordnung für das Gebiet Wohlers Allee, Stresemannstraße, Bernstorffstraße und Thadenstraße" In den Planungsausschuss überwiesener Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20-5367)
Letzte Beratung: 31.01.2019 Bezirksversammlung Ö 9.2
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 22.11.2018 die als Anlage beigefügte Drucksache 20-5367 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Planungsausschuss überwiesen.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 05.12.2018 mit dem Thema befasst und überweist den Antrag mit folgender Stellungnahme einvernehmlich zurück in die Bezirksversammlung:
Der Erlass von Veränderungssperren ist mit dem Instrument der städtebaulichen Erhaltungsverordnung nicht möglich. Anträge, die für den hier beratenen Bereich eingehen, sollen – soweit möglich – zurückgestellt werden. Das Amt hat darauf hingewiesen, dass durch das Aufstellen eines Bebauungsplanes der Schutz für den Gewerbehof gegenüber dem jetzigen Planrecht nicht verbessert werden kann.
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