Erlass einer Veränderungssperre nach § 16 BauGB in Ergänzung der Drs. 20-5245.1 Städtebauliche Erhaltungsverordnung für das Gebiet Wohlers Allee, Stresemannstraße, Bernstorffstraße und Thadenstraße Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 05.12.2018 Planungsausschuss Ö 5
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung den Entwurf einer Veränderungssperre nach § 16 BauGB in Ergänzung der Drs. 20-5245.1 „Städtebauliche Erhaltungsverordnung für das Gebiet Wohlers Allee, Stresemannstraße, Bernstorffstraße und Thadenstraße“ zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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