Herr Strate begrüßt Herrn Borgwardt als neue ständige Vertretung der SPD-Fraktion im Ausschuss und weist ihn auf seine Rechte und Pflichten hin.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Frauenlob erläutert, das Amt wolle den Geltungsbereich gegenüber der Karte aus der Drucksache noch um eine weitere Fläche nordöstlich erweitern (siehe Anlage). Auf Nachfrage von Herrn Szczesny führt sie aus, dass bei der angrenzenden Fläche im südöstlichen Bereich ihrer Erinnerung nach eine dreigeschossige Ausweisung gelte. Zudem verlaufe über diese Fläche eine Hochspannungsleitung.
Der Planungsausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mit dem vom Amt dargelegten erweiterten Geltungsbereich einstimmig zu.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 22.11.2018 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Jarowoy stellt den Antrag vor.
Frau Göller-Meier zeigt anhand einer Karte auf, wo in Ottensen bereits städtebauliche Erhaltungsbereiche wirkten und wo es denkmalgeschützten Bestand gebe. So gebe es im Rahmen der bestehenden Bebauungspläne bereits einige Erhaltungsbereiche in der Umgebung. Generell handele es sich bei städtebaulichen Erhaltungsverordnungen um Verordnungen zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt. Veränderungssperren könnten mit diesem Instrument nicht erwirkt werden. Um eine neue städtebauliche Erhaltungsverordnung für einen Bereich festzusetzen, sei es notwendig, dass hier genügend prägende bzw. konstituierende Gebäude vorhanden seien. Dies müsste für neu gewünschte Bereiche entsprechend geprüft werden.
Herr Jarowoy erklärt vor diesem Hintergrund, dass er die Erwähnung der Veränderungssperren aus dem Antrag herausnehme.
Herr Conrad merkt an, dass der Alma-Wartenberg-Platz im Norden durch denkmalgeschützte Gebäude und im Osten durch den Bebauungsplan Ottensen 43 geschützt werde. Bei den Grenzen städtebaulicher Erhaltungsverordnungen müsse berücksichtigt werden, dass die Grenzgebäude konstituierenden Charakter haben müssten.
Herr Trede bezweifelt, dass ein Mehrteil der Gebäude im südlichen Dreieck des Alma-Wartenberg-Platzes ortsbildprägenden Charakter hätte. Letztlich gebe es nur zwei Gebäude, die die Voraussetzungen hierfür erfüllten.
Auf Anregung von Herrn Szczesny einigt sich der Ausschuss darauf, den Antrag erneut in der Januarsitzung zu behandeln. Das Amt soll in dieser Sitzung anhand betroffenen Bebauungspläne aufzeigen, wo es bereits Erhaltungsbereiche gebe – insbesondere für den südlichen Bereich.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 22.11.2018 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Jarowoy stellt den Antrag vor und führt aus, es gehe insbesondere um den Schutz des Gewerbehofes. Es gebe die Vermutung, dass der Investor vorhaben könne, in nächster Zeit Anträge einzureichen, die politisch nicht gewollt seien.
Herr Conrad und Frau Göller-Meier weisen auf die städtebauliche Erhaltungsverordnung für den Bereich hin, mit der Anträge, die den Enthaltungszielen entgegensprächen, abgelehnt werden könnten. Herr Conrad merkt an, dass dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bisher keine Antragslage zu dem Bereich bekannt sei. Auf Nachfrage von Herrn Adrian betont er zudem, dass es aus seiner Sicht der falsche Weg wäre, einen Bebauungsplan für den Bereich zu erlassen. Mit dem jetzigen Planrecht gebe es den bestmöglichen Schutz für den Gewerbehof.
Herr Strate weist darauf hin, dass es für die Mitglieder des Bauausschusses auch immer die Möglichkeit gebe, sich anhand der Wunschliste entsprechend eingehende Bauanträge vorstellen zu lassen.
Der Planungsausschuss überweist den Antrag mit folgender Stellungnahme einvernehmlich zurück in die Bezirksversammlung:
Der Erlass von Veränderungssperren ist mit dem Instrument der städtebaulichen Erhaltungsverordnung nicht möglich. Anträge, die für den hier beratenen Bereich eingehen, sollen soweit möglich zurückgestellt werden. Das Amt hat darauf hingewiesen, dass durch das Aufstellen eines Bebauungsplanes der Schutz für den Gewerbehof gegenüber dem jetzigen Planrecht nicht verbessert werden könne.
Es gibt keine Mitteilungen.
Herr Strate berichtet, dass das Amt aufgrund der zeitlichen Fristen vorschlägt, die Auswertung der heutigen öffentlichen Plandiskussion bereits in der kommenden Sitzung am 17.12.2018 durchzuführen. Er schlage daher vor, den Tagungsort in den Kollegiensaal zu verlegen, da der Sitzungsraum im bisher angedachten Altonaer Museum weniger Kapazitäten biete und der Kollegiensaal über eine entsprechende Mikrofonanlage verfüge. Gleichzeitig wirbt er dafür, dass dennoch möglichst viele Ausschussmitglieder an der angebotenen Führung des Altonaer Museums teilnähmen.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag von Herrn Strate einvernehmlich zu.
Es sind rund 100 Personen anwesend.
Herr Strate begrüßt die Anwesenden und stellt das Podium sowie den Ablauf des Abends vor. Er weist auf Bild- und Tonaufnahmen im Saal hin.
Herr Zorn legt anhand einer Präsentation (siehe Anlage) dar, dass heute neben der Öffentlichen Plandiskussion auch die Ergebnisse des Gutachterverfahrens „Eckbebauung Spritzenplatz“ vorgestellt würden. Es handele sich um zwei besondere Verfahren, deren ursprünglicher Anlass im „Libeskindbau“ liege, einem Bauvorbescheidsantrag aus dem Jahr 2014 für eine fünfgeschossige Bebauung. Dieser sei wegen des ortsuntypischen Charakters in der Öffentlichkeit sehr kritisch gesehen worden. Auf Grundlage der geltenden städtebaulichen Erhaltungsverordnung habe das Bezirksamt den Bauantrag dann auch ablehnt.
Es habe sich dann die Initiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne“ gegründet, die rund 7.000 Unterschriften gesammelt, habe um ein Bürgerbegehren zu starten, mit dem die städtebauliche Gestalt der Eckbebauung habe gesichert werden sollen. Die Bezirksversammlung sei diesem Bürgerbegehren (Text siehe Seite 40 der Präsentation) beigetreten und habe zudem ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet mit dem Ziel, die städtebauliche Gestalt in dem Bereich zu erhalten.
Der Eigentümer der Eckbebauung sei immer noch bauwillig gewesen. Daher habe eine offene Planungswerkstatt stattfinden sollen, um die Gestaltungsanforderungen für die Eckbebauung zu formulieren. Dies habe dann in einen Architekturwettbewerb münden sollen. Die drei Architekturbüros sollten hierfür jeweils von der Bürgerinitiative, dem Bezirksamt und dem Eigentümer ausgewählt werden, was dann auch geschehen sei. 2017 sei die Planungswerkstatt durchgeführt worden. Hierbei habe es diverse Anregungen für die Planungen gegeben. Es sei dann eine sehr umfangreiche politische Debatte über die Formulierung des Aufgabenkatalogs für die Architekten entstanden. Als sich die Diskussion dann hin zu einer dreigeschossigen Bebauung plus Staffel entwickelt habe, sei die Initiative von dem Verfahren zurückgetreten, da sie dies als dem Bürgerbegehren entgegenstehend bewertet habe. Ende 2018 sei dann ein Gutachterverfahren durchgeführt worden.
Eine Vertreterin der konsalt GmbH führt aus, es habe sich um ein einstufiges Gutachterverfahren gehandelt, bei dem die Architekturbüros bekannt gewesen seien. Das Vorgehen und Verfahren sei dem Planungsausschuss mehrfach vorgestellt worden. Die konsalt GmbH sei für die Organisation zuständig gewesen. Die Architekturbüros hätten sich an den formulierten Auslobungstext halten müssen, um nicht aus dem Verfahren auszuscheiden. Es habe sechs Wochen Zeit gegeben, um die Entwürfe einzureichen. Diese seien dann in einer Vorprüfung zusammen mit den Sachverständigen überprüft worden (nähere Infos zur Vorprüfung siehe Seite 11 der Präsentation).
Am 15.11.2018 habe die Vorabendpräsentation mit rund 110 Personen stattgefunden. Die drei Architekturbüros hätten ihre Entwürfe dort im gleichen Zeitrahmen vorstellen können (nähere Infos siehe auch Seite 8 der Präsentation). Generell sei es eher untypisch, dass vor einer Jurysitzung die Entwürfe öffentlich vorgestellt würden. Die Idee dahinter sei gewesen, dass die Jury so schon einen Eindruck über die Reaktionen aus der Bevölkerung habe erhalten können. Die Kommentare aus der Vorabendpräsentation seien in der Jurysitzung vorgestellt worden.
Die Jurysitzung, in der auch der Bericht über die Vorprüfung vorgestellt worden seien, habe dann einen Tag später stattgefunden. Innerhalb des Sachpreisrichter/-innenkreise habe es auch einen gelosten Teilnehmer aus der Planungswerkstatt mit Stimmrecht gegeben (genaue Zusammensetzung der Jury sowie Ablauf der Jurysitzung siehe ab Seite 9 der Präsentation). Alle drei Entwürfe hätten Schwächen gehabt. Am Ende der wertenden Rundgänge innerhalb der Jurysitzung sei sich für den Entwurf des Büros MUDLAFF & OTTE Architekten bei zehn Zustimmungen und einer Gegenstimme entschieden worden, da festgestellt worden sei, dass mit diesem im Zuge einer Überarbeitung am ehesten weitergearbeitet werden könne. Zudem würden mit diesem die meisten Wohnungen geschaffen.
Von Seiten der Jury habe es bereits einige Überarbeitungshinweise gegeben, u.a. solle „optische Massivität und die Herrschaftliche Anmut“ abgemildert werden (Überarbeitungshinweise siehe Präsentation ab Seite 15). Viele der Punkte, die bereits in der Vorabendpräsentation von der Öffentlichkeit angemerkt worden seien, habe die Jury ebenfalls aufgegriffen. So würden bspw. die Kolonnaden kritisch gesehen, da es diese ansonsten so in Ottensen nicht gebe.
Herr Mudlaff (MUDLAFF & OTTE Architekten) erläutert, dass bei der Entwicklung des Entwurfs zunächst geschaut worden sei, was es an dieser Stelle und in der Umgebung in der Vergangenheit gegeben habe bzw. was den Ort eigentlich ausmache. Hierzu seien Informationen aus dem Staatsarchiv eingeholt und auch die Ecksituation vor dem 2. Weltkrieg betrachtet worden (siehe Seiten 1-6 der Präsentation von MUDLAFF & OTTE Architekten). Generell sei geschaut worden, welche Ideen und Anregungen hieraus für den eigenen Entwurf hätten haben herausgezogen werden können. So seien u.a. oft große Proportionen mit Stufen zum Eingangsbereich sowie unterschiedliche Fassaden festgestellt worden. Auch habe man überall die Dachflächen sichten können, die nun auch im Entwurf so umgesetzt worden seien, dass sie von der Straße aus sichtbar seien.
Um der Herausforderung des beengten Marktplatzes möglichst gerecht zu werden, sei noch die Idee der Schaffung einer zusätzlichen Verbindung in Form einer Kolonnade entstanden (genaue Entwurfsplanungen siehe Präsentation ab Seite 7). Es würden keine Erker herausgezogen, um nicht noch weiter in den öffentlichen Raum hineinzuragen. Der eigentliche Baukörper ziehe von der Anmutung nach hinten, um so kleiner zu wirken. Zudem sei auf die Höhenversetzungen zwischen den einzelnen Gebäudebereichen geachtet worden, da diese ebenfalls den Ort ausmachten. Auch seien die Höhen der Nachbargebäude aufgegriffen worden. Die negative Ecke sei eigentlich ortsuntypisch, sei aber in den Entwurf aufgenommen worden, da die Auslobung dies so vorgesehen habe.
Bezüglich der Materialien sei weißer Klinker vorgesehen, der bei der tatsächlichen Bebauung eine ruppigere Anmutung mit sich bringen würde.
Herr Zorn stellt den Bebauungsplan-Entwurf vor (siehe Präsentation ab Seite 16). Die Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) sei ein Schritt eines Bebauungsplanverfahrens, der vom Baugesetzbuch festgelegt sei. Es solle über die Ziele und Grundzüge der Planung informiert werden, gleichzeitig solle die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, ihre Fragen, Kritikpunkte und Vorschläge einzubringen. Herr Zorn stellt vor, was generell inhaltlich bei Bebauungsplänen festgelegt werde, wie und in welcher Form die Abwägung erfolge und welche Schritte es bei einem Bebauungsplanverfahren generell gebe (siehe Seite 17-20 der Präsentation). Aufgabe des Bezirksamtes sei es, die öffentlichen und privaten Interessen gerecht miteinander abzuwägen. Neben der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der heutigen ÖPD gebe es im weiteren Verlauf des Verfahrens auch noch die Möglichkeit im Rahmen der Öffentlichen Auslegungen Anmerkungen und Kritikpunkte einzubringen.
Beim heute zu behandelnden Bebauungsplan handele es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Innerhalb dieses Verfahrens gebe es keine formale Umweltprüfung. Gleichwohl seien Umweltbelange Teil des Abwägungsprozesses, allerdings nicht in dem Umfang, wie bei anderen Bebauungsplanverfahren, wo mehr umweltrelevante Aspekte zu berücksichtigen seien. Es gebe Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, die sich allerdings nicht auf die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit auswirkten.
Ziel der Planung sei die Sicherung der städtebaulichen Gestalt des Plangebietes in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse aufgrund seiner ortskernprägenden Bebauungsstruktur. Gleichzeitig habe die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gebeten, als Ziel das Aufzeigen von Perspektiven für die städtebauliche Entwicklung aufzuzeigen. Generell sehe es die BSW kritisch, dass hier ein neues Planrecht mit weniger Bebauungsmöglichkeit geschaffen werde als beim bestehenden.
Herr Zorn zeigt Impressionen des Bestandes und aus der näheren Umgebung (siehe Seite 23, 34 der Präsentation). Neben der weiter geltenden übergeordneten Planung in Form des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms bestehe für den hier diskutierten Bereich bereits ein Bebauungsplan, der durch die neue Planung ersetzt werden solle (siehe Seite 25, 26 der Präsentation).
Der neue Bebauungsplan (siehe Präsentation Seite 28 bis 35) orientiere sich an den Inhalten des alten Bebauungsplanes. Als Ausweisung werde vorgeschlagen, an der Stangestraße ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen, welches vordringlich dem Wohnen diene. Hierbei seien einzelne andere Nutzungen ausnahmsweise dann möglich, sofern sie das Wohnen nicht störten. Für den Rest des Blocks werde eine Ausweisung als Urbanes Gebiet vorgeschlagen. Ein solches Gebiet diene dem Wohnen, es seien aber auch soziale und kulturelle Einrichtungen sowie die Unterbringung von Gewerbebetrieben möglich. Oberhalb der „Knödellinie“ aus dem Bebauungsplanentwurf solle im nördlichen Bereich des Urbanen Gebietes im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss nur eine gewerbliche, soziale oder kulturelle, nicht aber eine Wohnnutzung stattfinden.
Aufgenommen werde die ortsbildtypische Blockrandbebauung. Um die Sicherung des vorhandenen Gastronomiebetriebes im Eckbereich zu stärken, solle dort im neuen Bebauungsplan eine tiefere Bebauung ermöglicht werden. Bezüglich der Höhenentwicklung solle bei den östlichen und nördlichen Gebäudekörpern der Zwang einer viergeschossigen Bebauung aufgehoben werden und stattdessen eine Ausweisung für drei bis fünf Geschosse erfolgen. Eine Ausnahme bilde hierbei die Eckbebauung, für die eine dreigeschossige Ausweisung erfolge. Dies bedeute, dass dort aber auch die Umsetzung eines Staffelgeschosses möglich sei. Dieses dürfe maximal 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses nutzen. Die Denkmalschutzausweisungen aus dem bisherigen Bebauungsplan würden übernommen. Gleichzeitig gebe es u.a. weiterhin den städtebaulichen Erhaltungsbereich sowie die soziale Erhaltungsverordnung (Erhaltungsbereiche siehe Seite 32, 33 der Präsentation). Die unverbindliche Vormerkung aus dem Flächennutzungsplan für eine potentielle Bahnverbindung werde nachrichtlich übernommen.
In der Sitzung des Planungsausschusses (PlanA) vom 21.11.2018 sei nochmal auf Anregung der Jurysitzung über die Ausformung der Eckgestaltung gesprochen worden. Der PlanA habe hierbei angeregt, dass neben der vom Amt vorgelegten Variante mit einer ortstypischen stumpfen Ecke mit 6 m Länge auch eine stumpfe Ecke mit 11 m Länge in der ÖPD vorgestellt werden solle (siehe Seite 36 der Präsentation).
Momentan gebe es eine Veränderungssperre, die in den nächsten Wochen um ein Jahr verlängert werde. Mit dieser könnten Bauanträge, die den Planungszielen entgegenstünden, zurückgestellt werden. Eine weitere Verlängerung sei nicht möglich, sodass die Feststellung des Bebauungsplanes im Frühjahr 2020 angestrebt werden müsse. Ansonsten müsse ggf. auch ein Bauantrag für eine Eckbebauung mit vier bis fünf Geschossen, wie sie das jetzige Planrecht zulasse, genehmigt werden (Ausblick siehe Seite 27 der Präsentation).
Es gibt mehrere Fragen und Statements aus dem Publikum:
Wortbeiträge aus dem Publikum zur Planung des Eckgrundstücks:
Herr Conrad führt aus, bezüglich der Mietpreise müsse die geltende Soziale Erhaltungsverordnung berücksichtigt werden. Die Wohnungen, die aktuell vorhanden seien, müssten entsprechend in gleicher Güte, Qualität, Größe und auch mit dem gleichen Mietpreisniveau an gleicher Stelle im Neubau wiederhergestellt werden. Zu den Mietpreisen der zusätzlich entstehenden Wohneinheiten gebe es noch keine Informationen. Dies sei am Ende auch eine politische Entscheidung und müsse mit dem Vorhabenträger entsprechend der Aufgabenstellungen aus der Politik verhandelt werden.
Er würde grob schätzen, dass die Bauzeit etwa 18 Monate bis 2 Jahre dauern könne. Ganz ohne Beeinträchtigung für den Wochenmarkt werde die Bauphase vermutlich nicht realisiert werden können. Allerdings wolle das Amt möglichst viel tun, um die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.
Die Jury habe bezüglich der Eckgestaltung mit überwiegender Mehrheit von Seiten der Fachpreisrichter deutlich gemacht, dass eine negative Ecke nicht sinnvoll sei. Stattdessen sei die Umsetzung der typischen Altonaer Nase angeregt worden. Dass die Architekten die negative Ecke im Entwurf gewählt hätten, hänge auch damit zusammen, dass dies Vorgabe des Auslobungstextes gewesen sei und sie sich an diesen hätten halten müssen, um eine Chance beim Verfahren zu haben. Der Wettbewerb habe dann aber gezeigt, dass es vielleicht doch richtig sei, hierüber noch einmal nachzudenken.
Bei Umsetzung von Kolonnaden würden die Stützen vermutlich auf den Baugrenzen stehen. Die Fachjury habe sich allerdings sehr klar gegen eine Arkadenlösung ausgesprochen. Die Architekten seien gut beraten, diesbezüglich eine Überarbeitung ins Auge zu fassen.
Die Wuchtigkeit und das Platzgefühl gehörten zu den Mängeln, der auch von der Jury angesprochen worden seien und überarbeitet werden sollten.
Bezüglich der Fassadengestaltung und dem Klinker müsse berücksichtigt werden, dass dies in digitalen Präsentationen immer nur bedingt lebensnah wiedergegeben werden könne. Die Fassadengestaltung sei aber generell ein Thema, über das im weiteren Verfahren noch weiter gesprochen und verhandelt werden könne.
Für das Gebäude werde es eine normale Bautiefe ähnlich wie bei den angrenzenden Gebäuden geben. Die Bebauung müsse innerhalb der Baugrenzen erfolgen.
Wortbeiträge aus dem Publikum zur allgemeinen Planung für den Bebauungsplan-Entwurf:
Herr Conrad bestätigt die Bedeutung des Landschaftsschutzprogrammes und des Themas der Freiräume. Hiermit müsse sich im Zuge des Verfahrens auseinandergesetzt und es müsse weiter bewegt werden. Derzeit befinde man sich noch in einem frühen Zeitpunkt des Bebauungsplanverfahrens.
Die Ausweisung eines MU-Gebietes sei bewusst gewählt worden, um ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeit in einem Ottenser Mix zu ermöglichen.
In Prüfung für Fachgutachten befänden sich die Themen Lärm und Verkehr.
Wortbeiträge aus dem Publikum zum Verfahren:
Sie betont, dass die Initiative nicht an dem Auslobungstext mitgewirkt habe, sondern zuvor aus dem Verfahren ausgetreten sei. Die Initiative habe einen Auslobungsplan erstellt, der auch im PlanA diskutiert worden sei. Zur Höhenentwicklung sei hier Folgendes vorgeschlagen worden: „Darüber hinaus ist mehrheitlich aus dem Beteiligungsverfahren hervorgegangen, dass eine Höhe von drei Geschossen inklusive Dach und Staffel nicht überschritten werden soll. Das oberste Geschoss ist dachartig mit einer Neigung zwischen 60 und 70° auszubilden. Die Traufhöhe soll ca. 7,50m nicht überschreiten, die Firsthöhe soll maximal 11m betragen.“ Jetzt würden tatsächlich ca. 16 – 17m erreicht.
Gleichzeitig habe sie das Gefühl, dass keiner der Jurymitglieder und der heute Vorstellenden an der Vorabendpräsentation, in der die Architekturentwürfe vorgestellt worden seien, teilgenommen habe. Es sei das Gegenteil dessen beschlossen worden, was die Bevölkerung dort als Wunsch deutlich gemacht habe. Es habe eine große Zustimmung für den Entwurf von pmp Projekte GmbH gegeben. Dieser Entwurf habe unterschiedliche Höhen versetzt aufgewiesen, auch wenn höher geplant worden sei, als die Initiative dies gewollt habe. Der Entwurf habe eine gute Anpassung an die anderen Gebäude dargestellt, gleichzeitig solle der Hinterhof im Entwurf weiterhin für das Eiscafé nutzbar und über den Hinterhof für die Öffentlichkeit tagsüber zugänglich sein. Zusätzlich sei darin ein Erhalt des Fon-Hauses vorgesehen gewesen, was der hier vorgestellte Entwurf nicht aufweise. Dieser Entwurf habe generell in der Vorabendpräsentation eine sehr schlechte Kritik erhalten.
Was hier entschieden worden sei, laufe dem Bürgerwillen entgegen. In diesem Zusammenhang bitte sie die Politik darum, in ihren Schlussstatements auf die Frage einzugehen, woher die Politikverdrossenheit komme.
Herr Conrad legt dar, bezüglich der Auswahl der Architekturbüros hätten Bürgerinitiative, Bezirksamt sowie Auslober jeweils ein Vorschlagsrecht gehabt. Die Bürgerinitiative habe die pmp Projekte GmbH, das Bezirksamt MUDLAFF & OTTE Architekten und der Investor Hohaus Hinz und Seifert Architekten vorgeschlagen.
Entsprechend der Regularien der Architektenkammer fänden Jurysitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Generell müsse sich das Bezirksamt hier aber an Recht und Gesetz halten. Ziel der Nicht-Öffentlichkeit bei Jurysitzungen sei wohl auch, ein freies Sprechen zu ermöglichen. Er sei sehr froh, dass habe durchgesetzt werden können, zumindest einen Bürgervertreter stimmberechtigt an der Sitzung teilnehmen lassen zu können und dass ein zusätzlicher Gast anwesend gewesen sei. Er könne sich dies generell noch weiter aufgeweitet vorstellen. Es sei einvernehmlich gewesen und seiner Erinnerung nach auch im Bürgerbeteiligungsverfahren abgefragt worden, dass der stimmberechtige Bürger gelost werde. Es habe diesbezüglich keine Bestimmung gegeben. Der Wunsch nach Veröffentlichung auch der anderen beiden Entwürfe, die in der Vorabendpräsentation vorgestellt worden seien, werde aufgenommen und an die Architekturbüros weitergetragen.
Er betont, dass im bestehenden Planrecht für das Eckgebäude eine vier- bis fünfgeschossige Ausweisung bestehe. Wenn das hier stattfindende Bebauungsplanverfahren abgebrochen werde, würde es bei der bestehenden Gebäudeausweisung bleiben und es könne ein entsprechen hoher Baukörper entstehen. Generell sei das Amt von der Politik aufgefordert, beeinflusst vom Bürgerentscheid das Augenmerk auf eine rücksichtsvolle Platzsituation zu legen und entsprechend für diese Stelle gegenüber dem bestehenden Planrecht zurückzubleiben. Beim heutigen Vorschlag gebe es statt der vier- bis fünfgeschossigen eine dreigeschossige Ausweisung. Wenn keine Einigung mit den Fachbehörden der Stadt Hamburg gefunden werde, könne der Bebauungsplan nicht in Kraft treten, womit weiter das alte Planrecht gelte. Dort sei zwar ein Erhaltungsbereich festgesetzt, dieser gelte allerdings für konstituierende Gebäude. Er vermute, dass das Telekomgebäude nicht dazu gerechnet werden könne.
Dass der von der Jury gewählte Entwurf Mängel aufgewiesen habe, sei nicht gleichbedeutend damit, dass dieser schlecht sei. Die Mängel seien angesprochen und dargestellt worden. Die Jury hätte auch die Möglichkeit gehabt, alle Entwürfe abzulehnen, dies habe sie aber nicht getan.
Es sei nicht richtig, dass die Beratungen und Ergebnisse der am Vortag stattgefundenen öffentlichen Vorstellung der Entwürfe keine Berücksichtigung in der Jurysitzung gefunden hätten. Das Vorprüfungsteam habe sehr umfangreich hierüber berichtet. Dennoch hätten sich die beteiligten Architekten für den heuten dargestellten Entwurf entschieden, da die anderen beide Entwürfe große Mängel aufgewiesen hätten und schlechter beurteilt worden seien als der heute vorgestellte. Einer der Entwürfe habe eine Lichtrutsche vorgesehen, die für einen so zentralen Bereich als nicht sinnvoll angesehen worden sei. Dies sei eher in den äußeren Bereichen Altonas denkbar. In zentralen Bereichen müsse auch verstärkt auf die Aufnahme der angrenzenden Fassaden geachtet werden. Der andere Entwurf habe sich stark auf den Erhalt der Fon-Fassade konzentriert, die aus seiner Sicht architektonisch nicht stark prägend sei. Die Gestaltung des Hinterbaus in diesem Entwurf sei als nicht gelungen angesehen worden.
Herr Strate merkt an, dass dieses Verfahren generell deutlich offener und transparenter gewesen sei, als es bei anderen Bebauungsplanverfahren üblich sei. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen für Bebauungsplanverfahren fänden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form der Öffentlichen Plandiskussion und der späteren Öffentlichen Auslegung statt. Der hier vorgeschaltete Workshop, das Gutachterverfahren sowie die Vorabendpräsentation vor der Jurysitzung seien diesmal noch zusätzlich dazugekommen. Dies sei nicht üblich. Es sei auch nicht grundlegend selbstverständlich, dass zusätzlich ein Bürger stimmberechtigt an der Jury teilnehmen könne.
Stellungnahmen der Politik:
Herr Szczesny (CDU) sichert zu, dass er alle genannten Punkte zur Beratung mit in seine Fraktion nehmen werde. Er teile die Kritik, dass es negativ sei, dass die Jurysitzungen nicht-öffentlich stattfänden. Dort würden auch Entscheidungen, die die Öffentlichkeit beträfen, gefällt. Daher sollte es ein Anrecht geben, zumindest zu hören, was in solchen Sitzungen beraten und entschieden werde.
In der Jurysitzung seien die Bedenken und die Statements aus der Vorabendpräsentation dargestellt und beraten worden. Der Juryvorsitzende habe deutlich gemacht, dass diese angehört und berücksichtigt würden, aber ein Votum als Fachjury abgegeben werden müsse.
Die endgültige Entscheidung würde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Daher seien auch die heutigen und die bereits erfolgten Statements zu dem Verfahren weiterhin wichtig, um zu überlegen, wie das weitere Bebauungsplanverfahren begleitet werde.
Am Anfang des Juryverfahrens sei festgestellt worden, dass sich keiner der Entwürfe an die Vorgaben gehalten habe. Die Jury habe sich fragen müssen, wie mit dieser Situation umzugehen sei. Ein neues Verfahren hätte mit dem entsprechenden Vorlauf viel Zeit benötigt. Gleichzeitig müsse der Bebauungsplan im Februar 2020 festgestellt werden, da ansonsten eine Bebauung mit vier bis fünf Geschosse entsprechend des jetzigen Planrechts erfolgen könne, was von niemandem gewollt sei. Daher sei man in der Pflicht, so schnell wie möglich zu einem Ergebnis zu kommen. Vor diesem Hintergrund habe sich die Jury für einen der Entwürfe entschieden. Der nicht gewählte Entwurf mit dem Pult- und Grasdach passe nicht nach Ottensen und bei dem Entwurf der pmp Projekte GmbH hätten die hinteren Bereiche bzw. Wohnungen gar nicht richtig erschlossen werden können. Innerhalb des Gebäudes hätte hier eine Brücke gebaut werden müssen. Der Entwurf sei in sich nicht schlüssig gewesen. Der nun gewählte Entwurf erscheine ihm zwar auch zu wuchtig, aber es könne am ehesten mit ihm gearbeitet werden und es müsse im weiteren Verfahren geschaut werden, welche Änderungen erfolgen könnten.
Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werde generell auch über Vermögenswerte verhandelt und laut Gesetzgeber müsse von den jeweils gewählten politischen Vertretern, in Altona von der Bezirksversammlung, über das Verfahren abschließend entschieden werden.
In der Stadt Hamburg könnten Bebauungspläne nur im Konsensverfahren erarbeitet werden, d.h. der Bezirk treffe nicht allein die Entscheidung. Mehrere Fachbehörden seien an dem Verfahren beteiligt und alle müssten zustimmen. Ansonsten scheitere der Bebauungsplan und es gelte das alte Planrecht. Daher müssten sich alle gemeinsam anstrengen, ein möglichst vernünftiges Ergebnis zu erreichen. Eine zweigeschossige Ausweisung würde aller Voraussicht keine Zustimmung der Fachbehörden erhalten. Unabhängig davon, ob nun generell zwei oder drei Geschosse festgelegt würden, sei es gesetzlich möglich, zusätzlich ein Staffelgeschoss umzusetzen. Die CDU-Fraktion werde alles Mögliche versuchen, damit das, was das Bürgerbegehren beabsichtigt habe, umgesetzt werde.
Herr Jarowoy (DIE LINKE) betont, es sei Fakt, dass hier ein Entwurf mit einer viergeschossigen Bebauung mit Dach zum Sieger erklärt worden sei, da das oberste Geschoss 80 % der Fläche des darunterliegenden dritten Geschosses nutze. Daher handele es sich nicht um eine Staffel, sondern um ein Vollgeschoss. Ursprünglich sei von zwei Geschossen plus Staffel oder Dach ausgegangen worden.
Ebenfalls nicht richtig dargestellt worden sei, dass zwingend eine vier- bis fünfgeschossige Bebauung drohe, wenn die Veränderungssperre abgelaufen sei. Das Erhaltungsgebot beziehe sich auch auf das, was von Amt und einigen Architekten als minderwertige Bebauung dargestellt werde. Wenn die Bevölkerung deutlich mache, dass eine bestimmte Architektur in all seinen Aspekten für gut befunden werde, dann könne diese nicht minderwertig sein. Es sei tatsächlich nie geprüft worden, ob die in Frage stehenden Gebäude nicht erhaltensfähig seien. Dies werde einfach behauptet.
Die Bezirksversammlung sei dem Bürgerbegehren beigetreten, wodurch der Bürgerentscheid ausgehebelt worden sei. Die Initiative habe sich nach Beitritt der Bezirksversammlung darauf verlassen, dass nun die Inhalte umgesetzt würden. De facto sei nun aber etwas völlig anderes entstanden, als der Inhalt des Bürgerbegehrens gefordert habe. Er könne nachvollziehen, dass Politikverdrossenheit entstehe, wenn einem Begehren beigetreten, aber danach eigentlich das Gegenteil des Geforderten umgesetzt werde. Das Vorgehen sei unmöglich und scharf zu kritisieren. Die Bürger müssten entscheiden, welche bauliche Qualität sie haben wollten. Der Entwurf von pmp Projekte GmbH, der als einziger die Ideen des Bürgerbegehens zumindest in Ansätzen aufgegriffen habe, sei einfach ausgeschlossen worden, obwohl die Bürger in der Vorabendsitzung bei einer einzigen Gegenstimme deutlich gemacht hätten, dass dieser Entwurf der sinnvollste sei. Bei einem solchen Umgang solle man solche Veranstaltungen überhaupt nicht durchführen, sondern es könnten gleich ausgewählte Vertreter der Architektenkammer mit Amt und Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen entscheiden. Heute sei im Grunde nur lang und breit dargelegt worden, dass das, was die Bürger wollten, nicht umgesetzt werde.
Durch die Planung werde sich der Charakter der Umgebung deutlich verändern. Zudem habe er die Befürchtung, dass bei Umsetzung einer Ottenser Nase noch mehr Platz verbaut werde und das Gebäude gleichzeitig nicht zurückgezogen werde, auch wenn er die negative Ecke ebenfalls kritisch sehe.
Ursprünglich habe er von diesem Verfahren deutlich mehr erwartet und er sei traurig, wie sich dieses nun entwickelt habe.
Frau Blume (FDP) führt aus, dass Herr Szczesny schon viele richtige Punkte aufgegriffen habe. Sie betont, dass es wichtig sei, sich nicht nur auf die Dreigeschossigkeit zu fixieren, sondern das gesamte Bebauungsplanverfahren im Blick zu haben. Sie bedankt sich für die konstruktiven Beiträge und sichert zu, alle Anregungen aufzunehmen und in der Fraktion zu beraten. Ihre Fraktion wolle dazu beitragen, dass sich der Bürgerwille in diesem Projekt wiederspiegle.
Herr Batenhorst (AfD) merkt an, dass er nicht-stimmberechtigtes Mitglied der Jurysitzung gewesen sei und ihn alle drei Entwürfe nicht haben überzeugen können. Normalerweise wäre es der richtige Weg gewesen, neue Entwürfe einzufordern. Bei dem nun vorliegenden Entwurf solle immerhin noch auf die Kritikpunkte bezüglich der Fassade und der Massivität eingegangen werden und es solle eine Überarbeitung erfolgen.
Er sehe das angedachte Staffelgeschoss skeptisch. Dies sei nicht prägend für Ottensen, sondern prägend wäre ein Schrägdach. Zudem entstehe durch das Staffelgeschoss von außen eine viergeschossige Anmutung. Eine wirklich dreigeschossige Bebauung würde sich besser einfügen. Die Umsetzung einer „Stumpfen Nase“ solle möglichst nicht erfolgen. Auch auf die Umsetzung von Arkaden solle verzichtet werden, da diese nicht ortsbildprägend seien. Es sollten möglichst die Höhen der Nachbarbebauungen aufgriffen werden.
Herr Capar (SPD) wirbt dafür, skeptisch zu sein, wenn jemand einem nur erkläre, was alles nicht gehe. Entscheidend sei andersherum, was umsetzbar sei. Er weist auf den öffentlichen Auslobungstext hin, an den sich die Entwürfe hätten halten müssen. Die SPD-Fraktion habe sich dafür eingesetzt, dass der Auslobungstext möglichst weit gefasst werde, um so unterschiedliche Entwürfe zu ermöglichen. Hintergrund sei gewesen, dass seine Fraktion angestrebt habe, dass die Ideen aus der Planungswerkstatt im Jahr 2017 zur Geltung kämen, u.a bezüglich der Fassade, der Höhenentwicklung, der Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen und der neuen Wohnungen sowie der Ersatzwohnungen für die bestehenden Mieter. Sehr viele der Ideen seien in dem dann enggefassten Auslobungstext leider überhaupt nicht zur Geltung gekommen, da die eine Mehrheit der anderen Fraktionen dagegen votiert habe.
Generell laufe die Diskussion über die Eckbebauung schon seit 2015. Der damalige Baudezernent des Bezirksamtes habe damals im Bauausschuss betont, dass die Wirkung der Erhaltungsverordnung an dieser Stelle sehr stark sei und es schwierig sei, hier eine mehrgeschossige Bebauung umzusetzen, wie sich der Investor dies vorgestellt habe. Dies sei eine völlig andere Aussage des Amtes als heute.
In der Planungswerkstatt habe es auch die Stimme gegeben, dass maximal drei Geschosse umgesetzt werden dürften, aber dass ggf. an sensiblen Bereichen weiter runtergegangen werde. Die SPD-Fraktion habe versucht, hier gemeinsam mit der Bürgerinitiative und der Politik eine vernünftige Lösung zu finden. Leider hätten die Fraktionen von GRÜNE, CDU und FDP hierbei letztlich nicht mitgemacht.
Frau Boehlich (GRÜNE) merkt an, dass ihre Fraktion dem Bürgerbegehren bei der damaligen Behandlung in der Bezirksversammlung nicht beigetreten sei. Dort sei etwas letztlich nicht Umsetzbares suggeriert worden. Daher sei die Unzufriedenheit diesbezüglich verständlich. Hätte die Bezirksversammlung einen Bebauungsplan mit zwei Geschossen umgesetzt, wäre dies von den Fachbehörden abgelehnt worden. Auch ein etwaiger Bürgerentscheid wäre am Ende nicht umgesetzt worden. Hintergrund sei, dass immer eine gerechte Abwägung aller Belange durchzuführen sei und die öffentlichen und privaten Interessen miteinander abgewogen werden müssten. Eine Enteignung sei so nicht einfach möglich.
Der Vorhabenträger habe schon vor dem Bürgerbegehren signalisiert, dass er nicht auf die fünf Geschosse bestehe, sondern verhandlungsbereit sei. Es sei mit ihm gesprochen worden und er habe sich letztlich für die Umsetzung von drei Geschossen plus Staffel bereit erklärt. Entsprechend könne man heute sagen, dass die Initiative generell sehr erfolgreich gewesen sei, da ohne deren Druck eine solche Reduzierung nicht möglich gewesen wäre und fünf Geschosse plus Staffel nun nicht umgesetzt würden. Gleichzeitig werde in einem Bebauungsplanverfahren nicht zwangsläufig der Bürgerwillen komplett umgesetzt, sondern es finde eine Beteiligung statt und es müsste die einzelnen Interessen abgewogen werden.
Es sei Aufgabe der Jury gewesen, sich eine unvoreingenommene Meinung zu bilden. Generell habe es sich bei den Fachpreisrichtern um Fachleute gehandelt, deren Meinungen und Argumente auch respektiert werden müssten. Die anderen Entwürfe hätten Mängel aufgewiesen, mit denen eine weitere Planung schwierig gewesen wäre. Bei dem Entwurf mit Lichtrutsche müsse gesagt werden, dass eine Lichtrutsche nach Norden keine tatsächliche sei. Der andere nicht gewählte Entwurf habe große Probleme bezüglich der Eingänge und der Orientierungsmöglichkeiten gehabt.
Alle hätten in der Jurysitzung eingesehen, dass sich bezüglich der Eckgestaltung mehr an den umliegenden Gebäuden orientiert werden müsse und eine negative Ecke unglücklich sei.
Bei der Bewertung des neuen Gebäudes werde das Denkmalschutzamt beteiligt und dieses müsse schauen, ob sich das neue Gebäude in das Ensemble der denkmalgeschützten Gebäude der Umgebung einfüge.
Alle Entwürfe hätten die Geschossvorgaben nicht eingehalten, hier müsse entsprechend nachgebessert werden und diese Kritik sei neben anderen Punkten auch deutlich formuliert worden. Entsprechend müsse nun weiter intensiv an dem Entwurf gearbeitet werden, auch da es die Frist bis Februar des Jahres 2020 gebe, nach der wieder das alte Planrecht gelte. Sie werbe darum, sich weiter an dem Verfahren zu beteiligen und sich einzusetzen.
Herr Strate bedankt sich abschließend bei allen Beteiligten und weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am 19.12.2018 die Auswertung der heutigen Öffentlichen Plandiskussion stattfinden werde.