Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB mit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereichs des Bebauungsplanes OT 43 und die angrenzenden B-Plan-Gebiete OT 27 und OT 28 bis zur Ottenser Hauptstraße sowie das Gebiet des Teilbebauungsplans Alma-Wartenberg-Platz Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 16.01.2019 Planungsausschuss Ö 7
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, der Bezirksversammlung den Entwurf einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB mit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereichs des Bebauungsplanes OT 43 und die angrenzenden B-Plan-Gebiete OT 27 und OT 28 bis zur Ottenser Hauptstraße sowie das Gebiet des Teilbebauungsplans Alma-Wartenberg-Platz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Angesichts des Verdrängungs- und Umgestaltungsdrucks auf zentral gelegene Plätze und Quartiere in dem von einer vorwiegend aus dem 19. Jh. stammenden überwiegend vorgründerzeitlichen Bebauung Ottensens sollen durch diese Erhaltungsverordnung bauliche Veränderungen, die sich nicht in die vorhandene Bebauungssituation einfügen und die besondere städtebauliche Eigenart des Milieugebietes nachhaltig negativ beeinflussen, vermieden werden.
Die noch bestehenden gebietsprägenden Gebäude sollten erhalten bleiben, eine bauliche Weiterentwicklung soll sich hier im Besonderen sensibel ins städtebaulich prägende Milieu und in den baulichen Kontext einfügen.
Dem Ziel, die besondere städtebauliche Eigenart dieses Gebiets zu erhalten, kann ausschließlich durch eine Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB im Zusammenhang mit einer Veränderungssperre Rechnung getragen werden, da durch sie ein Genehmigungsvorbehalt für den Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie für die Errichtung neuer baulicher Anlagen begründet wird.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.