21-0634

Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 43 (1. Änderung) Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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Gremium
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05.02.2020
Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss A05/17 vom 23.06.2017 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Ottensen 43 (1. Änderung) beschlossen.

Ziel der Planung ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die vorhandene Wohnnutzung zu stärken, sowie einem wirtschaftlichen Verdrängungsprozess, dem die vorhandenen Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Vergnügungsstätten, Spielhallen etc. ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken. Um dies zu erreichen, sollen Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Ein möglicher „trading-down“-Effekt im Plangebiet, als auch in angrenzenden Bereichen, soll so verhindert werden.

 

Nach Aufstellungsbeschluss waren mehrere Vorbescheids- bzw. Bauanträge für Bauvorhaben im Plangebiet gestellt worden, die aus verschiedenen Gründen den Zielen der Planung widersprachen und für die daher eine Zurückstellung erwirkt wurde.

Aufgrund einer Häufung solcher Anträge wurde für das Plangebiet Ottensen 43  eine Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Diese trat am 05.05.2018 in Kraft und läuft am 04.05.2020 aus.

Mit Auslaufen der Veränderungssperre würde auch für die zuvor zurückgestellten Bauvorhaben eine Entsperrung erfolgen. Da aber diese Bauvorhaben weiterhin den Zielen des Bebauungsplans Ottensen 43 (1. Änderung) widersprechen, besteht hier konkreter Handlungsbedarf.

Überdies gehen nach wie vor weitere, den Zielen der Planung widersprechende Vorbescheids- bzw. Bauanträge ein. Diese müssten, bei Wegfallen der Veränderungssperre, jeweils einzeln zurückgestellt werden.

Aus diesen Gründen ist es zur Abwehr aller den Planungszielen entgegen stehenden Bauvorhaben erforderlich, die Veränderungssperre zu verlängern.

Aktueller Verfahrensstand ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, der Bezirksversammlung Folgendes zu empfehlen:

 

Der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Ottensen 43 wird zugestimmt.

 

 

Anhänge

Verordnung, Begründung und Lageplan