21-3474.1

Der negativen Baumbilanz entschlossen und unterstützend entgegenwirken! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.08.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.02.2023
26.01.2023
17.01.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.08.2022 anliegende Drucksache 21-3309.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 10.10.2022 zu Punkt 2 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:

 

Die BUKEA ist stetig bemüht, allen Bezirksämtern möglichst auskömmliche Mittel für die Pflege- und Unterhaltung sowie für Nachpflanzungen der Straßenbäume bereitzustellen. Hierzu wurden vielfältige Wege beschritten, z.B. auch regelmäßig die Verfahren zur Eckwerteerhöhung i.R. der Haushaltsaufstellungen genutzt. Die Abteilung für Landschaftsplanung und Stadtgrün der BUKEA speist die Bedarfe an zusätzlichen Mitteln für Baumpflege und

-erhalt in den Bezirken sowohl in die Finanzplanung für den Klimaplan als auch in Aufstellung des Haushaltsplanes für 2023/2024 ein. Die Entscheidung über die Gewährung der Bedarfe liegt bei der Bürgerschaft.

 

Die Bemühungen der BUKEA um zusätzliche Finanzmittel waren und sind durchaus erfolgreich: Neben den Regelmitteln sowie den Spendengeldern aus der Kampagne „Mein Baum - meine Stadt“ für Straßenbaum-Pflanzungen, wurden in 2021 und 2022 zusätzliche Mittel aus dem Hamburger Klimaplan bereitgestellt (für Pflanzung/Standortsanierungen sowie für klimawandelbedingten Mehraufwand bei Pflege/Unterhaltung). Aktuell konnten aus dem 20%-Rest Klimaplan-Mittel 2021 noch einmal gut 58.000 € je Bezirk akquiriert werden, die in Kürze den Bezirksämtern zugewiesen werden. In den Jahren 2019 und 2020 hat die Finanzbehörde auf Antrag der BUKEA zum Ausgleich von Defiziten bei Pflege/Unterhaltung zusätzliche zentrale Verstärkungsmittel bereitgestellt, die an die Bezirksämter verteilt wurden (2019: 1,9 Mio. € und 2020: 4,2 Mio. €). Eine erneute Defizitanalyse für 2022 ist für den Herbst geplant.

 

Für Pflanzungen und Pflege/Unterhaltung von Bäumen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen stehen dem Bezirksamt die Mittel aus der Rahmenzuweisung öffentliches Grün zur Verfügung, innerhalb derer der Bezirk eigenständig den Mitteleinsatz steuern kann.

 

Die Senatskanzlei stellt für das Erhaltungsmanagement Infrastruktur Hamburg (EMI-HH), zu dem auch das Erhaltungsmanagement Grün (EMG) zählt, Mittel für sogenannte vorgezogene Maßnahmen bereit. Davon wurden dem Bezirksamt für die Pflege von Bäumen in Grün- und Erholungsanlagen (Erfassung und Behebung von Schäden) im Jahr 2020 400 Tsd. € und in 2022 355 Tsd. € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel standen damit zusätzlich zu den Mitteln der Rahmenzuweisung öffentliches Grün zur Verfügung.

 

Die BUKEA kann keine Personalstellen im Bezirksamt schaffen, da die Bezirksämter gemäß § 2 BezVG ihre Aufgaben selbständig durchführen und gemäß § 36 BezVG ihre Personalkosten in ihrem Einzelplan veranschlagen.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB)hat zu Ziffer 2, 1 Spiegelstrich mit Schreiben vom 11.10.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Erkennt das Bezirksamt zusätzliche Ressourcenbedarfe, hat es die Möglichkeit, diese im Rahmen der Voranschläge zu den Haushaltsplan-Entwürfen einzubringen. Im Austausch mit der ministeriell zuständigen Fachbehörde können die ermittelten Bedarfe anschließend bei den senatsinternen Beratungen über die Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte gemeinsam vertreten werden.

Unterjährig entscheidet das Bezirksamt Altona im Rahmen der Personal- und Ressourcenplanung entsprechend den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eigenständig über die Personalausstattung.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 02.12.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Das Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Abteilung Naturschutz / Genehmigungen nach Baumschutz- Landschaftsschutzverordnung wird unter den Rahmenbedingungen vorhandener technischer und personeller Ressourcen anstreben, ein in fachlicher und verwaltungsrechtlicher Hinsicht vertretbares ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl zur Fällung genehmigter Bäume und der Anzahl der in den jeweiligen Verwaltungsverfahren zu bestimmenden Ersatzpflanzungen zu erreichen.

Einer Verringerung der dahingehenden Differenz bis hin zu einer ausgeglichen Baumbilanz sind allerdings aus zwei wesentlichen Gründen Grenzen gesetzt. Erstens wird sich auch weiterhin eine zahlenmäßige Differenz zwischen Fällungen und Ersatzpflanzungen in der jährlich vorzulegenden Baumbilanz (Drs. 20-2232.1E) darstellen, weil zugelassene Baumfällungen aus Gründen der Bestandspflege entweder gar keine Ersatzpflanzungen auslösen oder aus fachlichen Gründen allenfalls in einer im Vergleich zur Anzahl der Fällungen deutlich reduzierten Anzahl zumutbar und vertretbar bestimmt werden können. Auch sind Ersatzpflanzungen auf Baugrundstücken in der Regel aufgrund begrenzt verbleibender geeigneter Freiflächenanteile nicht in geeigneter Weise möglich. Zweitens stehen dem zuständigen Aufgabenbereich der Verwaltung unverändert nur die personellen und technischen Ressourcen zur Verfügung, die bislang für die Vollzugskontrolle von Ersatzpflanzungen eingesetzt werden konnten. Eine seitens des Amtes nach der Drs. 21-1223 verfolgte Aufstockung der dahingehenden personellen Ressourcen konnte bislang nicht durchgesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt im Rahmen der Möglichkeiten bemüht sein, im Laufe der kommenden Jahre eine im Sinne des Beschlusses möglichst ausgeglichene Baumbilanz zu erreichen und ab 2026 diese regelhaft anzustreben.  

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün begrüßt den Beschluss zu den öffentlichen Bäumen und strebt ebenfalls eine mindestens ausgeglichene Straßenbaumbilanz an. Voraussetzung ist hierfür die langfristige und nachhaltige Sicherung der Haushaltsmittel für Nachpflanzungen und Unterhaltung an Straßenbäumen.

Für die Suche nach zusätzlichen Straßenbaumstandorten in Altona konnte in 2022 mit Mitteln der BUKEA ein externes Gutachten beauftragt werden. Die Ergebnisse sollen im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport im Dezember 2022 präsentiert werden. 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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