Die Bezirksversammlung möge folgendes beschließen:
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Das Bezirksamt wird nach § 19 (2) BezVG aufgefordert,
- die negative Differenz der gefällten und nachgepflanzten Straßenbäume von Jahr zu Jahr zu verringern bis im Jahr 2026 eine ausgeglichene Straßenbaumbilanz erreicht wird. Eine ausgeglichene Bilanz wird ab 2026 regelhaft angestrebt.
- die negative Differenz der gefällten und nachgepflanzten Bäume auf privatem Grund von Jahr zu Jahr zu verringern bis im Jahr 2026 eine ausgeglichene Baumbilanz erreicht wird. Die ausgeglichene Baumbilanz wird ab 2026 regelhaft angestrebt.
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die Suche nach Standorten für die Neu- und Ersatzpflanzung von Bäumen an Straßen sowie auf Plätzen und Nebenflächen insbesondere in verdichteten Wohngebieten voranzutreiben
- Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Finanzbehörde (FB) werden gem. § 27 BezVG aufgefordert,
- schnellstmöglich mindestens eine weitere Vollzeitstelle im Bezirksamt zu schaffen, welche das Personal in der Kontrolle der Nachpflanzungen auf privatem Grund unterstützt.
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zusätzliche Finanzmittel für die Pflanzung und fachgerechte Pflege von Bäumen im öffentlichen Raum bereitzustellen.
Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.