Der negativen Baumbilanz entschlossen und unterstützend entgegenwirken! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.08.2022 (Neufassung)
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.08.2022 anliegende Drucksache 21-3309.1B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 10.10.2022 zu Punkt 2 des Beschlusses wie folgt Stellung genommen:
Die BUKEA ist stetig bemüht, allen Bezirksämtern möglichst auskömmliche Mittel für die Pflege- und Unterhaltung sowie für Nachpflanzungen der Straßenbäume bereitzustellen. Hierzu wurden vielfältige Wege beschritten, z.B. auch regelmäßig die Verfahren zur Eckwerteerhöhung i.R. der Haushaltsaufstellungen genutzt. Die Abteilung für Landschaftsplanung und Stadtgrün der BUKEA speist die Bedarfe an zusätzlichen Mitteln für Baumpflege und
-erhalt in den Bezirken sowohl in die Finanzplanung für den Klimaplan als auch in Aufstellung des Haushaltsplanes für 2023/2024 ein. Die Entscheidung über die Gewährung der Bedarfe liegt bei der Bürgerschaft.
Die Bemühungen der BUKEA um zusätzliche Finanzmittel waren und sind durchaus erfolgreich: Neben den Regelmitteln sowie den Spendengeldern aus der Kampagne „Mein Baum - meine Stadt“ für Straßenbaum-Pflanzungen, wurden in 2021 und 2022 zusätzliche Mittel aus dem Hamburger Klimaplan bereitgestellt (für Pflanzung/Standortsanierungen sowie für klimawandelbedingten Mehraufwand bei Pflege/Unterhaltung). Aktuell konnten aus dem 20%-Rest Klimaplan-Mittel 2021 noch einmal gut 58.000 € je Bezirk akquiriert werden, die in Kürze den Bezirksämtern zugewiesen werden. In den Jahren 2019 und 2020 hat die Finanzbehörde auf Antrag der BUKEA zum Ausgleich von Defiziten bei Pflege/Unterhaltung zusätzliche zentrale Verstärkungsmittel bereitgestellt, die an die Bezirksämter verteilt wurden (2019: 1,9 Mio. € und 2020: 4,2 Mio. €). Eine erneute Defizitanalyse für 2022 ist für den Herbst geplant.
Für Pflanzungen und Pflege/Unterhaltung von Bäumen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen stehen dem Bezirksamt die Mittel aus der Rahmenzuweisung öffentliches Grün zur Verfügung, innerhalb derer der Bezirk eigenständig den Mitteleinsatz steuern kann.
Die Senatskanzlei stellt für das Erhaltungsmanagement Infrastruktur Hamburg (EMI-HH), zu dem auch das Erhaltungsmanagement Grün (EMG) zählt, Mittel für sogenannte vorgezogene Maßnahmen bereit. Davon wurden dem Bezirksamt für die Pflege von Bäumen in Grün- und Erholungsanlagen (Erfassung und Behebung von Schäden) im Jahr 2020 400 Tsd. € und in 2022 355 Tsd. € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel standen damit zusätzlich zu den Mitteln der Rahmenzuweisung öffentliches Grün zur Verfügung.
Die BUKEA kann keine Personalstellen im Bezirksamt schaffen, da die Bezirksämter gemäß § 2 BezVG ihre Aufgaben selbständig durchführen und gemäß § 36 BezVG ihre Personalkosten in ihrem Einzelplan veranschlagen.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB)hat zu Ziffer 2, 1 Spiegelstrich mit Schreiben vom 11.10.2022 wie folgt Stellung genommen:
Erkennt das Bezirksamt zusätzliche Ressourcenbedarfe, hat es die Möglichkeit, diese im Rahmen der Voranschläge zu den Haushaltsplan-Entwürfen einzubringen. Im Austausch mit der ministeriell zuständigen Fachbehörde können die ermittelten Bedarfe anschließend bei den senatsinternen Beratungen über die Ressourcenausstattung der bezirklichen Haushalte gemeinsam vertreten werden.
Unterjährig entscheidet das Bezirksamt Altona im Rahmen der Personal- und Ressourcenplanung entsprechend den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eigenständig über die Personalausstattung.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.