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Denkmalschutz vs. Verkehrswende in Ottensen Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE (Neufassung)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 31.08.2023 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Altona hat sich mit dem Verkehrskonzept "freiRaum Ottensen - das autoarme Quartier" auf den Weg gemacht, den Ottenser Kern durch eine Neugestaltung des Straßenraumes noch lebenswerter zu gestalten. Die Erstverschickung der Objektplanung zur Bahrenfelder Straße und Ottenser Hauptstraße ist das Ergebnis umfangreicher Beteiligung der Menschen im Quartier. Jedoch kann die in der Ottenser Hauptstraße geplante Reduzierung des Straßenquerschnitts zwischen den Hausnummern 40 bis 54 nicht vorgenommen werden, da dieser Bereich als Ensemble unter Denkmalschutz steht. Auch verlangt der Denkmalschutz in diesem Bereich weiterhin Naturstein als Belag einzusetzen, der für Radfahrende aber auch Zufußgehende Nachteile hat. Damit steht der Denkmalschutz diametral zu den Zielen der Mobilitätswende in Ottensen und behindert die Möglichkeit, neben mehr Platz für Zufußgehende auch attraktive Flächen zum Aufenthalt zu schaffen.

Da die Erstverschickung bereits erfolgt, und das Anliegen insofern dringlich ist, beantragen die Fraktionen von CDU und GRÜNEN der Hauptausschuss möge vor diesem Hintergrund stellvertretend für die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) wird nach §27 BezVG aufgefordert, analog zur übrigen Planung auch im denkmalgeschützten Teil der Ottenser Hauptstraße einer Reduzierung des Straßenquerschnitts in der Ottenser Hauptstraße zuzustimmen, um ein einheitliches Erscheinungsbild sowie eine Aufwertung der Seitenräume zu ermöglichen. Weiter wird aufgefordert, auch in diesem Bereich einer Nivellierung der Bordsteinkanten zuzustimmen, um die Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr zu verbessern sowie der durchgehenden Verwendung von geschnittenem Natursteinpflaster in dem unter Denkmalschutz stehenden Ensemble zuzustimmen.
  1. Die BKM sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Mehrkosten für den Einsatz von geschnittenem Natursteinpflaster in der Ottenser Hauptstraße zu tragen.
  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die vorgenannten Maßnahmen zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, eine möglichst gute Beroll- und Begehbarkeit für Rad- bzw. Fußverkehr auch im denkmalgeschützten Bereich zu erreichen.
  1. Dem Verkehrsausschuss ist zu berichten.
Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Ottenser Hauptstraße Bahrenfelder Straße

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Themen Beta

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