FreiRaum Ottensen: Planung der Umgestaltung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße dringend überarbeiten! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Rund 150 Bürger:innen nahmen am 28. August 2023 an der Dialogveranstaltung „Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße" im Kollegiensaal des Rathauses Altona teil. Die vom Amt vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung stießen bei den anwesenden Bürger:innen ganz überwiegend auf erhebliche Kritik. Zu den Kernpunkten der geäußerten Kritik zählte, dass die Belange des Radverkehrs vor allem bei der Gestaltung des Ottenser Kreuzes, aber auch im Bereich der Ottenser Hauptstraße zu stark berücksichtigt wurden. Demgegenüber sind die Interessen der Fußgänger:innen zu wenig beachtet worden. Gefordert wurde z.B. eine barrierefreie Ottenser Hauptstraße mit niveaugleichem und barrierefreiem Bodenbelag. Bemängelt wurde zudem, dass in der Ottenser Hauptstraße zu wenig neue Baumpflanzungen geplant sind. Eine den Erfordernissen des zu erwartenden Klimawandels entsprechende Straßengestaltung durch Pflanzung von Straßenbäumen fehle komplett. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger:innen dienen, seien in der Planung überhaupt nicht vorgesehen. Insgesamt sei eine komplette Überarbeitung der Planung mit städtebaulicher und landschaftsplanerischer Kompetenz erforderlich.
Die vorgestellte Planung - 1. Verschickung – ist von den Teilnehmer:innen der Dialogveranstaltung ganz überwiegend abgelehnt worden. Die am 28. August 2023 vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung sind daher keine geeignete Grundlage dafür, eine schlussverschickungsfähige Planung daraus erarbeiten zu können. Vielmehr muss die Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße unter Einbeziehung professioneller städtebaulicher und landschaftsplanerischer Beratungskompetenz entsprechend der von den Bürger:innen geäußerten Kritik im Rahmen einer 2. Verschickung einschließlich einer weiteren Anhörung neu ausgerichtet werden. Die Entscheidung über eine vollständige Neuausrichtung der Planung ist als dringliche Entscheidung gemäß § 15 Abs. 3 BezVG durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu treffen. Angesichts der zeitlich engen Planung des Projekts FreiRaum Ottensen, ginge wertvolle Zeit für die Neuausrichtung der vorgestellten Planung verloren, wenn die Entscheidung dazu erst durch die Bezirksversammlung am 28. September 2023 erfolgte.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung durch Berücksichtigung der in der Dialogveranstaltung am 28. August 2023 protokollierten Kritikpunkte und der in der Stellungnahme der Bürgerinitiative Ottenser Gestalten vom 22. August 2023 genannten Forderungen sowie durch Einbeziehung professioneller städtebaulicher und landschaftsplanerischer Beratungskompetenz durch Beauftragung eines Büros planerisch komplett neu auszurichten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind für eine 2. Verschickung vorzusehen. Im Rahmen der 2. Verschickung ist eine erneute Anhörung der Bürger:innen durchzuführen.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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