Nach dem erfolgreich durchgeführten Verkehrsversuch „Ottensen macht Platz“ und einer mehrjährigen Planungs- und Beteiligungsphase steht nun erstmals ein möglicher Termin für die Umgestaltung im Kern Ottensens fest: Ende 2025 kann „freiRaum Ottensen - das autoarme Quartier“ Wirklichkeit werden!
Mit der vorliegenden Zweitverschickung zur Umgestaltung von Bahrenfelder Straße, Ottenser Hauptstraße und Große Rainstraße wurde der Beschluss der Bezirksversammlung zu ersten Planungen (Drs. 21-4298.3) vom September 2023 sowie weitere Anregungen von Bürger*innen aufgegriffen.
Damit wurden die Grundprinzipien des Projektes noch einmal deutlicher herausgearbeitet: Förderung des Fuß- und Radverkehrs statt Autoparkplätzen und motorisierten Durchgangsverkehren. Inklusion und Aufenthaltsqualität statt enger Wege. Raum auch für Begegnung, für Stadtnatur und konsumfreies Verweilen.
Dem Wunsch aus der Bevölkerung nach Erhalt des Kopfsteinpflasters konnte an vielen Stellen nachgekommen werden, nachdem das Denkmalschutzamt einer einheitlichen Straßenbreite in der Ottenser Hauptstraße zugestimmt hat und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Mittel für geschnittenes Kopfsteinpflaster bereit stellen konnte. Mit diesem und ergänzendem Granitpflaster bleibt das einheitliche Straßenbild erhalten. Zugleich wird damit auch die Begeh- und Befahrbarkeit für Fuß- und Radverkehr deutlich verbessert.
Die Planungen für das Ottenser Kreuz wurden gemäß Beschluss angepasst und bieten nun mit einer bestandsnahen Lösung einen guten Kompromiss für die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse. Die vorgesehenen versenkbaren Poller wurden nun so positioniert, dass sie auf eine künftige automatische Kennzeichenerfassung reagieren können. Wo es möglich war, wurden die Fahrbahnbreiten etwas schmaler gestaltet, ohne die Qualität der Fahrradstraße zu minimieren und somit dem Wünsch nach Prüfung gemäß Beschluss entsprochen.
Zur aktuellen Planung wurde ein ganztägiger Redestand im Mercado, Beteiligung der ansässigen Gewerbetreibenden sowie eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass die überarbeitete Planung weiter an Zustimmung in der Bevölkerung gewonnen hat. Es wurde sich zudem mit jenen Betrieben, welche aktuell Sondernutzungen in Anspruch nehmen, über den Erhalt der Außengastronomie auf dem Niveau der 2019er-Genehmigungen (inkl. der später ansässig gewordenen Betriebe) verständigt.
Vor der Freiraumplanung war es notwendig, zunächst die Straßenplanung fertig zu stellen. Die Zweitverschickung zeigt auf, dass es trotz der verdichteten Lage möglich und geplant ist, weitere Bäume zu pflanzen. Nun steht die von vielen bereits ungeduldig erwartete Planung für die durch den Wegfall an Parkplätzen entstehenden Freiräume an.
Die Bezirksversammlung beschließt daher:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG gebeten, folgende Punkte zu berücksichtigen:
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Die Bezirksversammlung begrüßt die vorgestellten Planungen gemäß Zweitverschickung zu Bahrenfelder Straße, Ottenser Hauptstraße und Große Rainstraße als wesentliche Grundlage für einen künftigen Umbau im Kern Ottensens. Im Detail ist anzumerken:
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Die gefundene planerische Lösung für das Ottenser Kreuz wird ausdrücklich befürwortet. Es wird erneut darum gebeten, die angebotene Radverkehrsführung hier mit Akustikmusterflächen bzw. Rüttelstreifen zu gestalten, um zu einer Verlangsamung beizutragen und die Aufmerksamkeit für den vorsichtig fahrenden Radverkehr zu erhöhen. Nach dem Umbau ist die Verkehrsführung daraufhin zu evaluieren, ob Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr vermindert werden konnten. Die Ergebnisse sind der Bevölkerung in geeigneter Form vorzustellen.
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Nach Umbau und der Evaluierung am Ottenser Kreuz ist zu prüfen, ob der südliche Teil der Bahrenfelder Straße ebenfalls als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann, um der vorgesehenen Bezirksroute entsprechend die Veloroute 1 mit dem Zentrum Ottensens zu verknüpfen.
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Nach Vorlage einer konkreteren Ausgestaltung der Fahrbahnen mit Kopfsteinpflaster, geschnittenem Kopfsteinpflaster, Granitpflaster oder Asphalt ist diese dem Verkehrsausschuss zur weiteren Beteiligung vorzustellen.
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Der Wunsch nach einer Alternative zu den regulären Straßenleuchten in der Mitte des Gehwegs bleibt bestehen. Sofern die Befestigungen der ehemaligen Straßenbahn nicht genutzt werden können, soll eine Versetzung der Lampenmasten in Richtung Gebäudefassade geprüft werden. Gegebenenfalls kann auf diesem Wege eine Hängebeleuchtung realisiert werden. Über die Fortschritte beim Beleuchtungskonzept ist der Verkehrsausschuss ebenfalls laufend zu beteiligen.
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Es ist in Absprache mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu prüfen, ob die auf Höhe der HASPA geplante StadtRad-Station weiter in Richtung Erzbergerstraße verschoben werden kann.
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freiRaum Ottensen unternimmt den Versuch, für das urbane Leben mehr Platz unter autoarmen Bedingungen zu schaffen. Freiraum braucht Raum und deshalb ist eine Straßenbreite über 4m absolut inakzeptabel. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob in der Ottenser Hauptstraße und in der Bahrenfelder Straße eine maximale Straßenbreite von 3,50m angeordnet werden kann, da der Auto- und Lastkraftwagenverkehr zukünftig nur noch eine untergeordnete Rolle spielen wird. Die Vereinbarkeit mit dem Ziel der Radverkehrsförderung insbesondere in den Bereichen der planten Fahrradstraße ist dabei zu berücksichtigen.
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Der Austausch mit den Gewerbetreibenden über den Erhalt der gastronomischen Außenflächen gemäß Drs. 21-4298.B ist fortzusetzen.
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Die verbleibende Zeit bis zu einem möglichen Umbau Ende 2025 ist dazu zu nutzen, nach Schlussverschickung ein Beteiligungsverfahren zur Freiraumgestaltung einzuleiten. Hier sollen gezielt Wünsche nach Stadtgrün, konsumfreien Aufenthalten und Begegnung sowie zur Erweiterung von Sondernutzungsflächen ermittelt werden.
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Ebenso ist nach Schlussverschickung weiter am Lieferkonzept und den damit verbundenen Lieferverkehren gemäß Beschluss vom September 2023 (Drs 21-4298.B) zu arbeiten und ebenfalls weitere Beteiligungen mit den Gewerbetreibenden zu initiieren.
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Der Beirat soll gebeten werden, auch die Planungen für die Freiraumgestaltung sowie das Lieferkonzept zu begleiten. Es soll versucht werden, die bestehenden Vakanzen, bspw. für Anwohner*innen bis 20 Jahre, nachzubesetzen.