Bürger:innenbeteiligung & Umfeldplanung für die Sternbrücke! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 anliegende Drucksache 22-0453B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 20.12.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu III:
Die BUKEA ist gerne bereit, die Umfeldplanung im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit zu begleiten und das Bezirksamt Altona insoweit zu unterstützen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 30.12.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu II und III:
Wie in den Vorbemerkungen des Beschlusses richtig ausgeführt wurde, hat die Deutsche Bahn AG (DB) mehrfach erklärt, dass sie möglichen Nutzungen der Vorflächen vor den neuen Widerlagern – auch mit ähnlicher Nutzung wie im Bestand – grundsätzlich offen gegenübersteht, sofern diese den Anforderungen der DB an Prüfung, Unterhaltung und Standsicherheit der Widerlager nicht entgegen stehen. Für konkrete Gespräche mit der DB bedarf es allerdings auch konkreter Vorstellungen über die Art und Form der angedachten Nutzungen vor den Widerlagern. Die Zuständigkeit für die Konzepte zur Nutzung freier Flächen im Umfeld der neuen Sternbrücke liegt beim Bezirksamt Altona – ggf. in Zusammenarbeit mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Mit weiterer Konkretisierung der mit dem Brückenneubau korrespondierenden Überplanung des Straßenraums im unmittelbaren Kreuzungsbereich durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sollte absehbar sein, wie groß die verbleibenden Flächen vor den Widerlagern tatsächlich sein werden, so dass konkrete Vorstellungen über die zukünftige Nutzung durch das Bezirksamt Altona entwickelt und mit der DB abgestimmt werden können.
Die BVM steht einer Nutzung unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange offen gegenüber.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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