22-1286

Benennung eines neu entstehenden Platzes im Trinitatis Quartier in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-0807.1Bbeschlossen.

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 31.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Der Kirchhof neben der Hauptkirche St. Trinitatis ist keine öffentliche Verkehrsfläche. Grundsätzlich kann aber auch eine Verkehrsfläche, für die eine Widmung durch die Wegeaufsichtsbehörde nicht vorgesehen ist, gemäß der Bestimmungen über die Benennung von Verkehrsflächen (vgl. Microsoft Word - Benennungsbestimmungen 28-2-05.doc) durch den Senat benannt werden. Allerdings gibt es in der HafenCity bereits den „Kibbelsteg“, der mit demselben Bestimmungswort auf das Wort „kibbeln“ („kabbeln“) und dessen Bedeutung „zanken“/„streiten“ Bezug nimmt. Eine Benennung „Kibbelplatz“rde den Bestimmungen zur Benennung von Verkehrsflächen widersprechen, da die Namen „Kibbelsteg“ und „Kibbelplatz“ leicht verwechselt werden können.

Der ev.-luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, der die Benennung angeregt hatte, hatte sich bereits am 17. Februar 2025 an das Staatsarchiv gewandt. In der Antwort vom 26. Februar 2025 hatte das Staatsarchiv mitgeteilt, dass eine Benennung einer nichtöffentlichen Verkehrsfläche möglich sei, jedoch keine Prüfung vorgenommen, ob eine Verwechslungsgefahr miteiner Verkehrsfläche gleichen oder ähnlichen Namens besteht. Diese Prüfung wurde nun durchgeführt.

Petitum/Beschluss

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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
HafenCity

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