Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Ein Bürger äußert sich zu TOP 2.1 und erfragt, wie lange das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 ruhend gestellt sein würde und unter welchen Bedingungen eine Wiederaufnahme vorgesehen sei. Außerdem erkundigt er sich, ob die Verwaltung zwischenzeitlich dennoch weitere Maßnahmen zum Verfahren treffen würde.
Herr Wasner erläutert, dass es eine politische Entscheidung gewesen sei, das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 ruhend zu stellen und dementsprechend auch die Politik darüber entscheiden würde, wann das Verfahren wieder aufgenommen werde. Die Verwaltung werde bis dahin nicht weiter an diesem Bebauungsplanverfahren arbeiten.
Der Petent äußert sich zu seiner Eingabe unter TOP 2.3.
Herr Wasner verweist darauf, dass weite Teile der Eingabe bereits in der letzten Sitzung mündlich beantwortet worden seien. Im Übrigen sei das Bebauungsplanverfahren Tonndorf 36 zwischenzeitlich ruhend gestellt worden und die Eingabe als erledigt zu betrachten.
Frau Dr. Hochheim betont, dass ihre Fraktion sich für eine vollständige Einstellung des Verfahrens ausgesprochen hätte und dass die Ruhendstellung keine ausreichende Planungssicherheit für die Grundstückseigentümer schaffe. Sie spreche sich für eine schriftliche Beantwortung der Eingabe aus.
Herr Schweim verweist darauf, dass die Antworten der Verwaltung im Protokoll zur letzten Sitzung dokumentiert würden.
Ergebnis:
Die Eingabe wird mehrheitlich als erledigt erklärt bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion.
Herr Wasner führt aus, dass die Ziffer 2 der Eingabe gern als Anregung für zukünftige Bebauungsplanverfahren in die Betrachtung einbezogen werde. Hierbei müsse jeweils eine Einzelfallbetrachtung im Rahmen der Abwägung vorgenommen werden.
Herr Sachse ermahnt, dass nicht in die Privatautonomie von Investoren eingegriffen werden dürfe.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss antwortet dem Petenten durch BVG, dass die Anregung bei künftigen Bebauungsplanverfahren in die Betrachtung einbezogen werde.
Herr Wasner und Frau Wolff betonen, dass der Planungsausschuss sich stets dafür einsetze, dass bei jedem Bebauungsplanverfahren so viel Grünbestand wie möglich erhalten bleibe. Das Thema Grünerhalt sei ein wichtiger Bestandteil im kürzlich unterschriebenen Koalitionsvertrag und werde sehr ernst genommen.
Frau Dr. Hochheim führt aus, dass die Zuständigkeit für diese Eingabe hauptsächlich im Mobilitätsausschuss liege.
Herr Sachse kritisiert ein Defizit bei den geplanten Nachpflanzungen.
Herr Behrens verdeutlicht sein Verständnis für den Inhalt der Eingabe. Das Thema sei übergeordnet zu betrachten und müsse stadtweit in allen maßgebenden Zusammenhängen berücksichtigt werden. Insbesondere hinsichtlich der verkehrlichen Planungen würde die Politik weiterhin intensiv debattieren und abwägen.
Herr Schweim illustriert den bisherigen Einsatz des Planungsausschusses für klimaresilientes Bauen mit u.a. Gründächern, höheren Nachpflanzquoten oder wasserdurchlässigen Aufbauten für Zufahrten.
Herr Ernst empfiehlt dem Petenten, sich an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft zu wenden, da zahlreiche Baumfällungen aufgrund von Regelungen in der ReStra vorgenommen würden. Eine Änderung dieses Regelwerkes sei auf Bezirksebene nicht möglich.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss erklärt die Beratung der Eingabe für erledigt.
Entfällt.
Entfällt.
Herr Klein erläutert auf Nachfrage von Herrn Ernst die Abgrenzung des Plangebietes. Das Bebauungsplanverfahren behandele nur das Einkaufszentrum und die Fläche südlich der Gründgensallee, für die bauleitplanerischer Handlungsbedarf bestünde. Das Sanierungsgebiet sei etwas größer gefasst und würde weitere Flächen beinhalten, die seitens der Stadterneuerung (RISE) bearbeitet werden, jedoch nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens seien.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt einstimmig zu.
Frau Nocella erläutert die Vorlage.
Herr Ernst erkundigt sich, ob die Eröffnung von Spielhallen oder Betrieben mit starker Geruchsentwicklung in dem Gebiet denkbar wäre.
Frau Nocella legt dar, dass sich die zulässige Nutzung in allgemeinen Wohngebieten nach der BauNVO richte. Eine Nutzung, die das Wohnen beeinträchtigt, wie zum Beispiel durch stark geruchsbelästigende Betriebe oder Spielhallen, wäre demnach dort bereits allgemein nicht zulässig, und müsse daher nicht besonders ausgeschlossen werden.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss stimmt mehrheitlich zu bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion.
Herr Wasner beantragt die Vertagung.
Frau Nocella führt auf Nachfrage von Frau Dr. Hochheim zu den Planverfahren der B.1- und der B.2-Liste aus.
Herr Behrens erkundigt sich nach dem Stand der Planungen für den weiteren Bereich der Brauhausstraße West (Richtung Eilbeker Weg).
Herr Menke verweist auf die laufenden Abstimmungen zum Rahmenplan für das Wandsbeker Kerngebiet. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen werde hierzu zu gegebener Zeit im Ausschuss berichten.
Ergebnis:
Der Planungsausschuss vertagt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt Kenntnis.
Entfällt.
Es werden keine Themen für die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.
Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.
Keine Beiträge.