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"Kleingartenkonzept": Wie war, ist und entwickelt sich in naher Zukunft die Lage der Kleingärten im Bezirk Wandsbek? Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8233.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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30.05.2024
Ö 15.25
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) sowie der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. werden gebeten, zeitnah im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz über die aktuelle Lage im Vergleich zum 1.1.2019 und künftige Entwicklungen im

Bereich Kleingärten in Wandsbek zu berichten. Insbesondere soll berichtet werden, wie Parzellen im Wandse-Grünzug die in Flächenkonkurrenz zu Naturflächen (NABU Eingabe 21-8204) stehen, nach Aufgabe der gegenwärtigen Nutzerinnen und Nutzer umgewidmet werden können.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:

 

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) prüft im Rahmen eines Grunderwerbsauftrages, eines Überweisungsauftrages oder bei etwaigen Flächenvorschlägen gerne Verlagerungsmöglichkeiten. Aus dem eigenen Portfolio heraus kann der LIG keine konkreten Flächenvorschläge unterbreiten. Ferner wurden im Rahmen der NABU Eingabe 21-8204 gemeinsam mit BUKEA und Bezirksamt Wandsbek bereits mögliche Verlagerungsflächen negativ geprüft.

 

Der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. (LGH) merkt an, dass der Kleingartenverein 516 seit 2020 um das Thema NABU-Bachpatenschaften und Nutzung von Kleingartenflächen durch den NABU bemüht ist und hierzu mit der BUKEA und dem NABU im Austausch steht. Der LGH hat wiederholt seine Bereitschaft erklärt, die konzeptionellen Entwicklungen des NABU mitzutragen.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Wie steht es eigentlich um die Kleingärten im Bezirk Wandsbek?

Wie hat sich die Situation zwischen 1.1.2019 und 1.1.2024 verändert?

 

Der Bezirk Wandsbek ist mit 147,4 Quadratkilometern der drittgrößte Bezirk in Hamburg. Die Kleingärten nehmen mit einer Fläche von 3,78 Quadratkilometer (inkl. Grün an Kleingarten) 2,57 % der Bezirksfläche ein. Bezogen auf die Landesfläche liegt der Durchschnitt bei 2,45 %.

Die Kleingartenflächen unterliegen dem Schutz durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), welches der Kommune auferlegt, im Falle von Kündigungen und Räumung Ersatzland bereit zu stellen. Im Vertrag zur Regelung von Kleingartenangelegenheiten zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) (sog. „10.000-Vertrag“) ist geregelt, dass die FHH bei Räumung von ersatzlandpflichtigen Kleingartenflächen nicht nur Ersatzland, sondern bereits hergerichtete Ersatzparzellen zur Verfügung stellt.

 

Im Januar 2019 waren in Wandsbek insgesamt 6.930 Parzellen vorhanden. Anders als in anderen Bezirken wie Altona und Hamburg-Mitte gab es in Wandsbek in den letzten fünf Jahren auf Kleingartenflächen keine Planungen und Räumungen für große Wohnungs­bauvorhaben. Kündigungen von Parzellen sind daher nicht erfolgt. Im Zuge der kleinteiligen Nach­verdichtung, bei der leerstehende, große Parzellen in vorhandenen Kleingartenanlagen geteilt werden können, sind im genannten Zeitraum 17 zusätzliche Parzellen entstanden, so dass mit Stand 01.01.2024 dem Bezirk 6.947 Parzellen zugeordnet werden können. 

 

Der Ausbau der S4 und die damit verbundene Verbreiterung der Bahntrasse nach Lübeck hatte zur Folge, dass einige direkt daran angrenzende Kleingartenflächen überplant wurden und demnächst entfallen. Diese unterliegen aber nicht der Ersatzlandpflicht nach BKleingG.

 

Mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün sind der 2. Grüne Ring sowie die Landschaftsachsen als Verbundsystem Grünes Netz festgelegt. In Wandsbek finden sich die Landschaftsachsen „Osterbek“ und „Wandse“. Von den knapp 70 Wandsbeker Kleingartenvereinen befinden sich 41 Vereine innerhalb dieser Freiraumkulisse und erfahren dort einen besonderen Schutz vor Überplanung.

 

Im Zuge der Weiterentwicklung des Grünen Netzes, sowohl für Erholungssuchende als auch für den Arten- und Biotopschutz kann es im Einzelfall auch dazu kommen, dass vorhandene Kleingartenbereiche oder -parzellen, die aus heutiger fachlicher Sicht so unglücklich platziert sind, da sie z.B. Gewässerabstände nicht einhalten, in Frage gestellt werden.  Die Eingabe des NABU ist daher in der vorgefundenen Konstellation mit den Splitterparzellenflächen fachlich nachvollziehbar. Eine Räumung dieser Flächen wird allerdings nur nach den Vorgaben der oben erwähnten Gesetze und Verträge und folglich über die Herrichtung von Ersatzparzellen erfolgen können. Die geplante Entwicklung hängt also von der Bereitstellung von geeigneten Ersatzflächen oder Ersatzparzellen ab.

 

Die Ersatzflächenvorschläge des NABU wurden im Einzelnen geprüft und sind nach einvernehmlicher Auffassung mit den bezirklichen zuständigen Planungsdienststellen jedoch nicht oder nur sehr langfristig umsetzbar. Denn soweit andere (Wohn-)Nutzungen auf diesen Ersatzflächen anzutreffen sind, müssen auch diese erst gekündigt, verlagert und entschädigt werden, bevor eine Kleingartennutzung dort wirklich auf Akzeptanz stoßen kann.

 

Auf der Suche nach geeignetem unbebauten Ersatzland haben der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), die BUKEA und das Bezirksamt in den letzten Monaten und Jahren

-          über den Ankauf von Grundstücken von Privatpersonen mit der Planausweisung „Grün“ verhandelt, 

-          Flächen geprüft, die laut B-Plan Ausweisung für Dauerkleingärten vorgesehen sind, aber ihrer Nutzung noch nicht zugeführt wurden,

-          Nachverdichtungsoptionen innerhalb des Vereinsgeländes geprüft.

 

Innerhalb eines Zeithorizontes von drei bis fünf Jahren ergeben sich durchaus Möglichkeiten, Flächen für Ersatzland zu mobilisieren.

 

Insbesondere soll berichtet werden, wie Parzellen im Wandse-Grünzug die in Flächenkonkurrenz zu Naturflächen (NABU Eingabe 21-8204) stehen, nach Aufgabe der gegenwärtigen Nutzerinnen und Nutzer umgewidmet werden können.

 

In Wandsbek auf dem Flurstück 3802 befinden sich insgesamt 14 dieser Splitterparzellen. Solange keine Kündigungen ausgesprochen werden, steht die FHH auch nicht in der Verpflichtung, die Ent­schädigungen zu organisieren und die Pächter:innen auszuzahlen. Es ist also im Interesse der FHH, die pächterseits bedingte Aufgabe und Kündigung des Pachtverhältnisses abzuwarten.

 

Über die grundsätzliche Herausnahme aus dem Pachtgelände wurde im Jahr 2022 in einem Gespräch zwischen BUKEA und Bezirksamt mit dem LGH, unter Maßgabe und Einhaltung der vertraglichen Rahmenbedingungen, Einigkeit erzielt.

 

Nach Aufgabe der Parzelle und Herausnahme aus dem Pachtgelände wird das Bezirksamt die Flächen übernehmen. Neben einer möglichen Übertragung an den NABU hat auch das Naturschutz­groß­projekt Natürlich Hamburg NH! eine Maßnahme in Planung, die das Flurstück 3802 betrifft. Die Maßnahme kann unabhängig vom Vorhandensein der Kleingartenparzellen umgesetzt werden und schrittweise ergänzt und ausgebaut werden, je nachdem, wie zeitnah die Parzellennutzung entfällt.  

 

Wie wird es weitergehen im Bezirk Wandsbek mit der Zukunft der Kleingärten?

Und was bedeutet die Eingabe für Kleingärtner, die bereits eine Parzelle haben, und solchen, die auf der Warteliste für eine solche stehen?

 

Die Durchführung des BKleingG ist insbesondere Aufgabe des Bezirksamtes. Solange keine städtebaulichen, gewerblichen oder verkehrsentwicklungsbezogenen Maßnahmen in Wandsbek auf Kleingärtenflächen geplant sind, ergeben sich aus Sicht der BUKEA - keine Veränderungen.

 

Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Anzahl der Kleingartenparzellen in Wandsbek gleichbleibt, unabhängig davon, wie sich die Bevölkerungsdichte entwickelt.  

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n