Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 "Lienaustraße" - Zustimmung zur Feststellung
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 sollen im Bereich zwischen Berner Allee und Lienaustraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf städtischen Grundstücken eine Wohnbebauung zu realisieren. Weiteres Ziel der Planung ist es u.a., die vorhandenen Gehölzstrukturen zu sichern.
Das Plankonzept sieht ein Allgemeines Wohngebiet mit fünf Baukörpern von drei bis vier Vollgeschossen für rund 69 Wohneinheiten vor, wovon sich vier Baukörper um eine mittig vorgesehene Frei-/Spielplatzfläche mit Ausschluss von sonstigen Nebenanlagen gruppieren und der fünfte Baukörper nordöstlich davon situiert ist. Die Dachflächen werden leicht geneigt, zugleich asymmetrisch festgesetzt. Die Flächen sollen nach Planrechtschaffung unter Berücksichtigung der städtebaulichen und ggf. weiteren Zielsetzungen über eine Ausschreibung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf das Konzept aktiviert werden.
2. Kommunalpolitische Aspekte
Mit der Planung wird den Zielen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), welche eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung vorrangig in bereits erschlossenen Bereichen vorsehen, entsprochen. Demgemäß wird ein Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet.
Ferner wird dem Ziel der Sicherung besonders erhaltungswerter Gehölzstrukturen Rechnung getragen, indem diese im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 19.10.2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 06. - 20.12.2021
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 22.03.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15.01. – 14.02.2024
Beschluss des Hauptausschusses
zur Herausnahme des Kirchengrundstücks (Flurstück 3658) 12.03.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.03.2024
Aufstellungsbeschluss 30.08.2024
Veröffentlichung/öffentliche Auslegung 09.09. – 09.10.2024
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) Verzicht
4. Veröffentlichung (Öffentliche Auslegung)
Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung dem Verzicht auf einem Arbeitskreis II, und somit dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung daher keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplans Farmsen-Berne 39 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
Bebauungsplanentwurf Farmsen-Berne 39 „Lienaustraße“
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)