22-0563

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Steilshoop 13 - Nahversorgungszentrum - Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - Öffentliche Plandiskussion am 13.01.2025

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2024
Ö 5.1
Sachverhalt

 

A. Anlass und Ziel der Planung

Im Zentrum der Großwohnsiedlung Steilshoop bestehen städtebauliche Missstände, mit denen dieser Ort seiner Funktion als Nahversorgungszentrum des Stadtteils nicht mehr gerecht wird. Bauzustand und Ausstattung des 1974 eröffneten Einkaufszentrums „City Center Steilshoop“ und der darüberliegenden Wohnungen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund wurde am 25. Januar 2022 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg das Sanierungsgebiet „Steilshoop-Zentrum“ rmlich festgelegt. Für das Einkaufszentrum, das Teil des Sanierungsgebietes ist, bestehen die Sanierungsziele insbesondere in der Revitalisierung des Nahversorgungszentrums Steilshoop, um die Versorgung des Stadtteils sicherzustellen und nachhaltig aufzuwerten sowie durch einen neuen Mittelpunkt die Lebensqualität und den Zusammenhalt für den Stadtteil maßgeblich zu stärken.

Im Rahmen des kooperativen hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb „NEUES ZENTRUM R DIE MITTE - Nahversorgungszentrum Steilshoop“, ausgelobt durch die Planungsgesellschaft WHM Central Park am Bramfelder See GmbH, sollte durch die Teilnehmenden ein Planungskonzept für die Revitalisierung und Entwicklung des Nahversorgungszentrums Steilshoop nördlich und südlich der Gründgensstraße entwickelt werden, das Nahversorgung in Form von Einzelhandelsnutzungen und Dienstleistungsangeboten in ein bauliches Konzept integriert und ein gemischtes Wohnraumangebot vorsieht.

Die Jurysitzung fand am 14. und 15. Mai 2024 statt. Das Preisgericht empfahl, eine Kombination aus dem 1. und 2. Platz: Das nördliche Baufeld soll durch das Architekturbüro EMI Architekt*innen/ Edelaar Mosayebi Inderbitzin sowie dem Landschaftsarchitekturbüro Habitat Landschaftsarchitektur (1. Platz) und das südliche Baufeld durch das Architekturbüro URBAN AGENCY (2. Platz) weiter geplant werden. Das Preisgericht gab zudem verschiedene Überarbeitungshinweise, die in die Weiterentwicklung der Vorhabenplanung einfließen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind dem Ausschuss in der Sitzung am 05.11.2024 vorgestellt worden. Durch die Realisierung der Wettbewerbsergebnisse kann ein entscheidender Beitrag zur Realisierung der Sanierungsziele geleistet werden. Hierfür ist die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

 

B. Städtebauliches und sozialräumliches Umfeld

Das städtebauliche Umfeld des Plangebiets ist durch die Großwohnsiedlung Steilshoop geprägt. Im Bereich der Großwohnsiedlung gibt es verschiedene Einzelhandels- und Dienstleistungseinheiten sowie öffentlichen Einrichtungen.

Durch den geplanten Neubau der U-Bahnlinie U5 wird mit der Station „Steilshoop“ zukünftig eine Anbindung an das U-Bahnnetz in fußufiger Entfernung im Plangebiet geschaffen.

In Steilshoop wohnen mit Stand 2023 19.856 Einwohner/innen. Im Vergleich zum Bezirk und zur Gesamtstadt fällt der Anteil der unter 18-Jährigen in Steilshoop höher aus (Steilshoop 20,4%; Bezirk 17,7%; Hamburg 16,8%). Der Anteil der über 65-Jährigen liegt mit 19,4% zwischen dem höheren bezirklichen Wert (21,2%) und dem niedrigeren gesamtstädtischen Wert (17,8%).

Die Bevölkerungsdichte fällt mit 7.948 her aus als im bezirklichen Mittel (3.086 Einw./qkm) und der Gesamtstadt (2.594 Einw./qkm). Im Jahr 2023 konnte Steilshoop ein positives Wanderungssaldo von +338 Zuzügen verzeichnen.

Der Anteil an Einpersonenhaushalten liegt in Steilshoop mit 47,6% etwas unter dem bezirklichen Wert (48,9%) und deutlicher unter dem gesamtstädtischen Wert (54,5%). Gegensätzlich stellt sich die Lage bzgl. der Haushalte mit Kindern dar. Dieser Anteil liegt in Steilshoop mit 22% sowohl über dem bezirklichen (19,7%) als auch dem gesamtstädtischen (18%) Wert. Gleichermaßen verhält es sich mit dem Anteil von Haushalten mit Alleinerziehenden, wobei der Abstand zum Bezirk und zu Gesamtstadt noch etwas deutlicher ausllt (Steilshoop 33,6%; Bezirk 24,9%, Hamburg 25,7%).

Der Anteil an SGB II-Empfänger/innen an der Gesamtbevölkerung liegt in Steilshoop deutlich über den Werten des Bezirks und der Gesamtstadt (Steilshoop 20,6%; Bezirk 9,2%; Hamburg 9,8%). Ebenso deutlich stellt sich die Lage bei der Betrachtung der jungen Arbeitslosen zwischen 15 und 25 Jahren dar (Steilshoop 23,4%; Bezirk 11,4%; Hamburg 11,8%).

Grundsicherung im Alter beziehen in Steilshoop 12,3 % der Personen über 65 Jahren (Bezirk 6,3%; Hamburg 8,1%).  

Zur sozialen Lage im Stadtteil ist aus dem Ergebnis des RISE-Sozialmonitoring abzulesen, dass insgesamt über die Hälfte des Stadtteils den Status-Index „niedrig“ (33,4%) und „sehr niedrig“ (37,2%) aufweist. Die übrigen 29,4% sind dem Statusindikator „mittel“ zugeordnet. (Das Sozialmonitoring nutzt sozialräumliche Daten für alle Statistischen Gebiete und dient dazu, Quartiere mit sozialen Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.).

In Bezug auf die durchschnittliche Wohnungsgröße fallen die Wohnungen in Steilshoop etwas kleiner als im Bezirk und der Gesamtstadt aus. Die durchschnittliche Wohnungsgröße in Steilshoop ist mit 74,1 qm geringer als der Bezirksdurchschnitt (83,9 qm). Der hamburgweite Durschnitt beträgt 76,3 qm. Gleichermaßen verhält es sich mit der durchschnittlichen Wohnfläche pro Einwohner (Steilshoop 33,6 qm; Bezirk 41,3 qm; Hamburg 38,9 qm).

Mit 27,4% fällt der Anteil an Sozialwohnungen im Stadtteil deutlich höher aus (Bezirk 7,3%; Hamburg 7,9%). 51,3% dieser Sozialwohnungen fallen bis 2028 aus der Bindung.

 

C. Bebauungs- und Freiraumkonzept

Im Rahmen des kooperativen hochbaulich-freiraumplanerischen RealisierungswettbewerbesNahversorgungszentrum Steilshoop“ wurden zur Revitalisierung des Nahversorgungszentrums nördlich und südlich der Gründgensstraße Entwürfe ausgewählt (siehe unter A).

r den nördlichen Teilbereich werden in einem zweigeschossige Sockelbereich Einzelhandel, Gewerbe und Dienstleistungen sowie im 1. Obergeschoss weitere öffentliche, quartiersbezogene Nutzungen vorgesehen, während das Untergeschoss neben weiteren Einzelhandelsnutzungen u.a. eine Tiefgarage und den Zugang zur zukünftigen U-Bahnstation der U5 enthält. Auf dem Sockel in den Obergeschossen sollen insgesamt 330 Wohneinheiten mit einem breiten Spektrum von Wohnungsgrößen entstehen. Die Planung sieht einen Anteil von mind. 35 % öffentlich geförderten Wohnungen vor.

Die Erdgeschosszone soll eine umlaufende Arkadenstruktur und publikumsaffine Nutzungen erhalten, um diesen Raum gestalterisch und funktional nach außen in den öffentlichen Raum zu öffnen. Zudem sollen zwei private, jederzeit öffentlich zugängliche Plätze entstehen: Der Platz zur Stadt“ und der Platz zum Quartier“.

Im dlichen Teilbereich soll das Bestandsgebäude mit 13 Geschossen erhalten und zu seniorengerechtem Wohnen (ca. 100 Wohneinheiten) umgebaut werden. In Richtung Süden soll ergänzend ein Neubau mit acht und zehn Geschossen sowie einem zweigeschossigen Vorbau erfolgen und im Wesentlichen ein Pflegeheim beinhalten.

Insgesamt können so nördlich und südlich der Gründgensstraße ca. 430 Wohneinheiten entstehen.

Das Plangebiet ist bereits über die angrenzenden Straßen erschlossen. Die Erforderlichkeit von Straßenerweiterungen muss im weiteren Verfahren geprüft werden.

 

D. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Steilshoop 5 vom 8. Juli 1969, welcher r das Plangebiet den nördlichen und südlichen Bereich als Mischgebiet, sowie Straßenverkehrsflächen festsetzt. An der östlichen Grenze des südlichen Baufeldes wird eine Teilfläche als Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kirche (Ev. Luth. Kirchengemeinde Bramfeld)“ festgesetzt.

Die Änderungen des Bebauungsplanes Steilshoop 5 von 1979 und 2010 entfalten für das Plangebiet über die Umstellung auf die BauNVO 1990 hinaus keine Wirkung, da sich deren Inhalt auf die Gewerbegebiete im Bebauungsplan bezieht.

Ferner sind im nördlichen Baufeld im Bestand stellenweise zwingend acht Vollgeschosse, und im südlichen Baufeld drei und zwingend acht Vollgeschosse festgesetzt. Ergänzend wurden Flächen für Stellplätze und für Garagen unter Erdgleiche im nördlichen Bereich festgesetzt.

r die Ermöglichung der geplanten städtebaulichen Entwicklung ist die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. l S. 485) stellt das gesamte Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Im Bereich der Gründgensstraße wird zudem noch Bahnlinie dargestellt.

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. l S. 363) stellt für das Plangebiet das Milieu „Verdichteter Stadtraum“ dar. An den Rändern des Plangebiets wird das Milieu „Etagenwohnen“ dargestellt. Im nördlichen Baufeld kreuzen sich zudem zwei „Grüne Wegeverbindungen“. Die Karte „Arten- und Biotopschutz“ stellt beide Baufelder als Biotopentwicklungsraum „geschlossene und sonstige Bebauung“ und im Bereich der Ränder des Plangebiets als Biotopentwicklungsraum „städtisch geprägte Bereiche“ dar.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogrammes ist nicht notwendig.

Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren mit der vorgesehenen Bezeichnung Steilshoop 13 einzuleiten und am 13.01.2025 als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Plandiskussion durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten

der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Steilshoop 13 und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 13.01.2025 zuzustimmen.

 

Anhänge

Plangebietsabgrenzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Steilshoop 13 (Nahversorgungszentrum)