Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Soziales - DIGITAL vom 15.03.2021

Ö 1

Eröffnung der Sitzung

Frau Riebe überprüft namentlich die Anwesenheit der Ausschussmitglieder und eröffnet die Sitzung. Sie begrüßt alle Anwesenden und weist diese darauf hin, dass die Anfertigung von privaten Ton- oder Bildaufnahmen nicht gestattet ist. Anschließend weist sie auf die Nachträge TOP 4.1 und 7.1. zur Tagesordnung hin und legt diese im vorgesehenen Umfang fest. Darüber hinaus teilt sie mit, dass dem Ausschuss eine Mail der Initiative "Poppenbüttel hilft" zugeleitet worden sei und dass der ursprünglich für die heutige Sitzung vorgesehene Referentenvortrag zur Ehrenamtsstrategie auf die nächste Sitzung am 3.5. verlegt worden sei.

Ö 2

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil

entfällt

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift vom 8.2.2021

Frau Folkers weist darauf hin, dass zu TOP 8.1 noch die Antwort der Fachbehörde ausstehe und bittet, dies unter "Verschiedenes" zu behandeln.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss genehmigt die Niederschrift vom 8.2.2021 einstimmig.

Ö 4

Eingaben

Ö 4.1 - 21-2917

Dokumente in Leichter Sprache/barrierefreie pdf-Dateien Eingabe des Inklusionsbeirates

Herr Weiske moniert, dass das Schreiben bereits vom 10.11.2020 datiert und fragt, warum dies erst jetzt in den Ausschuss gelangt sei.

 

Frau Schmigalle teilt mit, dass das Schreiben als Anhang einer Mail vom 18.2.2021 bei der Geschäftsstelle eingegangen sei.

 

Frau Folkers teilt mit, dass ihre Fraktion sich dem Petitum der Eingabe anschließe.

 

Frau Ehlers schließt sich an, regt jedoch aufgrund der kurzfristigen Vorlage eine Vertagung an.

 

Frau Chiandone weist auf einen Antrag ihrer Fraktion in der Bezirksversammlung im Hinblick auf sehgeschädigte Menschen hin und erklärt, der Inhalt der Eingabe müsse noch erweitert werden. Daher stimme sie einer Vertagung zu.

 

Herr Buttler schließt sich dem Wunsch nach einer Vertagung an.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss vertagt die Eingabe.

Ö 5

soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie

Herr Lindner teilt mit, dass die schulärztlichen Dienststellen der Gesundheitsämter bei manchen Kindern einen stärkeren Umfang von Sprachentwicklungsverzögerungen sowie eine Abnahme von isomotorischen Fähigkeiten festgestellt habe, als bisher feststellbar gewesen sei.  Auch schlechtere fein- und grobmotorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten sowie teilweise schlechtere Deutschkenntnisse bei denjenigen Kindern, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache sei, sei festzustellen. Dies werde bei dem nächsten Treffen der Sozialdezernenten mit dem Amt für Gesundheit am 18.3.2021 thematisiert werden, um dort verstärkte Fördermöglichkeiten zu besprechen und einen Aktionsplan zu erarbeiten. Das Problem werde zusätzlich noch durch lange Wartezeiten in therapeutischen Einrichtungen erschwert.

 

Frau Folkers bestätigt die Problematik und weist auf die Notwendigkeit von entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen hin. Außerdem kritisiert sie, dass die Testzentren eher auf die Innenstadt konzentriert und auch in Wandsbek hauptsächlich im Kerngebiet vorzufinden seien. Anscheinend gebe es auch in den Feuerwehreinrichtungen die Möglichkeiten zur Testung, allerdings gebe es hierzu keine Informationen. Sie bittet hierzu um detaillierte Angaben.

 

Herr Lindner erklärt, auch ihm sei aufgefallen, dass die Testzentren bisher hauptsächlich in der Innenstadt bzw. im Zentrum Wandsbeks angesiedelt seien, jedoch befänden sich diese noch im Aufbau, so dass eine weitere Ausdehnung zu erwarten sei. Er werde diese Fragen an das Amt für Gesundheit weitergeben.

 

Frau Häger berichtet, dass Elternschulen die Schließung von Turnhallen beklagten, da diese gut zur parallelen Nutzung für Elterngespräche und Bewegung der Kinder genutzt werden könnten.

 

Herr Lindner erklärt, dass gerade kleine Kinder sich gut auch im Freien bewegen könnten. Es sei eher problematisch, für Ältere Bewegungsangbote vorzuhalten. Daher halte man im Bezirk Wandsbek als einzigem Bezirk die Sportplätze geöffnet.

 

Frau Ehlers erkundigt sich danach, wie der Kontakt zu den Eltern durch die Elternschulen gehalten werden könne.

 

Herr Lindner teilt mit, dass diese mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten weiterhin präsent seien, allerdings in reduzierter Form. Die Elternschulen bemühten sich insbesondere darum, in Kontakt mit den Eltern zu bleiben, bei denen sie dies für besonders notwendig erachteten.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 6

Entzerrte Unterbringung von Geflüchteten sowie Informationen über Unterbringungsstrategie von ankommenden Asylsuchenden Vorstellung durch Vertreterinnen der Behörde für Inneres und Sport

Frau Anders, Amt für Migration, teilt mit, dass es in jeder betriebenen Einrichtung ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept gebe. Dies treffe auch Regelungen zu Infektionslagen und beinhalte u.a. Absonderungsmaßnahmen, die Erhöhung der Reinigungsintervalle, Sonderreinigungen sowie weitere Maßnahmen. Seit Beginn der Pandemie habe die Behörde für Inneres und Sport Wert auf Informationen, die Einhaltung der bestehenden Regeln sowie besondere Schutzmaßnahmen gelegt. So seien gleich zu Beginn mehrsprachige Informationen an die Bewohnerinnen und Bewohner ausgehändigt, über die Pandemie und die Hygieneregeln aufgeklärt, und in Beratungsgesprächen auf die vorhandenen Apps und Internetseiten in den jeweiligen Landessprachen hingewiesen worden. Allen Bewohnern und auch den Kindern seien Masken zur Verfügung gestellt worden. Die Risikopersonen laut RKI würden seit Beginn der Pandemie identifiziert und lediglich zum Prozessdurchlauf im Ankunftszentrum untergebracht. Im Anschluss würden diese direkt dezentral untergebracht. Gemeinschaftsräume seien geschlossen worden, in Kantinen seien verlängerte Ausgabezeiten eingeführt, Einlassbeschränkungen und Abstandsmarkierungen eingerichtet und Stühle und Sitzbänke für die Benutzung gesperrt worden. Die Hygienemaßnahmen seien verschärft und Reinigungsintervalle erhöht worden. Im weiteren Laufe der Pandemie seien dann die Maßnahmen angepasst worden und die Belegung sei entzerrt worden. Der Reservestandort Neuer Höltigbaum sei zu einem Infektionsstandort umgewandelt worden. Außerdem sei die Testung neu eingereister Personen eingeführt worden. Um die Aufenthaltsdauer der Menschen im Bargkoppelweg möglichst gering zu halten, hätten die Mitarbeiter des Amtes für Migration in der Erstregistrierung ihre Arbeitszeiten stark ausgeweitet und arbeiteten nun täglich, inklusive Wochenenden und an Feiertagen. Nach den Sommerferien, als sich die nächste Pandemiewelle angekündigt habe, sei die Angebotsstruktur wieder reduziert worden. Es hätten nur noch die wichtigsten Angebote wie die Stabilisierungs- und die Hebammen-Sprechstunde stattgefunden. Dazu sei eine strengere Kohortierung zur Begrenzung von Quarantänefällen und eine strengere Maskenpflicht eingeführt worden. Mit Bekanntwerden der Virusmutationen und der hierdurch erhöhten Ansteckungsgefahr sei das Unterbringungskonzept nochmals geändert worden. Seit der 4. Kalenderwoche diesen Jahres werde das Ankunftszentrum nur noch zum Prozessdurchlauf genutzt, d.h., die Verweildauer dort betrage maximal eine Woche. Der Reservestandort Schmiedekoppel 30 sei aktiviert worden, um den Wegfall der Unterbringungskapazitäten im Ankunftzentrum zu kompensieren. Der Standort Stapelfelder Straße sei vom LEB übernommen worden. Dort könnten 50 Risikopersonen in abgeschlossenem Wohnraum untergebracht werden. Sollten sich die Virusmutanten weiter ausbreiten, werde der Standort Neuer Höltigbaum nur noch für infizierte Personen vorgesehen. Für die Unterbringung von Kontaktpersonen würden derzeit noch anderen Unterbringungsmöglichkeiten geprüft. Bisher reichten die Kapazitäten am Neuen Höltigbaum aus, jedoch wolle man auf eine weitere Ausbreitung des Virus vorbereitet sein. Momentan gebe es im Neuen Höltigbaum drei voneinander abgegrenzte Bereiche für infizierte Personen, Kontaktpersonen sowie gerade eingereiste Menschen. Daher könnten dort von den ursprünglich 590 geplanten Plätzen nur 150 - 200 genutzt werden. Um Ressourcen übergreifend gut nutzen zu können, erfolge eine enge Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit der Sozialbehörde sowie der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben (SFA). Sollte eine neue Unterbringungseinrichtung genutzt werden, würde zunächst der zuständige Bezirk, die Bezirksversammlung sowie die Anwohner und die Allgemeinheit hierüber informiert. Es seien neue Testkonzepte entwickelt worden, nach denen sich die Anwohner und die Beschäftigten freiwillig stichprobenartig testen könnten. Um eine Ansteckung über die Beschäftigten zu verhindern, seien deren Gemeinschaftsräume gesperrt und Kontakte massiv eingeschränkt worden. Für jeden Bewohner stehe medizinischer Mund-Nasen-Schutz in ausreichender Menge zur Verfügung. Bisher sei bei neu Eingereisten im Bargkoppelweg 66a ein Abstrich vorgenommen und in die Labore gebracht worden. Bis zu dem Testergebnis seien die Personen sehr weitläufig und getrennt voneinander untergebracht worden. Inzwischen gebe es seit Ende Februar mobile Laborgeräte, mit denen der PCR-Test direkt vor Ort im Ankunftszentrum vorgenommen werden könne. Damit entfalle eine Übernachtung und es sei eine tagesaktuelle Verteilung möglich. Positiv getestete Personen sowie ihre Kontaktpersonen würden zur Quarantäne in den Neuen Höltigbaum gebracht. Negativ getestete Personen blieben zunächst zur Bearbeitung im Ankunftszentrum, wo eine Verteilungsentscheidung und ggfs. eine Weiterreise erfolge. Die Personen mit dem Verteilungsziel Hamburg kämen in den Neuen Höltigbaum, um dort ihre Einreisequarantäne gemäß der Eindämmungsverordnung zu durchlaufen. Sollte eine Verlegung beabsichtigt sein, erfolge die nur nach einem negativen Testergebnis. Die ärztliche Versorgung sei im Neuen Höltigbaum durch Honorarärzte gesichert. Nach der Quarantäne laufe im Bargkoppelstieg das Verfahren mit Erstuntersuchung, Röntgen, Verfahrensberatung, Antragsstellung beim Bundesamt, Rückkehrberatung bzw. Beratung durch die Arbeitsagentur sowie Leistungsgewährung weiter. Danach erfolge die Verlegung in die dezentralen Standorte bzw. ggfs. in den Standort für Risikopersonen. Sie betont, dass es im Ankunftszentrum entgegen der Pressemeldungen keine Massenausbrüche gegeben habe. Es gebe dort 5 verschiedene Unterbringungshallen mit über 1000 Plätzen, in denen momentan ca. 100 Personen im Prozessdurchlauf untergebracht seien. Es werde sehr darauf geachtet, dass die Prozesse schnell durchgeführt würden. Eine Halle werde jeweils als eine Kohorte betrachtet, so dass bei einer Infektion in einer Halle für die weiteren dort befindlichen Personen eine Quarantäne verhängt werde. In der Zeit nach Weihnachten habe es einige Infektionen gegeben und es seien relativ viele Menschen in Quarantäne gewesen, jedoch sei die Anzahl der tatsächlich positiv Getesteten nicht sehr hoch gewesen.  Diese Personen seien sofort in den Neuen Höltigbaum zusammen mit den Kontaktpersonen 1 verlegt worden. Alle Bewohner seien darum gebeten worden, bei Anzeichen von Symtomen direkt den dortigen Arzt aufzusuchen oder die Hotline zu nutzen. Für die Bewohner in Quarantäne werde versucht, die Zeit möglichst angenehm zu gestalten, wie z.B. durch Spielbereiche und Süßigkeiten für Kinder und Aufenthalts-/Raucherräume für die Erwachsenen.

 

Herr Weiske äert Unverständnis darüber, dass in der Unterkunft Stapelfelder Straße, in der bisher maximal 25 Jugendliche untergebracht seien, nun 50 Personen untergebracht werden sollten. Hier handle es sich um das Gelände einer kleinen Schule. Er halte hierfür die Unterkunft Kielkoppelstraße für besser geeignet, in der 88 Plätze vorhanden seien. Darüber hinaus gebe es an der Sieker Landstraße bereits zwei weitere Unterkünfte, so dass hier eine zu dichte Nutzung von Unterkünften in diesem Gebiet stattfinde.

 

Frau Anders teilt mit, dass von dem Angebot zur Nutzung der Stapelfelder Straße vor dem Hintergrund der beginnenden zweiten Welle gerne Gebrauch gemacht worden sei, insbesondere um Risikopersonen zu schützen. Momentan sei diese mit 10 Personen belegt und werde als ausreichend erachtet. Die Zahl 50 stelle eine Höchstgrenze dar und ergebe sich auch dadurch, dass hier eine Mischkalkulation in der Belegung mit verschiedenen Personengruppen angewandt worden sei. Bei der vorherigen Nutzung seien alle Personen in Einzelzimmern untergebracht worden. Die Unterkunft KIelkoppelstraße sei erst anschließend zur Nutzung gemeldet worden und zum Zeitpunkt der Suche noch nicht bekannt gewesen.

 

Frau Folkers erkundigt sich danach, ob die neu eingereisten Personen, die nicht für Hamburg vorgesehen seien, tatsächlich nach einer negativen Testung ohne Quarantäne weiterverteilt würden, während diejenigen, die in Hamburg blieben, sich einer Einreisequarantäne unterziehen müssten. Außerdem fragt sie, ob nach Ableistung der Quarantäne im Neuen Höltigbaum wieder ein Umzug in die Erstaufnahmeeinrichtung vorgesehen sei.

 

Frau Anders erklärt, dass sich alle Bundesländer auf das Verfahren geeinigt hätten, Personen mit einem negativen PCR-Test tagesaktuell weiterzuverteilen, da eine Quarantäne für alle Einreisenden nicht zu bewältigen sei und jeweils durch das Verteilungsverfahren für die häufigsten Herkunftsländer die nächstgelegene Unterkunft ermittelt werde. Andernfalls müsse Hamburg pro Monat für ca. 800 Personen eine Quarantänemöglichkeit schaffen. Zu den Personen, die nach der Erstregistrierung in den Neuen Höltigbaum zur Quarantäne kämen, teilt sie mit, dass diese nach Ablauf der Quarantäne wieder zur Fortführung des Verfahrens in den Bargkoppelstieg umzögen.

 

Frau Dr. Haunhorst erkundigt sich danach, nach welchen Kriterien die Belegungsdichte erfolge.

 

Frau Anders erläutert dies und weist hierzu auf die Empfehlungen des RKI zu Gemeinschaftsunterkünften hin.

 

Frau Riebe bedankt sich und weist darauf hin, dass mit dem Vortrag zwei Themen ("entzerrte Unterbringung" sowie "Unterbringungsstrategie") bearbeitet worden seien.

 

Frau Folkers erkundigt sich danach, in wieweit die nicht mehr genutzten Unterkünfte wie z.B. Hellmesbergerweg noch in Betracht kämen.

 

Frau Anders erklärt, man konzentriere sich vor allem auf die entzerrte Unterbringung in den bestehenden Unterkünften und beobachte jeweils die aktuelle Entwicklung, um rechtzeitig reagieren zu können. Es werde sich vorrangig darum bemüht, eine komplette Schließung oder in Quarantäne-Setzung von Standorten zu verhindern. Die alten Standorte wie z.B. Hellmesbergerweg seien bekannt, stünden jedoch häufig nicht mehr zur Verfügung und stellten meist weniger günstige Unterbringungsmöglichkeiten dar, da sich dort kein abgeschlossener Wohnraum befinde. So sei eine Hallenunterbringung nicht empfehlenswert.

 

Frau Folkers erklärt, bisher habe sie keine Information darüber, dass der Standort Hellmesbergerweg anderweitig verplant worden sei und bittet die Verwaltung um entsprechende Information zu Protokoll.

 

Herr Lindner sagt eine Prüfung zu.

 

Nachtrag der Verwaltung:

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine örU ist derzeit nicht gegeben, da es sich hier um ein Gewerbegebiet handelt und § 246 BauGB außer Kraft getreten ist.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Ö 7

Anträge / Beschlussvorlagen / Überweisungen

Ö 7.1 - 21-2529

Für das Recht auf Wohnen: Housing First im Bezirk Wandsbek umsetzen Antrag der Fraktion Die Linke

Frau Junge, Sozialbehörde, stellt sich vor und erklärt, dass der Ansatz von "Housing first" aus den USA  stamme, bei dem davon ausgegangen werde, dass Wohnen ein Menschenrecht sei und jede/r ein Recht auf Wohnung habe, unabhängig davon, ob jemand Aufgaben erfülle oder Unterstützung erhalte. Im Vordergrund stehe die Wohnung mit einem unbefristeten Mietvertrag. Der Ansatz von "Housing first" sei in Hamburg in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden und stelle eine Ergänzung zum Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe dar. Insgesamt sei das Hilfesystem für Wohnungslose gut aufgestellt. So gebe es bereits ähnliche Konzepte wie "Housing first" mit direktem Zugang von der Straße in Wohnraum, z.B. bei Haftentlassenen. Sie weist auf die momentane vorläufige Haushaltsführung hin, während der alle Projekte, die nicht im Haushaltsplan 2021/2022 vorgesehen seien, nicht durchgeführt werden könnten. Dies gelte auch für "Housing first". Zur Zeit sei ihre Abteilung im Gespräch mit der Behördenleitung, in wieweit eine Umsetzung bzw. eine Umschichtung von Mitteln möglich sei und wie das weitere Vorgehen aussehe.

 

Sie erläutert das Prinzip "Housing first", dessen wesentliche Zielgruppe wohnungslose Menschen mit schweren Problemen der psychischen Gesundheit, schlechter körperlicher Gesundheit, Drogen- oder Alkoholproblemen sowie chronischen Krankheiten oder Behinderungen seien. Es sei Ziel, dieser Gruppe dadurch, dass sie in Wohnraum käme, Wohnstabilität zu vermitteln, die Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu steigern sowie die soziale Inklusion zu fördern. Am Anfang stehe bei dem Konzept der Wohnraum mit einem unbefristeten Mietvertrag, in dem die Person ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen 4 Wänden führen könne, über Privatsphäre verfüge und sich dort auch erholen könne. "Housing first" zeichne sich durch 8 Grundprinzipien aus, zu denen gehörten:

 

-          Wohnen als Menschenrecht, das jedem zu stehe,

-          Wahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit, Beratungs- und Unterstützungsangebote
anzunehmen,

-          Trennung von Wohnung, Beratung und Träger

-          "Recovery-Orientierung": Orientierung an der Erholung und Genesung des Menschen mit einem ganzheitlichen Blick auf das Wohlbefinden. Die physische und psychische Gesundheit steht im Vordergrund

-          Stärkung des sozialen Umfeldes, ggfs. mit Kontaktherstellung zu Familie und Partnern

-          Anstrebung einer Inklusion in die Gesellschaft

-          Verbesserung der Gesundheit durch Verringerung von evtl. Drogen- und Alkoholmissbrauch

 

Die Bewohnerinnen und Bewohner könnten sich aktiv, jedoch ohne Druck beteiligen. Es erfolge eine personenzentrierte Hilfeplanung, meist in Teams. Dies werde bereits in Berlin praktiziert. Wichtig sei auch die flexible Unterstützung solange wie möglich. D.h., dass auch bei Beendigung des Projektes durch die Nutzer und Nutzerinnen der Kontakt zu den Sozialarbeitern und dem Hilfesystem erhalten bleibe und sie weiterhin betreut würden. Von den verschiedenen Ansätzen in Deutschland habe sie insbesondere den in Berlin und in Nordrhein-Westfalen studiert. In Berlin sei eine Gesellschaft gegründet worden, die über drei Jahre 40 Obdachslose in Wohnraum vermittelt habe und nun einen Bericht hierzu erstellen werde. Das Konzept sei bereits dem zuständigen Ausschuss in Altona vorgestellt worden. Nun werde geprüft, inwiefern eine Umsetzung in Hamburg erfolgen könne. Voraussetzung dafür sei, dass genügend Wohnraum zur Verfügung stehe. Hierzu gebe es eine übergreifende Initiative der Stadt mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, bei der die Wohnungswirtschaft gesondert angesprochen werden und insbesondere bei Kleinvermietern für die Gruppe der Dringlichkeitsscheininhaber geworben werden solle, wozu auch die Dringlichkeitsbestätigungsinhaber gehörten, die in dem Projekt „Housing First“ besonders in den Blick genommen werde.

 

Sie betont mit, dass die bezirklichen Fachstellen in Hamburg von 2014 bis 2019 10.500 Haushalte und 18.900 wohnberechtigte Menschen in Wohnraum vermittelt und für 32.000 Haushalte Wohnraum gesichert. Es gebe in Hamburg mit der Vermittlung der Stufe 3 bereits ein ähnliches Prinzip wie „Housing First“. Hier solle eine Verdoppelung erfolgen, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei. Dabei hielten 5 Träger jeweils 30 Plätze für Menschen vor, die sich in Einrichtungen befänden, aber schwer vermittelbar seien. Die Träger träten dabei als Zwischenmieter auf, d.h. sie mieteten Wohnraum an und vermieteten diesen dann an die Nutzergruppen. Nach einem Jahr könne dann der Wohnraum durch die Nutzer übernommen werden. Dieses Modell habe sich als sehr erfolgreich erwiesen. Darüber hinaus gebe es noch Spezialangebote wie z.B. Containerprojekte für Obdachlose oder Ankerplatz für Haftentlassene, die dann direkt in Wohnraum kämen. „Housing Frist“ werde hierzu als Ergänzung angesehen. Hier würden momentan die ersten Schritte durch die Behördenleitung beraten.

 

Herr Buttler erkundigt sich, wie sich die Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen, insbesondere mit der SAGA, gestalte.

 

Frau Junge erklärt, dass momentan viele Standorte aus verschiedenen Gründen reduziert würden und gemeinsam mit den Fachstellen viele Menschen in Wohnraum vermittelt werden müssten. Dieses Verfahren funktioniere gut und insbesondere die Zusammenarbeit mit der SAGA als wichtigem Vermieter sei sehr gut.

 

Frau Chiandone erkundigt sich danach, wieviele Personen in Wandsbek in Wohnraum gebracht worden seien.

 

Frau Junge erklärt, dass ihr keine nach Bezirken aufgeschlüsselten Zahlen vorlägen.

 

Herr Buttler erkundigt sich nach der Anzahl der durch die SAGA vermieteten Wohnungen und weist darauf hin, dass er von Problemen in der Zusammenarbeit mit der SAGA gehört habe.

 

Frau Junge sagt zu, entsprechende Zahlen nachzureichen und betont, dass ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen positiv seien.

 

Frau Ehlers erkundigt sich nach der zeitlichen Perspektive einer Mittelbereitstellung für das Projekt.

 

Frau Junge teilt mit, dass dies in Kürze erfolge und ihre Behörde an einer Umsetzung des Projektes arbeite. Dort werde die Wichtigkeit gesehen, die dies in den Bezirken habe.

 

Herr Weiske erkundigt sich nach den konkreten Plänen für Wandsbek.

 

Frau Junge weist darauf hin, dass hier noch keine ausreichende Konkretisierung vorliege und beispielsweise im Berliner Modell ein bezirksübergreifender Ansatz verfolgt werde. In jedem Falle erfolge immer eine Einbeziehung der bezirklichen Fachstellen.

 

Frau Tietze berichtet von Beschlüssen anderer Bezirke.

 

Herr Schulz stellt fest, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei und kritisiert, dass hier das Leistungsprinzip umgekehrt werde. Er weist auf bereits bestehende gute Ansätze hin und erkundigt sich nach einer Evaluation der Erfolge. Er bittet um Übermittlung von bereits existierenden Evaluationsberichten.

 

Frau Junge erklärt, in Berlin erfolge eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation. Für Hamburg sei dies noch nicht geklärt. Sie sagt zu, ihr vorliegende Berichte aus anderen Städten dem Ausschuss zu übermitteln, sofern dies möglich sei.

Frau Folkers schlägt eine Aufnahme des Themas in den Themenspeicher vor und betont, dass es hier nicht um Resozialisierung gehe.

 

Frau Ehlers stimmt dem zu und erkundigt sich nach einem potentiellen Träger für Wandsbek.

 

Frau Junge teilt mit, dass hierzu ein Interessensbekundungsverfahren engeleitet werde.

 

Ergebnis:

Der Ausschuss beschließt eine Aufnahme des Themas in den Themenspeicher.

Ö 7.2 - 21-2866

Förderung des freiwilligen Engagements hier: Anpassung des Wandsbeker Verfahrens zur Vergabe der Mittel

Frau Garbe erklärt, dass in der Vorlage das Wandsbeker Verfahren an die Hamburger Förderrichtlinie angepasst und aktualisiert worden sei. Sie weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung am 3.5.21 eine Referentin der Sozialbehörde die Hamburger Engagementstrategie sowie die Förderrichtlinie dem Ausschuss vorstellen werde. Letztendlich sei es bei dem Wandsbeker Verfahren geblieben. Im ersten Teil seien wie bisher die Förderziele und der Zuwendungszweck der Hamburger Förderrichtlinie aufgenommen und es dabei belassen. Ihr sei wichtig, nun eine Aktualisierung zu haben, da diese Vorgaben jetzt stärker in die Fläche gegeben werden sollten. So würden gerade die bisher in Präsenz geplanten Workshops zu Online-Veranstaltungen umgeplant. Darauf solle in den Stadtteilen stärker mit den Freiwilligen und Kooperationspartnern das Gespräch gesucht und die Fördermöglichkeiten vorgestellt werden.Sie bittet um Zustimmung zu der Vorlage.

 

Frau Folkers bestätigt, dass die Veränderungen gering seien und bittet künftig um eine Kennzeichnung geänderter Textpassagen. Sie erkundigt sich zum in 5.1 sowie 6.2 Abs. 3 beschriebenen Berichtswesen, ob dies durch die Lawaetz-Stiftung gefertigt werde.

 

Frau Garbe erklärt, dass dies Teil des Controllings der Sozialbehörde sei, jedoch in den Bezirken selbst unterschiedlich erfolge. Die Freiwilligen- bzw. Flüchtlings-Koordinatoren der Bezirke träfen sich regelmäßig mit der Sozialbehörde und entwickelten gerade das Berichtswesen. Näheres werde die Referentin in der nächsten Sitzung erläutern.

 

Frau Chiandone äußert den Wunsch nach einer regelmäßigen Information des Ausschusses über den Erfolg der Projekte.

 

Frau Garbe weist darauf hin, dass dies bisher auch geschehen sei und kündigt eine entsprechende Information für Ende Mai an.

 

Frau Dr. Haunhorst erklärt, ihre Fraktion begrüße das einfache und unkomplizierte Verfahren ausdrücklich und weist auf eine redaktionelle Änderung hin: Auf Seite 13 müsse es "Ausschuss für Soziales" statt "Ausschuss für Soziales und Bildung" heißen.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss stimmt der Vorlage mit der redaktionellen Änderung auf Seite 13 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

 

 

Ö 7.3 - 21-2867

Förderung Freiwilliges Engagement hier: "Lernort" Haus am See

Herr Weiske erklärt, seine Fraktion begrüße die Initiative des Hauses am See.

 

Herr Buttler erkundigt sich, ob die Verwaltung hierzu weiteren Bedarf sehe und es weitere gleichartige Anfragen vorlägen.

 

Frau Garbe teilt mit, dass ihr noch keine weiteren Anfragen vorlägen.

 

Frau Dr. Michallek erkundigt sich danach, wieviele Kinder und Jugendliche in dem Raum mit und ohne Pandemiebedingungen arbeiten könnten und ob es sich hier um eine Testphase handle oder eine längerfristige Planung vorliege.

 

Frau Garbe erklärt, das Projekt laufe schon länger. Hier gehe es nun um eine Verlängerung und eine Grundfinanzierung. Zur Anzahl der Kinder/Jugendlichen teilt sie mit, dass jeweils 4 den Raum gleichzeitig benutzen könnten. Dies sei jedoch aufgrund der wechselnden Nutzung momentan ausreichend. Grundsätzlich sei der Raum für 8-10 Kinder/Jugendliche ausgerichtet.

 

Herr Ludwig teilt mit, er freue sich über das Engagement für benachteiligte Kinder und Jugendliche, die ansonsten nicht oder unzureichend am Digitalunterricht teilnehmen könnten.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Ö 7.4 - 21-2805

Gerade in Coronazeiten: Soziale Teilhabe erfordert Digitale Teilhabe; WLAN Bereitstellung in den Wandsbeker Flüchtlingsunterkünften beschleunigen Antrag der Fraktion Die Linke

Herr Obst weist auf die Drucksache 22/2965 der Bürgerschaft hin, in der der Senat sehr detailliert die Pläne und Zeitvorgaben zum Ausbau des WLAN-Netzes in den Unterkünften dargelegt habe. Er erklärt, dass dem Bezirksamt keine darüber hinausgehenden Informationen vorlägen und regt an, hierzu zu einer der nächsten Sitzungen einen Vertreter der Sozialbehörde einzuladen.

 

Frau Häger und Frau Ehlers bitten um ein kurzfristiges Erscheinen des Referenten.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss vertagt die Vorlage und bittet um Einladung um einen Referenten zur nächsten Sitzung.

Ö 7.5 - 21-2572

Seelischen Belastungen durch die Corona-Krise entgegenwirken Interfraktioneller Antrag der Grünen- und SPD-Fraktion

Herr Lindner teilt mit, dass das Bezirksamt in dieser Angelegenheit auf den Träger Erziehungshilfe e.V. zugegangen sei, der das Elternlotsenprojekt am Tegelsbarg und in Hohenhorst das Projekt "Stadtteilmütter" betreibe. Leider sei heute dessen Absage eingegangen. Dort halte man eine Finanzierung der Regie-/Overhead-Kosten für erforderlich, die durch das Amt für Gesundheit nicht übernommen würden. Dies sei sehr bedauerlich. Nun sei man weiterhin auf der Suche nach einem möglichen Träger. Die Frage von Frau Folkers nach einer Evaluation des Hauptprojektes sei an das Amt für Gesundheit herangetragen worden. Von dort sei die Antwort gekommen, dass es hierzu keine Evaluation bzw. keinen Zwischenbericht gebe, allerdings lägen zahlreiche Studien hierzu vor. Es gebe außerdem Programmrichtlinien und sog. "Guide Lines", die auf einem Expertenkonsens beruhten. Die entsprechenden Links werde er zu Protokoll beifügen.

 

Frau Chiandone bedankt sich bei der Verwaltung für die Suche nach möglichen Trägern und bittet darum, den Ausschuss über mögliche Hinderungsgründe zu informieren sowie die Suche fortzusetzen.

 

Frau Folkers verweist auf ihre Bitte aus der letzten Sitzung, den Ausschuss über die bereits bestehenden Aktivitäten, den Stadtteil, die Größenordnung und Evaluierung des hamburgweiten Projektes zu informieren.

 

Herr Lindner erklärt, diese Fragen seien an das hierfür zuständige Amt für Gesundheit herangetragen worden. Dies habe auf die verschiedenen Studien und Richtlinien verwiesen (siehe oben).

 

Herr Ludwig erkundigt sich nach der Höhe und dem Zweck von Overhead-Kosten.

 

Herr Lindner teilt mit, dass nach Auskunft des Amtes für Gesundheit eine Vergütung für Schulungen und deren Teilnehmer erfolge. Die Kosten für die Koordinierung durch einen Träger würden jedoch nicht übernommen und stellten für diese einen zusätzlichen Aufwand dar, wie z.B. Raumkosten.

 

Frau Dr. Kuczweski-Anderson empfiehlt die Lektüre auf der Internetseite: https://www.hag-gesundheit.de/arbeitsfelder/gesundheit-in-der-stadt/mental-health-first-aid-mhfa.

 

Frau Folkers betont, es gehe ihr nicht um die theoretischen Grundlagen des Konzeptes, sondern um Informationen über das tatsächlich in Hamburg laufende Projekt. Hierzu habe sie trotz mehrfacher Nachfragen bisher keine Information erhalten. Man könne keine Ergänzung zu einem Projekt beschließen, von dem keinerlei Details bekannt seien. Grundsätzlich unterstütze sie diesen Ansatz, benötige zu einer fundierten Entscheidung jedoch konkrete Informationen.

 

Frau Dr. Kuczewski-Anderson teilt mit, sie habe im Gespräch mit einer Sachbearbeiterin der HAG erfahren, dass die Gruppengröße 7-14 Teilnehmer beinhalte und die Dauer der Schulung 5 Tage betrage. Die Teilnehmer würden über die Grundprinzipien der seelischen Erkrankungen und Handlungsempfehlungen informiert.

 

Frau Chiandone stellt fest, dass hier weiterer Informationsbedarf bestehe und regt eine Vertagung mit der Bitte an die Verwaltung an, den Ausschuss in der nächsten Sitzung über die bereits in Deutschland und Hamburg stattfindenden Projekte konkret zu informieren.

 

Ergebnis:

Der Ausschuss vertagt den Antrag und bittet die Verwaltung, konkrete Informationen über bereits laufende Projekte einzuholen und dem Ausschuss vorzustellen.

 

Ö 7.6 - 21-2722.2

Weiterführung der Quartiersarbeit im UPW Gebiet Ohlendiekshöhe

Frau Riebe weist hierzu auf den bereits beschlossenen Teil der Vorlage Drs.Nr. 21- 2722.1 sowie die Mail der Initiative "Poppenbüttel hilft e.V." hin.

 

Herr Weiske erklärt, dass bei der Finanzplanung im letzten August das Quartiersmanagement und die Sozialberatung Ohlendiekshöhe noch nicht festgelegt worden sei und er nun erwarte, dass die Verwaltung hierzu konkrete Angaben zur Planung mache.

 

Herr Lindner entgegnet, die Vewaltung habe im August konkrete Fördervorschläge erarbeitet, zu denen das Quartiersmanagement nicht gehörte und denen zugestimmt worden sei. Auf den Vorschlag von Herrn Weiske hin sei der erhöhte Betrag von 2020 als Platzhalter eingestellt worden. Dieser sei jedoch nicht dezidiert für das Quartiersmanagement in der Ohlendiekshöhe vorgesehen worden. Die Verwaltung habe dargelegt, dass aus ihrer Sicht das Quartiersmanagement mit seinen klassischen Aufgaben nicht weiter erforderlich sei, da die Struktur dort insgesamt gut gefördert werde.

 

Herr Obst ergänzt, dass für Mitte oder Ende April die erste Sitzung des Quartiersbeirates in diesem Jahr geplant sei.

 

Herr Weiske bestätigt dies, weist jedoch darauf hin, dass die Sozialberatung noch nicht geklärt worden sei. Daher sei zunächst die volle Summe veranschlagt worden.

 

Frau Ehlers betont die Notwendigkeit, die Sozialberatung zu finanzieren.

 

Frau Häger betont, dass hier alle in Poppenbüttel engagierten Gruppen berücksichtigt werden müssten und nicht nur eine.

 

Frau Chiandone weist darauf hin, dass das Quartiersmanagement auslaufe, damit nun eine eigenständige Organisation erfolgen könne.

Nachtrag zum Protokoll:

Auf die Nachfrage, ob und in welchem Umfang Sozialberatung im Quartier fortgeführt wird, teilt die Verwaltung mit :

Der Träger AWO/Aqtivus wird mit einer Zuwendung für die Durchführung der Sozialberatung im Quartier Ohlendiekshöhe durch das Bezirksamt Wandsbek weiterhin gefördert. Der Stundenumfang der vom Träger eingesetzten Personalressource wurde von 30 auf 20 Wochenstunden reduziert, siehe hierzu Drs. 21-1843.2. Der Träger hat unter der Vorgabe der vorläufigen Haushaltsführung eine Zuwendung in Höhe von 31.971,33 aus dem Quartiersfonds der Bezirke erhalten. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen erfolgen entsprechende Anpassungen.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, Grünen, CDU und AfD bei Enthaltung der FDP gegen die Stimme der Linken ab.

Ö 7.7 - 21-2896

Förderung Freiwilliges Engagement hier: Antrag Erziehungshilfe e.V. Projekt "Sprechfreude"

Frau Garbe teilt mit, dass sich das "Zentrum für alle" sich im Johannes-Büll-Weg sich befinde und früher zum Stadtteiltreff Tegelsbarg gehört habe.

 

Herr Weiske erklärt, er halte die Raumkosten für sehr hoch.

 

Frau Garbe erklärt, umgerechnet betrage die Miete pro Mal 50€ inkl. Reinigung. Dies sei allgemein üblich.

 

Frau Chiandone bittet um Information, ob das Zentrum über eigene Räume verfüge und erkundigt sich nach dem Grund für die Fahrkosten, da das Angebot vor Ort stattfinde.

 

Frau Garbe erklärt, dass einerseits vor Ort ein Sprachförderprogramm bzw. Deutschunterricht stattfinde, andererseits auch alltagsbezogen verschiedene Orte und Institutionen aufgesucht würden, so dass für diese Wege Fahrtkosten entstünden.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 21-2724

Bitte um Stellungnahme zur Eingabe "Verbesserung der Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren in Wandsbek" Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2020 (Drs. 21-2402)

Herr Hurtz kritisiert, dass die Behörde sich das Argument der SAGA zueigen mache, es gebe in Meiendorf keinen relevanten Bedarf an seniorengerechten Wohnungen. Dies widerspräche sowohl den Feststellungen des Bezirks in dessen Wohnungsbaubericht 2021 als auch den einschlägigen Senatsdrucksachen. Er weist darauf hin, dass die Einrichtung in ihrem jetztigem Zustand nicht nachgefragt werde. Dies dürfe jedoch nicht zum Maßstab für den Bedarf und die Nachfrage genommen werden.

 

Herr Weiske stimmt den Ausführungen zu und betont, dass Meiendorf mit fast 25% im Verhältnis zu 18,1 % in ganz Hamburg einen sehr hohe Anteil von Senioren aufweise.

 

Frau Riebe betont, hier herrsche fraktionsübergreifend Einverständnis und kündigt weitere Initiativen an, um angesichts des Bedarfs dort eine bessere Versorgung mit seniorengerechten Wohnungen zu erreichen.

 

Frau Folkers bestätigt, dass die Aussage der SAGA zum Mehraufwand bei der Neuvermietung mit dem Zustand der Wohnanlage zu tun habe und nicht mit dem grundsätzlich vorhandenen Bedarf. Sie stellt die Frage, ob Probleme bei der Vermietung von Wohnungen mit einem Seviceangebot auch mit den mangelnden finanziellen Möglichkeiten vieler Senioren zusammenhänge. Dieser Frage müsse der Ausschuss weiter nachgehen.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 8.2 - 21-2868

Veränderung der Vergütungssätze für Dolmetscher*innen im Einsatz beim Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek

Herr Weiske macht darauf aufmerksam, dass sich die Thematik im Themenspeicher befinde und regt an, diese Drucksache dort mit aufzunehmen.

 

Ergebnis:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis und nimmt die Vorlage in den Themenspeicher auf.

Ö 9

Anfragen / Auskunftsersuchen

entfällt

Ö 10 - 21-2869

Themenspeicher Ausschuss für Soziales

Tierhaus Steilshoop

 

Herr Weiske weist darauf hin, dass das Tierhaus in die Architektenplanungen für Steilshoop 11 und 12 aufgenommen worden sei und erkundigt sich danach, ob der Ausschuss eine Finanzierung überlegen müsse.

 

Herr Lindner teilt mit, dass seit Ende Februar ein Finanzierungsplan von Alraune gGmbH vorliege, der momentan bei der Fachbehörde zur Prüfung liege. Erst nach deren Prüfung werde ein evtl. Finanzierungsbedarf durch den Bezirk mitgeteilt.

 

Servicewohnanlage Meiendorf

 

Frau Ehlers erkundigt sich nach dem Stand der Anhörung von Bewohnergruppen der Servicewohnanlage Meiendorf.

 

Frau Riebe teilt mit, dass sowohl der Hausbeirat als auch einzelne Bewohner Stellungnahmen abgegeben hätten. Sie bietet an, hierzu in der morgigen Sitzung des Planungsausschusses nachzufragen.

 

Herr Hurtz erklärt, ihm sei bekannt, dass zwei Eingaben von Mitgliedern des Hausbeirates vorlägen.

 

Frau Folkers weist auf die Stadtteilkonferenz Meiendorf am kommenden Donnerstag hin, bei der das Thema ebenfalls beraten wird.

 

Ahrensburger Tafel in Großlohe

 

Herr Lindner teilt mit, dass er von der Ahrensburger Tafel nichts Neues gehört habe. Dieser sei das Angebot des Bezirksamtes eines Mietzuschusses bekannt.

Ö 11

Verschiedenes

Herr Obst teilt zu den beiden RISE-Gebieten Tegelsbarg-Müssenredder sowie Jenfeld-Zentrum folgendes mit:

RISE-Fördergebiet Tegelsbarg-Müssenredder

  • Die europaweite Ausschreibung für die Gebietsentwicklung
    Tegelsbarg/Müssenredder ist abgeschlossen. Der Zuschlag wurde der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung als wirtschaftlichster Bieter erteilt.
     
  • Die Lawaetz-Stiftung ist ein erfahrener Gebietsentwickler in unterschiedlichen RISE-Gebieten (in Wandsbek (Steilshoop, Rahlstedt-Ost).
     
  • Der Vertrag gilt ab 01.04.2021 bis zum 31.12.2027. Vermutlich wird ab April die Arbeit aufgenommen werden, das erste Gespräch dazu steht noch aus.
     
  • Der Gebietsentwickler wird u.a. durch die Einrichtung eines Büros vor Ort und die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (unter Beteiligung der Anwohner) sehr schnell im Stadtteil präsent sein.

 

RISE Fördergebiet Jenfeld-Zentrum städtebauliches Gutachtenr den zentralen Bereich des Fördergebietes

 

Anfang März hat die Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung gemeinsam mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Büro yellow z mit der Erstellung eines städtebaulichen Gutachtens beauftragt.

Das Gutachten ist eines der ersten Projekte der RISE Gebietsentwicklung und soll einen Teilbereich des Fördergebietes genauer unter die Lupe nehmen. Die Ergebnisse werden Teil des Entwicklungsprozesses in Jenfeld-Zentrum sein.

 

Was ist geplant?

Der zentrale Bereich rund um das EKZ soll tiefergehend betrachtet werden. Die Rahmenplanung soll realistische Perspektiven für die die künftige Entwicklung dieses Bereiches aufzeigen. Hierbei geht es um städtebauliche, verkehrs- und freiraumplanerische Fragestellungen. Das Büro wird den Auftrag gemeinsam mit Verkehrs- und Freiraumplanern bearbeiten und die Akteure in Jenfeld-Zentrum (Eigentümer, Gewerbetreibende, Bewohner etc.) einbeziehen.

 

Beteiligung

Das beauftragte Büro soll die Vorstellungen der unterschiedlichen Stadtteilakteure zu den Fragestellungen einbeziehen und die Planungsergebnisse rückkoppeln. Welche Formate und Methoden dafür gewählt werden ist Teil des Konzeptes von yellow z. Ob es Online-Formate sind oder Präsenz-Veranstaltungen ist aufgrund der Pandemie z.Zt. nicht planbar und wird flexibel angepasst.

 

Daten:

Projektstart: 1. April (Auftaktgespräch mit dem Büro am 31.3.21)

Bearbeitungszeitraum: ca. 6 Monate

 

Die Ergebnisse werden dem Ausschuss selbstverständlich vorgestellt.

 

Digitale Infrastruktur in Senioreneinrichtungen

 

Herr Obst erinnert an den BV-Beschluss 21-1936 vom 10.09.2020, nach dem eine Überprüfung der digitalen Infrastruktur in Senioreneinrichtungen in Wandsbek erbeten worden war. Dazu gebe es auch Bestrebungen der Fachbehörde, weshalb dort im April Kontakt mit dieser aufgenommen und dem Ausschuss anschließend berichtet werde.

 

Medizinisches Zentrum für Menschen mit Behinderung

 

Herr Lindner erklärt in Bezug auf die noch ausstehende Antwort auf das Auskunftsersuchen 21-2331, er habe zur Einbringung der bezirklichen Perspektive mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen. Dieses habe sehr deutlich darauf hingewiesen, dass hierzu auch die kassenärztliche Vereinigung einbezogen werden müsse.

 

Abschließend teilt er mit, dass die kommende Sitzung des Ausschusses am 3.5. seine letzte sein werde.

 

Veränderung der statistischen Gebiete in Farmsen

 

Herr Weiske teilt mit, dass das statistische Gebiet 62006 sich sehr negativ entwickett habe. Er bittet darum, grundsätzliche Überlegungen zur Entwicklung in Farmsen anzustellen, da er hier Handlungsbedarf sehe.

 

Herr Lindner weist darauf hin, dass sich das statistische Gebiet 62006 zwischen der August-Krogmann-Straße und der Bahnlinie befinde. Dort liege das Berufsförderungswerk und die Erich-Kästner-Stadfteilschule und die ehemalige Flüchtlingsunterkunft. Momentan werde dort gebaut, so dass hier ein starker Umbruch stattfinde. Auch die hohe Anzahl von Sozialwohnungen in diesem Gebiet trage zu dem niedrigen Sozialindex bei. Dieses Gebiet müsse zwar weiterhin beobachtet werden, jedoch sei hier auch die Ortskenntnis wichtig.

Bekanntmachung von Alraune GgmbH

Frau Folkers weist auf das Antwortschreiben von Alraune ggmbh hin und erklärt, sie halte eine weitere Behandlung im Ausschuss nicht für nötig.

Herr Buttler stimmt zu.

Frau Ehlers bittet, ihr die Antwort zukommen zu lassen, da diese ihr nicht bekannt sei.

Frau Folkers weist darauf hin, dass dies nicht möglich sei, da sie nicht die Adressatin des Briefes sei.

Ö 12

Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss

Es werden keine jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss festgestellt.

Ö 13

Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Es werden keine Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz festgestellt.

Ö 14

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil

entfällt