Bitte um Stellungnahme zur Eingabe "Verbesserung der Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren in Wandsbek" Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.12.2020 (Drs. 21-2402)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Bitte um Stellungnahme zur Eingabe "Verbesserung der Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren in Wandsbek"
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die SAGA beteiligt und nimmt zur Eingabe des Bezirks-Seniorenbeirats Wandsbek (BSB-W) wie folgt Stellung:
A 1. Das vorhandene Angebot an seniorengerechten Wohnungen in
Rahlstedt und im gesamten Bezirk Wandsbek deutlich erhöhen.
Der Bezirksseniorenbeitrat fordert die Wohnungswirtschaft, die politisch Verantwortlichen und die Verwaltung auf, durch geeignete Maßnahmen das Angebot seniorengerechter Wohnungen, insbesondere von preiswerten Wohnungen, schnellstmöglich erheblich zu erhöhen.
Zu A 1.:
Für den Standort Meiendorf wird laut SAGA zukünftig keine gesteigerte Nachfrage im Segment der Servicewohnungen erwartet. Für die Dimensionierung der Anzahl der Wohneinheiten (WE) in der Zellerstraße spielen hierbei neben der Anzahl der Wohneinheiten auch die baulichen Anforderungen an das Seniorenwohnen eine Rolle. Durch eine Vergrößerung der durchschnittlichen Wohnungsgrößen von rd. 30 m² auf rd. 45 m², welche mit der Erfüllung der Anforderungen der DIN 18040 einhergeht, reduziert sich nach aktuellem Stand der Planung die Gesamtanzahl der WE von aktuell 491 WE auf etwa 320 WE. Die neu entstehenden Wohnungen erfüllen dabei jedoch die Anforderungen der Wohn- und Betreuungsbauverordnung und die Ansprüche an ein zukunftsorientiertes Seniorenwohnen.
(Stn SAGA)
Der Senat hat sich bereits seit 2011 das Ziel gesetzt, den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen und damit preiswerten Wohnungen zu fördern. Barrierefreie Wohnungen werden dabei durch Zuschüsse gesondert gefördert. Durch die Öffnung der Förderung für Servicewohnungen und eingestreute Seniorenwohnungen ab 2011 konnte die Förderung für diese Zielgruppe (60+) attraktiver gestaltet werden und wurde gut angenommen. Seit 2015 werden alle öffentlich geförderten Wohnungen bei Bauvorhaben mit mindestens vier Geschossen und mindestens zehn geförderten Wohnungen barrierereduziert ausgestattet und sind damit seniorengerecht.
Darüber hinaus entstehen auch im freifinanzierten Wohnungsbau viele seniorengerechte Wohnungen, weil § 52 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) einen nennenswerten Anteil seniorengerechter Wohnungen bei jedem Geschosswohnungsbau verpflichtend fordert. Servicewohnungen speziell für Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden durch die Verordnung über die baulichen Anforderungen an Wohn- und Betreuungsformen (Wohn- und Betreuungsbauverordnung - WBBauVO) immer seniorengerecht ausgestattet.
Die weitere Planung und Durchsetzung geförderter Wohnungen in Wandsbek obliegt dem Bezirksamt Wandsbek.
A 2. Mietpreisbindung Belegungsrecht – Ausnahmeregelungen
Der BSB-W empfiehlt, generell die Bindungsfristen und Mietpreisbindung im sozialen Wohnungsbau im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner mit langen Laufzeiten (mindestens 30 Jahre) zu gestalten. Auswirkungen der Bindungsfristen sind den Mietern gegenüber stets transparent zu machen.
Zu A 2.:
Die Mindestbindungsdauer im geförderten Mietwohnungsneubau ist ab 2021 bereits auf 30 Jahre verlängert worden. Die Vermieterin bzw. der Vermieter ist verpflichtet, die in der Förderzusage enthaltenen Bestimmungen über die höchstzulässige Miete und das Bindungsende im Mietvertrag anzugeben.
Eine gute Durchmischung in der Servicewohnanlage ist ebenfalls im Sinne der SAGA. Vor diesem Hintergrund vermietet die SAGA auf Basis eines Kooperationsvertrags mit der Stadt, bei der einkommensunabhängig belegt werden kann, sofern eine mit der Stadt abgestimmte Gesamtzahl förderwürdiger Haushalte bei der SAGA im Gesamtbestand untergebracht wird.
A 3. Schaffung von „Barrierefreiheit“ in allen betroffenen Wohnungen im Bezirk Wandsbek.
Der BSB-W fordert die Erfassung sämtlicher noch nicht an diese gesetzlichen Vorschriften angepassten Wohnungen im Bezirk Wandsbek und die unverzügliche Einleitung geeigneter Schritte, um die schnellstmögliche Umsetzung der Anforderungen des Wohn- und Qualitätsförderungsgesetzes zu gewährleisten. Weitere Fristverlängerungen sollen in der Regel nicht gewährt bzw. stets mit angemessenen, jährlichen Ausgleichs- /Strafzahlungen verbunden werden.
Zu A 3.:
Die BSW geht in diesem Punkt davon aus, dass die WBBauVO gemeint ist, weil diese Verordnung bis Februar 2022 eine Anpassung bestehender Gebäude fordert. Der DIN 18040-2 Standard ist in der Verordnung nicht gefordert. Gefordert ist, dass die Anlagen den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe entsprechend barrierefrei sind. Darüber hinaus sind Befreiungen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen möglich. Derzeit prüft die Sozialbehörde eine Fristverlängerung.
Die Federführung bei dieser Verordnung und deren Umsetzung liegt bei der Sozialbehörde.
B 1. Seniorenzentrum Nordlandweg/Zellerstrasse
Der BSB-W schlägt vor, das gesamte vorhandene Angebot seniorenbezogener
Wohn- und Betreuungsformen. (Servicewohnanlagen, Wohngemeinschaften, Wohnassistenzgemeinschaften, Wohneinrichtungen, Gasteinrichtungen und Ambulante Dienste) hinsichtlich der Bedarfe differenziert zu betrachten und hinsichtlich des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Servicewohnungen zu bewerten.
Sofern an dieser Stelle weniger Servicewohnungen als bisher vorhanden neu errichtet werden, so ist anzustreben, dies durch die verbindliche planerische Ausweisung solcher Wohnungen in anderen Neu- und Umbauvorhaben in Rahlstedt bzw. im gesamten Bezirk Wandsbek auszugleichen.
Zu B 1.:
Die SAGA hat mitgeteilt, dass grundsätzlich in der Zellerstraße eine Servicewohnanlage analog zum bisherigen Modell geplant ist. Eine Durchmischung mit anderen Betreuungsformen innerhalb der Anlage ist nicht geplant, auch um möglichst vielen bisherigen Bewohnerinnen und Bewohnern in Zukunft ein vergleichbares Betreuungsangebot zu ermöglichen. Geplant sind somit weiterhin Servicewohnungen für überwiegend Ein- aber auch Zweipersonenhaushalte. Die Betreuung soll auch zukünftig durch die Flutopferstiftung erfolgen. Dies wurde den Mieterinnen und Mietern bereits kommuniziert und beruht auch auf dem vielfach geäußerten Wunsch der Mieterinnen und Mieter, die nach den Ergebnissen einer Befragung bzgl. der Betreuung sehr zufrieden mit dem Dienstleister sind.
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem bestehenden Versorgungsangebot sollte es auch aus Sicht der BSW in der Struktur beibehalten werden. Priorität sollte die Versorgung der vom Teilabriss betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner mit zeitgemäßen Wohnungen haben.
B 2. Barrierefreiheit
Der BSB-W schlägt vor, Gebäude, Wohnungen und Wohnumfeld der Seniorenwohnanlage barrierefrei im Sinne der DIN 18040 auszuführen.
Zu B 2.:
Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) fordert, dass die Ausstattung den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer angemessen Rechnung trägt. Das ist bei einer Ausstattung nach DIN 18040-2 der Fall. Das Ziel kann aber auch abweichend von der DIN 18040-2 in Anlehnung an diese Norm erreicht werden. Geförderte Servicewohnungen werden grundsätzlich nach DIN 18040-2 ausgestattet.
Die BSW begrüßt den Vorschlag, auch das Wohnumfeld einzubeziehen.
B 3. Anhörungsverfahren Bebauungsplanung
Der BSB-W schlägt vor, die Bürgerbeteiligung in Form einer allen Interessierten offenstehenden, begleitenden Planungswerkstatt durchzuführen. Der BSB-W schlägt weiterhin vor, dass in diesem Rahmen auch abweichende Alternativen zu der bisherigen Planung ausgearbeitet und ergebnisoffen diskutiert werden können.
Zu B 3.:
Nach Auskunft der SAGA ist eine Erarbeitung von weiteren Alternativen der Planung nicht umsetzbar, da die dem Einleitungsbeschluss zugrunde liegende Planung bereits das Ergebnis eines intensiven Planungsprozesses im Rahmen einer städtebaulichen Studie darstellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist gesetzlich festgelegt, dass eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt: Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird „Öffentliche Plandiskussion (ÖPD)“ genannt. Hierbei werden die grundsätzlichen Ziele der Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat zudem die Gelegenheit, Anregungen zu geben und Fragen zu stellen, welche dann in den weiteren Planungsprozess einfließen können. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Rahmen der Öffentlichen Auslegung. Hierbei können weitere Anregungen der Öffentlichkeit vorgebracht werden, welche dann erneut geprüft und abgewogen werden.
Im Bebauungsplanverfahren gibt es somit bereits diverse Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche auch hier zum Tragen kommen werden, und Interessierten und Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Anregungen konstruktiv in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen.
B 4. Erhöhung der Zahl der Wohneinheiten
Der BSB-W fordert zu prüfen, ob durch geeignete Änderungen des derzeitigen Planungskonzeptes der Verlust an Wohneinheiten verhindert und zumindest deutlich reduziert werden kann. Die Inanspruchnahme von Grünflächen sollte behutsam erwogen werden. Eine moderate Erhöhung der Geschosse hält der BSB-W ebenfalls für prüfenswert.
Zu B 4.:
Die SAGA hat sich am Standort Zellerstraße/Nordlandweg bewusst für eine Verringerung der Anzahl der Wohneinheiten in der Servicewohnanlage entschieden. Die heutige Anlage ist durch ihre schiere Größe sehr anonym, was auch der aktuelle Servicedienstleister Flutopferstiftung und der Hausbeirat bestätigen. Die Neubebauung soll durch ihre Größenordnung mit rd. 310 Wohneinheiten sowie ihrem städtebaulichen Konzept der um einen gemeinsamen Hof angelegten einzelnen Häuser diese Anonymität aufheben und zu einem verbesserten Miteinander bei-tragen.
Zudem gibt es in unmittelbarer Nähe weitere Servicewohnungen, u.a. 107 Wohnungen in der Anlage der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft e.G. (VHW) am Spitzbergenweg. Bereits heute erfordert die Neubelegung der Servicewohnungen in der Anlage einen erhöhten Aufwand, da die Nachfrage nach Servicewohnungen in Meiendorf begrenzt ist. Aus Sicht der SAGA reicht das vorgesehene Angebot an Servicewohnungen in Meiendorf damit aus. Ergänzt wird dies durch zusätzliche geplante 1,5-Zimmer-Neubauwohnungen im Bereich Nord-landweg/Lapplandring, die überwiegend barrierearm und ebenfalls im ersten Förderweg errichtet werden. Diese stellen insbesondere für solche Seniorinnen und Senioren eine Alternative dar, die zwar von den Angeboten in der benachbarten Servicewohnanlage profitieren möchten (u.a. dem dort ansässigen Pflegedienst und anderen Gewerbeeinrichtungen), nicht jedoch den zusätzlichen festen Mietanteil für eine Betreuung ausgeben möchten.
Zudem ist anzumerken, dass die reine Wohnfläche der Neubauanlage zukünftig mindestens der der jetzigen Anlage entsprechen wird. Die Verringerung der Anzahl der Wohnungen kommt durch die Errichtung größerer zeitgemäßer Servicewohnungen zustande. Die heutigen Wohnungsgrößen (überwiegend 29 m2 mit einem Zimmer) entsprechen schon lange nicht mehr der Nachfrage und bieten keinen ausreichenden Raum für die geforderte Bewegungsfreiheit im Sinne der Barrierefreiheit nach DIN 18040. Zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner haben nach der Bekanntgabe des Konzepts bereits signalisiert, dass sie sich auf eine 1,5-Zimmer-Wohnung freuen, da ein separater Schlafraum sehr geschätzt wird. Würde die SAGA aufgrund der Forderungen der in § 2 WBBauVO geforderten Barrierefreiheit anstelle eines Ersatzneubaus eine umfassende Modernisierung vornehmen, würden ebenso Wohnungen wegfallen müssen, da die geforderten Bewegungsflächen ohne Ausnahmeregelung nur durch entsprechende Grundrissänderungen (aus drei werden zwei Wohnungen) umsetzbar sind.
Der Verlust an Wohneinheiten gegenüber dem Bestand ist vorrangig in den gestiegenen Anforderungen hinsichtlich der Wohnungsgrößen begründet und könnte daher nur bei einer deutlichen Erhöhung der Gesamt-Baumasse kompensiert werden. Ob eine höhere Dichte als städtebaulich angemessen umsetzbar ist, wäre vom Bezirksamt Wandsbek als planführender Dienststelle mit der SAGA als Vorhabenträgerin zu prüfen.
Die Federführung liegt beim Bezirksamt Wandsbek.
B 5. Mietpreisbindung Belegungsrecht Ausnahmeregelungen
Für die Seniorenwohnungen im B-Plan Rahlstedt 138 empfiehlt der BSB-W Bindungsfristen und Mietpreisbindung im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner mit möglichst langen Laufzeiten zu gestalten.
Zu B 5.:
Siehe Antwort zu Punkt A.2.
B 6. Betreuungs- und Dienstleistungsangebot, alt – neu
Der BSB-W schlägt vor, das vorhandene Betreuungs- und Dienstleistungsangebot zu verstetigen und möglichst noch auszubauen. In allen Wohnungen ist der Betrieb von zeitgemäßen Notrufsystemen zu ermöglichen.
Zu B 6.:
Die SAGA hat mitgeteilt, dass eine grundsätzliche Verstetigung vorgesehen ist. Der jetzige Betreuungsdienstleister Flutopferstiftung wird auch in der Neubauanlage die Betreuung übernehmen. Dies war ein vielfach an die SAGA herangetragener Wunsch, der den Bewohnerinnen und Bewohnern der Servicewohnanlage bereits so mitgeteilt wurde. Gleiches gilt für den in der Anlage ansässigen Pflegedienst.
B 7. Soziales Beratungsangebot
Der BSB-W regt an, im Vorfeld einer Umzugsentscheidung den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnanlage Nordlandweg/Zellerstraße Sprechstunden durch die Bezirkliche Seniorenberatung vor Ort anzubieten. Hierauf ist in geeigneter Weise aufmerksam zu machen. Die Unterstützung des Hausbeirates ist zu suchen.
Zu B 7.:
Nach Auskunft der SAGA steht den Bewohnerinnen und Bewohnern der Servicewohnanlage durch den Betreuungsdienstleister Flutopferstiftung ein Beratungsangebot zur Verfügung, das gern und gut angenommen wird und auch in der Neubauanlage so vorgesehen ist. Die SAGA ist offen, weitere Angebote in Abstimmung mit der Flutopferstiftung und dem Hausbeirat ins Haus zu holen, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Öffnung des Angebots ins gesamte Quartier.
B 8. Laubengänge und Balkone
Der BSB-W empfiehlt den Bau von geeigneten Laubengängen und den Bau von möglichst großen Balkonen.
Zu B 8.:
Die SAGA hat mitgeteilt, dass eine Erschließung über Laubengänge für die Servicewohnanlage Zellerstraße nach aktueller Planung nicht vorgesehen ist, aber in der weiteren Projektbearbeitung geprüft wird.
B 9. Etagenbezogene Gemeinschaftsräume
Der BSB-W schlägt vor, die Gemeinschaftsräume etagenbezogenen in einer Größe von ca. 50 m² einzurichten und auch mit einem WLAN-Zugang auszustatten.
Zu B 9.:
Die SAGA hat mitgeteilt, dass etagenweise Gemeinschaftsräume bereits in der städtebaulichen Vorstudie berücksichtigt sind. Die genaue Größe der Räume und die finale Ausprägung werden im Rahmen der weiteren Planungen konkretisiert.
B 10. Termin der Baufertigstellung
Der BSB-W schlägt vor, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Bau der Wohnanlage frühestmöglich zu realisieren.
Zu B 10.:
Im Hinblick auf die Wohnungsbauziele des Senats unterstützt die BSW die Forderung nach einer zügigen Umsetzung des Vorhabens.
B 11. Kfz-Stellplätze - Abstellflächen
Der BSB-W empfiehlt, die Zahl der Tiefgaragenstellplätze an den voraussichtlichen Bedarf besser anzupassen. Abstellflächen für Fahrräder, Rollatoren und Rollstühle, mit und ohne elektrischer Aufladestation, sind in ausreichendem Umfang einzuplanen. Ausreichend große Abstellräume zu jeder Wohnung sind vorzusehen.
Zu B 11.:
Hierzu haben bereits umfangreiche Abstimmungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung stattgefunden, die eine bedarfsgerechte Planung sicherstellen.
B 12. Einengung vorhandener Grünzüge
Der BSB-W empfiehlt hier eine gedankliche Umkehr. Der Erhalt eines Grünzugs hat an dieser Stelle für den BSB-W nicht den gleichen Stellenwert wie der Bau von dringend benötigten Seniorenwohnungen.
Zu B 12.:
Die Erhaltung, Aufwertung und Schaffung hochwertiger Freiräume ist elementarer Bestandteil des Konzepts „Mehr Stadt in der Stadt“. Gut nutzbare Freiräume tragen erheblich zur Wohnqualität bei, können eine bauliche Verdichtung zu einem gewissen Grad sozial kompensieren und einen Beitrag zur Regulierung des lokalen Klimas leisten. Der südlich an das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs Rahlstedt 138 angrenzende Grünzug ist auf Ebene des Flächennutzungsplans dargestellt und bildet damit ein übergeordnetes Ziel der städtebaulichen Entwicklung. Eine Ausdehnung der Bebauung in diesen Grünzug hinein wird daher seitens der BSW nicht befürwortet.
B 13. Umzüge der Bewohnerinnen und Bewohner
Der BSB-W fordert das Baugeschehen so zu planen, dass die Umzüge auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Mehrfache Umzüge sind unbedingt zu vermeiden. Bei den einzelnen Schritten ist eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Zu B 13.:
Im Umquartierungsprozess wird die SAGA zu jeder einzelnen Bewohnerin bzw. jedem einzelnen Bewohner Kontakt aufnehmen und in persönlichen Gesprächen die Ansprüche an ihre neue Wohnung sowie ihre persönlichen Wünsche an das neue Zuhause erörtern. Unterstützt wird die SAGA dabei durch die Konzerntochter Wohnservice Hamburg Gesellschaft für wohnungswirtschaftliche Dienste mbH (WSH), deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der projektbezogenen Mieterbetreuung im Rahmen von Sanierungs-, Modernisierungs- und Abrissmaßnahmen erfahren und geschult sind. Die Mieterinnen und Mieter werden dabei auch über alle öffentlich zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Unterstützungsangebote informiert, sofern solche benötigt werden. Ziel ist es, für jede Bewohnerin bzw. jeden Bewohner unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit ein angemessenes Wohnungsangebot zu finden. Die SAGA wird den Mieterinnen und Mieter dabei nicht nur Angebote im Quartier Meiendorf bzw. in der neu zu errichtenden Servicewohnanlage Zellerstraße/Nordlandweg anbieten, sondern auch Wohnungen aus dem gesamten Angebotsspektrum der SAGA in Hamburg, sofern z.B. der Wunsch besteht, näher an Freunde oder Verwandte heranzuziehen. Die Umzugskosten werden von der SAGA übernommen, ebenso die Beratungsleistungen rund um den Umzug. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAGA und der WSH werden während des gesamten Abriss- und Neubauprozesses als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsdienstleisters vor Ort, der Flutopfer-Stiftung von 1962.
C 1.1 Quartiersansatz
Der BSB-W schlägt unter Einbeziehung von vorbildlichen Beispielen vor, den Quartiersansatz im Zuge der Umsetzung der Bebauungspläne Rahlstedt 137 und 138 weiter zu entwickeln. Geeignete weitere Quartiere in der Umgebung sollen in ein solches Konzept eingebunden werden.
Der BSB-W schlägt vor zu prüfen, wie die Quartiersentwicklung im Zuge der Bebauungsplanrealisierung von Rahlstedt 137 und 138 von dem Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere profitieren kann.
Zu C 1.1.:
Nach Auskunft der SAGA soll die Neuplanung der Servicewohnanlage unbedingt im Sinne einer Öffnung ins Quartier erfolgen. Dies war mit ein Grundgedanke der bisherigen Überlegungen der SAGA. In der Anlage befinden sich schon jetzt viele Dienstleistungen für Seniorinnen und Senioren (darunter Pflegedienst, Friseur, Fußpflege, Mittagsangebot und Kiosk), die derzeit für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers nicht sichtbar sind. Dies soll sich durch die Neuanordnung der Gebäude im Rahmen des neuen Konzepts bewusst ändern, indem vor allem die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit der Angebote vom Nordlandweg deutlich verbessert werden soll. Der vorhandene Pflegedienst wird auch in der Neubauanlage tätig werden und steht natürlich ebenfalls allen anderen Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers offen. Die Notwendigkeit, dies im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens umzusetzen, sieht die SAGA nicht. Grundsätzlich geht die SAGA bei beiden Bebauungsplänen mit einem ganzheitlichen Quartiersgedanken an die Planungen heran und steht dem Seniorenbeitrat dafür auch gern als Gesprächspartnerin zur Verfügung.
Grundsätzlich ist die SAGA immer gesprächsbereit, im Rahmen von kommunalen Förderprogrammen die Quartiersentwicklung über das bereits hohe Maß an quartiersbezogenen Maßnahmen hinaus zu unterstützen. Dies zeigt nicht zuletzt das große Engagement der SAGA im Rahmen der Integrierten Stadtteilentwicklung in Hamburg (RISE). So investierte die SAGA allein in den vergangenen zwei Jahren einen höheren Millionenbetrag an Investitionsmitteln für RISE-Maßnahmen in zahlreichen Hamburger Siedlungen und Großsiedlungen. Sollte das Bezirksamt Wandbek das Quartier Meiendorf in eines der bestehenden Förderprogramme der Stadt Hamburg aufnehmen, ist die SAGA selbstverständlich bereit, sich aktiv daran zu beteiligen.
Die Federführung für die Weiterentwicklung und Verknüpfung von Bebauungsplänen liegt beim Bezirksamt Wandsbek.
C 1.2 Generationenübergreifende Gemeinschaftseinrichtungen
Der BSB-W empfiehlt, mit Blick auf den generationenübergreifenden Charakter der Bebauung, entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen zu schaffen.
Zu C 1.2.:
Grundsätzlich steht die SAGA einer entsprechenden Konzeptentwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufgeschlossen gegenüber. Auch der SAGA liegt daran, die neue Servicewohnanlage noch besser in das Quartier zu vernetzen. Bereits heute ist das ein wichtiger Ansatz, der von dem Betreuungsdienstleister Flutopferstiftung vor Ort bereits seit langem verfolgt wird. So gibt es bereits eine enge Zusammenarbeit mit einem benachbarten Kindergarten, dessen Kinder gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren der Anlage ein vom Hauswart der SAGA gebautes Hochbeet betreuen. Auch gibt es einen Chor in der Anlage, der regelmäßig mit Kindern aus benachbarten Einrichtungen singt und bereits gemeinsam aufgetreten ist. Über die Stadtteilkonferenz Meiendorf sind sowohl die SAGA als auch die Flutopferstiftung mit den lokalen Akteuren im Stadtteil vernetzt, so dass entsprechende Kooperationen sicherlich noch erweitert werden können. Der geplante Neubau von Familienwohnungen in der unmittelbaren Nachbarschaft kann unmittelbar als Anlass für entsprechende Begegnungen und Angebote genommen werden.
C 1.3 Einrichtung eines Nachbarschaftstreff/Quartiersbüro
Der BSB-W schlägt vor, einen Nachbarschaftreff/Quartiersbüro einzurichten.
Zu C 1.3.:
Die SAGA hat mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs bzw. Quartiersbüros finanzielle Mittel für Personal, Miete und laufende Betriebskosten voraussetzt. Die SAGA ist gerne bereit, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu eruieren, ob entsprechende Flächen für eine Vermietung an einen Träger errichtet werden können, jedoch bedarf es hierzu einer längerfristigen finanziellen Absicherung entsprechender Räumlichkeiten. Einer gemeinsamen konzeptionellen Arbeit zusammen mit dem Seniorenbeirat und auch dem Bezirksamt Wandsbek steht die SAGA offen gegenüber. Aus Sicht der SAGA sollte dann gemeinsam mit der Flutopferstiftung geprüft werden, inwieweit zusätzliche Angebote durch die Stiftung erfolgen können, die sich dem Quartier öffnen.
Die Federführung für die Mittelbereitstellung bzw. Organisation der Mittel liegt im Bezirksamt Wandsbek.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n