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Veränderung der Vergütungssätze für Dolmetscher*innen im Einsatz beim Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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15.03.2021
Sachverhalt

 

r ein darauf angewiesenes Mitglied des Bezirks-Seniorenbeirats Wandsbek (W/BSB) wurden in laufender Amtsperiode Gebärdendolmetscher*innen mit einem Stundensatz von bislang 75,00 vergütet. Dieser Vergütungssatz entsprach auch dem Dolmetscherstundensatz, der im sog. JVEG festgelegt ist (Justizvergütungs- und entschädigungs Gesetz) und steht in Einklang mit dem Vergütungssatz des Integrationsamts, welcher von der Sozialbehörde zur Anwendung für Gebärdendolmetscher*innen der damaligen Staatsrätin für die Bezirke in einem Schreiben vom August 2015 empfohlen wurde.

Ab dem 01.01.2021 gilt die veränderte Fassung des JVEG, wonach die Dolmetschervergütungssätze auf €85,00 pro Stunde steigen. Siehe dazu §9 „Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher: https://www.jveg.de/media/files/jveg-2021-komplett.pdf

Die Sozialbehörde ist durch den Fachbereich Offene Seniorenarbeit bereits angefragt, ob diese Vergütungsanpassung im JVEG in den Vergütungssätzen des Integrationsamtes Niederschlag finde. Eine Rückmeldung der Sozialbehörde steht noch aus.

mtliche uns bekannten Gebärdendolmetscher*innen stellen ab 2021 ausschließlich den neuen Stundensatz in Rechnung. r die Vor- und Nachbereitungen digitaler Sitzungen wird von ihnen zudem eine Technik-Pauschale i.H. einer halben Stunde (42,50€) erhoben. Da der W/BSB bereits jetzt auf den Einsatz der Gebärdendolmetscher*innen angewiesen ist, werden in Rücksprache mit der Fachamtsleitung SRr die Dauer der Klärung der Vergütungsproblematik für den W/BSBtige Gebärdendolmetscher*innen nach dem neuen Stundensatz gemäß JVEG vergütet.

Derzeit finden mtliche Sitzungen des W/BSB Corona-bedingt bis auf Weiteres ausschließlich digital statt. Dadurch entfallen Anfahrtszeiten und -wege sowie Kilometerpauschalen der Gebärdendolmetscher*innen, die früher auch monetär vergütet wurden, so dass aktuell kein Anstieg des jeweiligen Bruttohonorars der Dolmetscher*innen festzustellen ist. (So bspw. betrug das Bruttohonorar einer und derselben Gebärdendolmetscherin nach dem alten Vergütungssatz mit Anfahrtszeiten sowie Kilometerpauschale in der Präsenzsitzung des W/BSB imrz 2020: 357,00€ und im Januar 2021, nach dem neuen Vergütungssatz, in der digitalen Sitzung: 354,03€).

Sobald die definitive Rückmeldung der Sozialbehörde vorliegt, wird der Sachverhalt neu ausgewertet und der Ausschuss für Soziales unterrichtet.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n