Veränderung der Vergütungssätze für Dolmetscher*innen im Einsatz beim Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek
Letzte Beratung: 15.03.2021 Ausschuss für Soziales Ö 8.2
Für ein darauf angewiesenes Mitglied des Bezirks-Seniorenbeirats Wandsbek (W/BSB) wurden in laufender Amtsperiode Gebärdendolmetscher*innen mit einem Stundensatz von bislang €75,00 vergütet. Dieser Vergütungssatz entsprach auch dem Dolmetscherstundensatz, der im sog. JVEG festgelegt ist (Justizvergütungs- und –entschädigungs Gesetz) und steht in Einklang mit dem Vergütungssatz des Integrationsamts, welcher von der Sozialbehörde zur Anwendung für Gebärdendolmetscher*innen der damaligen Staatsrätin für die Bezirke in einem Schreiben vom August 2015 empfohlen wurde.
Ab dem 01.01.2021 gilt die veränderte Fassung des JVEG, wonach die Dolmetschervergütungssätze auf €85,00 pro Stunde steigen. Siehe dazu §9 „Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher“: https://www.jveg.de/media/files/jveg-2021-komplett.pdf
Die Sozialbehörde ist durch den Fachbereich Offene Seniorenarbeit bereits angefragt, ob diese Vergütungsanpassung im JVEG in den Vergütungssätzen des Integrationsamtes Niederschlag finde. Eine Rückmeldung der Sozialbehörde steht noch aus.
Sämtliche uns bekannten Gebärdendolmetscher*innen stellen ab 2021 ausschließlich den neuen Stundensatz in Rechnung. Für die Vor- und Nachbereitungen digitaler Sitzungen wird von ihnen zudem eine Technik-Pauschale i.H. einer halben Stunde (42,50€) erhoben. Da der W/BSB bereits jetzt auf den Einsatz der Gebärdendolmetscher*innen angewiesen ist, werden in Rücksprache mit der Fachamtsleitung SR für die Dauer der Klärung der Vergütungsproblematik für den W/BSB tätige Gebärdendolmetscher*innen nach dem neuen Stundensatz gemäß JVEG vergütet.
Derzeit finden sämtliche Sitzungen des W/BSB Corona-bedingt bis auf Weiteres ausschließlich digital statt. Dadurch entfallen Anfahrtszeiten und -wege sowie Kilometerpauschalen der Gebärdendolmetscher*innen, die früher auch monetär vergütet wurden, so dass aktuell kein Anstieg des jeweiligen Bruttohonorars der Dolmetscher*innen festzustellen ist. (So bspw. betrug das Bruttohonorar einer und derselben Gebärdendolmetscherin nach dem alten Vergütungssatz – mit Anfahrtszeiten sowie Kilometerpauschale – in der Präsenzsitzung des W/BSB im März 2020: 357,00€ und im Januar 2021, nach dem neuen Vergütungssatz, in der digitalen Sitzung: 354,03€).
Sobald die definitive Rückmeldung der Sozialbehörde vorliegt, wird der Sachverhalt neu ausgewertet und der Ausschuss für Soziales unterrichtet.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
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