Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 - Poppenbüttler Landstraße - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 18.04.2023 Planungsausschuss Ö 5.2
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Damit sollen außerdem die wirtschaftlichen Grundlagen für die dauerhafte Erhaltung und Zugänglichkeit des denkmalgeschützten Randelparks für die Öffentlichkeit sowie die Sanierung und Fortfüh-rung des örtlichen Restaurantbetriebs geschaffen werden.
Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht eine Wohnbebauung mit insgesamt 56 Wohneinheiten in zwei Baufeldern auf der Fläche des bisherigen Saales im rückwärtigen Bereich des Gasthofes "Randel" (Baufeld A) sowie auf den bisher als Tennisanlage genutzten Flächen (Baufeld B) vor. Da es sich im Bereich des Restaurants "Randel", Poppenbüttler Landstraße 1, um ein Denkmalensemble handelt, orientiert sich der Neubau gestalterisch an den vorhandenen Gebäuden rund um den Hof. Im Baufeld B werden vier Baukörper mit zwei bis vier Vollgeschossen mit begrünten Flachdächern rund um einen gemeinschaftlichen grü-nen Innenhof errichtet. 30 %, der Wohneinheiten werden als öffentlich geförderter Woh-nungsbau mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren im 1. Förderweg realisiert.
Um die Ensemblewirkung des Denkmalensemble zu sichern, wurden die Flurstücke 7572 und 7573 (östlich und nordöstlich des Restaurants "Randel") in das Plangebiet einbezogen, sie sind aber nicht Teil des Vorhabengebiets. Auch angrenzende Straßenverkehrsflächen der Poppenbüttler Landstraße, des Wellingsbüttler Weges sowie der Friedrich-Kirsten-Straße werden als sogenannte "Arrondierungsflächen" in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 ist gemäß § 12 BauGB mit der Vorhabenträgerin (MTW Randel GmbH & Co. KG, Poppenbüttler Landstraße 1, 22391 Hamburg) ein Durchführungsvertrag zu schließen. Gegenstand des Ver-trages sind im Wesentlichen Art, Umfang und Gestaltung des Vorhabens, daraus resultieren-de Pflichten sowie verbindliche Fristregelungen zur Durchführung des Vorhabens.
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den nordöstlichen Be-reich des Plangebiets als Wohnbaufläche und den südlichen Teil des Plangebiets als Grünflä-che dar. Daher muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Künftig wird die im Flä-chennutzungsplan dargestellte "Grünfläche" im Bereich der heutigen Tennisplätze als "Wohn-baufläche" dargestellt. Für diesen Bereich soll auch der bestehende Landschaftsschutz auf-gehoben werden. Die Parkanlage sowie die übrige Bebauung verbleiben weiterhin im Land-schaftsschutzgebiet. Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz soll ebenfalls entsprechend geändert werden.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017
Aufstellungsbeschluss 08.06.2022
Öffentliche Plandiskussion 10.07.2017
Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens 05.09.2017
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 12.11. - 13.12.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 25.03.2022
4. Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Juni/ Juli 2023 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 zuzustimmen.
Bebauungsplan-Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Poppenbüttel 45/ Wellingsbüttel 19 mit
Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.