Vorhabenbezogener Bebauungsplan Poppenbüttel 45 - Poppenbüttler Landstraße - Zustimmung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 10.07.2017
- Der Planungsausschuss hat der Vorlage in seiner Sitzung am 27.06.2017 einstimmig zugestimmt und diese zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz überwiesen aufgrund der Gestaltung des denkmalgeschützten Gartens und der dort durchgeführten notwendigen Veränderungen
A. Anlass der Planung
Das denkmalgeschützte Gebäude „Restaurant Randel“ musste Ende 2013 geschlossen werden, da die erforderliche Sanierung des geschützten Denkmalensembles nicht finanziert werden konnte. 173 Jahre lang war das Restaurant bis zu diesem Zeitpunkt eine Institution in Poppenbüttel gewesen. Nach der Nutzungsaufgabe des Restaurants wurden zahlreiche Gespräche mit dem Bezirksamt sowie diversen Fachplanern geführt und nach einer Lösung zur Sanierung und zum dauerhaften Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudeensembles und des Gartendenkmals des historischen Parks gesucht. Im Ergebnis wurden Rahmenbedingungen für die Bebauung von Teilflächen der benachbarten Tennisanlage (von der Eigentümerfamilie verpachtet) sowie des rückwärtigen Teils des Restaurantgebäudes entwickelt.
Durch zusätzlichen Wohnungsbau soll die wirtschaftliche Grundlage für die Fortführung des Restaurant „Randel“ und die dauerhafte Wiedereröffnung und denkmalgerechte Wiederherstellung des Parks für die Öffentlichkeit ermöglicht werden. Auf den Flächen am südwestlichen Rand des Plangebiets, Ecke Poppenbüttler Landstraße/ Friedrich-Kirsten-Straße (Tennisanlage), wird eine Wohnbebauung mit mehreren Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Das 1901 wieder aufgebaute Hauptgebäude soll saniert und die nördlichen, in ihrer Bausubstanz stark geschädigten Anbauten sollen durch einen weiteren Wohnungsneubau ersetzt werden. Dabei sollen nachteilige Eingriffe in das historische Gartendenkmal unterbleiben. Mindestens 30 % der Wohnungen sind als öffentlich geförderte Wohnungen vorzusehen. Sämtliche Neubauten sind im Energieeffizienzstandard KfW-40 auf Basis der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültigen Energieeinsparverordnung auszuführen (aktuell EnEV 2016). Die Bezirksversammlung hat hierzu am 14.07.2016 einen entsprechenden Beschluss gefasst. (Drs. 20-3096, siehe Anlage)
Der Eigentümer hat im Einvernehmen mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Bezirksverwaltung ein städtebaulich-freiraumplanerisches Gutachterverfahren ausgelobt. Dieses Verfahren mit fünf Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsplanern wird derzeit durchgeführt. Die Jurysitzung zur Auswahl eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Konzepts findet am 26.06.2017 statt. Ein Vertreter des Auslobers und/oder der Verfasser des ausgewählten Entwurfs werden das Ergebnis dem Ausschuss in der Sitzung vorstellen.
B. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnungsbau gemäß dem Ergebnis des Gutachterverfahrens geschaffen und die übrigen Flächen des denkmalgeschützten Randelparks bestandsgemäß gesichert werden.
Das Plangebiet umfasst die Flächen des Randelparks sowie Teile der Straßenverkehrsflächen der Poppenbüttler Landstraße und der Friedrich-Kirsten-Straße in der Gemarkung Poppenbüttel. Das Vorhabengebiet soll das Flurstück mit dem eigentlichen Gasthof und dem zugehörigen Park sowie die Flächen der Tennisanlage umfassen; die angrenzenden, mit den zum Denkmalensemble gehörenden Ziegelscheunen bebauten Flurstücke und die öffentlichen Straßenflächen werden als Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans im Sinne von § 12 Absatz 4 BauGB mit einbezogen.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Baustufenplans Poppenbüttel vom 20.11.1952, der das Plangebiet als Grünfläche festsetzt. Die von der Friedrich-Kirsten-Straße einbezogenen Teile sind Bestandteil des Bebauungsplanes Wellingsbüttel 16 vom 25.08.2014, bei dem auf die Festsetzung von Straßenverkehrsflächen verzichtet wurde.
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg stellt den nordöstlichen, bereits bebauten Bereich des Plangebiets als „Wohnbauflächen“ und den süd-westlichen Teil des Plangebiets, inklusive der Tennisanlage, als „Grünflächen“ dar. Das Landschaftsprogramm stellt für den nordöstlichen Teil des Plangebiets analog zur Darstellung im Flächennutzungsplan das Milieu „gartenbezogenes Wohnen“ und den südwestlichen Teil als „Wald“ dar. Der Wald ist als Teil einer Landschaftsachse und eines städtischen Naherholungsgebiets dargestellt. Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Hummelsbütteler Feldmark / Alstertal. Voraussichtlich erforderliche Anpassungen bzw. Aufhebungen der übergeordneten Pläne sowie des Landschaftsschutzes wären parallel zum Bebauungsplanverfahren von den zuständigen Fachbehörden durchzuführen.
Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Poppenbüttel 45 einzuleiten und vor Ort eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 10.07.2017 durchzuführen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Poppenbüttel 45 und
- der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 10.07.2017 zuzustimmen.
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